GKV-Reform 2026: Diese Einschnitte sind beschlossen

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Die schwarz-rote Bundesregierung hat ihr umstrittenes Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung durch Bundestag und Bundesrat gebracht. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll ab 2027 eine Finanzierungslücke von fast 19 Milliarden Euro schließen. Ziel der Reform ist es, die Zusatzbeiträge für die rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten möglichst stabil zu halten.

Milliardenpaket soll steigende Zusatzbeiträge verhindern

Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz am 10. Juli 2026 verabschiedet. Ausgangspunkt war zunächst ein für 2027 berechneter Finanzbedarf von 16,3 Milliarden Euro. Wegen weiter steigender Ausgaben erhöhte die Bundesregierung das notwendige Einsparvolumen kurz vor der abschließenden Beratung jedoch auf rund 18,8 Milliarden Euro. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sollen die Ausgaben künftig grundsätzlich nur noch so stark wachsen, wie es die Einnahmeentwicklung der Krankenkassen zulässt.

Die Bundesregierung verspricht damit eine Stabilisierung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Eine Garantie, dass keine einzelne Krankenkasse ihren Beitrag erhöht, gibt es allerdings nicht. Die Kassen legen ihre individuellen Zusatzbeiträge weiterhin selbst fest. Der amtliche durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 Prozent.

Höhere Zuzahlungen und weniger Leistungen

Für Versicherte besonders spürbar ist die Erhöhung der gesetzlichen Zuzahlungen. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten, Heilmitteln oder Krankenhausbehandlungen steigt der Mindestbetrag von fünf auf 7,50 Euro. Die maximale Zuzahlung wird von zehn auf 15 Euro angehoben. Eine zunächst geplante automatische jährliche Erhöhung wurde im parlamentarischen Verfahren gestrichen. Die Belastungsgrenzen von grundsätzlich zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens beziehungsweise einem Prozent bei chronisch Kranken bleiben bestehen.

Beim Zahnersatz sinkt der reguläre Festzuschuss von 60 auf 50 Prozent der festgelegten Regelversorgung. Härtefallregelungen sollen erhalten bleiben. Homöopathische und anthroposophische Behandlungen können künftig nicht mehr als freiwillige Satzungsleistung der Krankenkassen finanziert werden. Auch die Erstattung von Cannabisblüten und bestimmte Vorsorgeleistungen werden eingeschränkt.

Reaktionen aus Politik und Kassen

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigte das Paket als notwendig, um Beiträge und Lohnnebenkosten zu stabilisieren. Die Lasten würden auf Versicherte, Leistungserbringer, Pharmaunternehmen, Krankenkassen und den Bund verteilt. Die SPD räumt Einschnitte ein, argumentiert aber, ohne das Paket hätte der durchschnittliche Beitrag 2027 deutlich steigen können. AfD, Grüne und Linke lehnten das Paket ab. Die Grünen kritisierten, Versicherte würden durch höhere Zuzahlungen belastet, während grundlegende Fehlanreize im System bestehen blieben.

Der GKV-Spitzenverband sieht in der Verabschiedung ein positives Signal. Die AOK begrüßt die zusätzlichen Bundesmittel und die breitere Verteilung der Einsparungen, hält weitere Beitragserhöhungen aber weiterhin für möglich. Die Techniker Krankenkasse unterstützt die Ausgabenbegrenzung grundsätzlich, kritisiert jedoch, dass der Bund weiterhin nicht alle versicherungsfremden Leistungen ausreichend finanziere.

Notfallreform und Telefon-Krankschreibung getrennt

Die derzeit beratene Notfallreform ist von diesem Sparpaket getrennt. Sie soll die Notaufnahmen und den ärztlichen Bereitschaftsdienst reorganisieren. Auch die geplante Verlängerung der Krankschreibung per Telefon wird gesondert geregelt und ist nicht Teil des jetzt beschlossenen Gesetzes.

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