Insolvenz bei 1860 München: Was sich für Verein und Mannschaft ändert

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Symbolbild: Evan Wise

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Das Insolvenzverfahren bei 1860 München ist eröffnet. Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 1. September 2026 die Verfahren über das Vermögen der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA sowie der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter Max Liebig wurde der bereits im vorläufigen Verfahren eingesetzte Münchner Rechtsanwalt Dr. Max Liebig bestellt. Das geht aus der offiziellen Mitteilung des TSV München von 1860 e.V. und einer Pressemitteilung des Insolvenzverwalters hervor.

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Es handelt sich nicht um ein Eigenverwaltungsverfahren. Mit der Bestellung Liebigs zum Insolvenzverwalter läuft ein reguläres Insolvenzverfahren, in dem die Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse beim Verwalter liegt. Bereits im Juni hatte das Amtsgericht München eine vorläufige Insolvenzverwaltung für die KGaA angeordnet. Die Insolvenzanträge waren am 23. Juni gestellt worden. Nach Angaben des TSV bestellte das Gericht Liebig am 25. Juni zunächst zum vorläufigen Insolvenzverwalter.

Insolvent ist die KGaA, nicht der TSV 1860 München e.V.

Betroffen ist vor allem die bisherige Fußballgesellschaft TSV München von 1860 GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien. Über sie liefen bislang der professionelle Herrenfußball sowie die U21 und die U19. Zusätzlich wurde das Verfahren über die TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH eröffnet, die als Komplementärin die KGaA führte. Der eingetragene Gesamtverein TSV München von 1860 e.V. ist dagegen nicht insolvent. Das hatte der Verein bereits bei Bekanntgabe der Insolvenzanträge ausdrücklich klargestellt.

Für den aktuellen Fußballbetrieb ist diese Trennung entscheidend. Die TSV München von 1860 Spielbetriebs-GmbH hat bereits zum 2. Juli ihre Arbeit aufgenommen. Nach Vereinsangaben liegen sämtliche Geschäftsanteile dieser neuen Gesellschaft beim e.V. Die Gesellschaft soll künftig den Herrenfußball organisieren. Eine Veräußerung von Anteilen ist nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung möglich, zudem muss der e.V. dauerhaft mindestens 51 Prozent halten.

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Damit läuft die aktuelle Saison in der Regionalliga Bayern nicht über die insolvente KGaA. Der Bayerische Fußball-Verband hatte 1860 bereits im Frühjahr die Zulassung für die Regionalliga-Saison 2026/27 erteilt. Im Juli schloss die neue Spielbetriebs-GmbH zudem mit der Stadt München einen Überlassungsvertrag für das Grünwalder Stadion. Nach Angaben des BFV waren damit die organisatorischen und verbandsrechtlichen Voraussetzungen für die Heimspiele geschaffen.

Keine Rückkehr in die 3. Liga durch das Insolvenzverfahren

Die Insolvenzentscheidung ändert nichts daran, dass 1860 in dieser Saison nicht in der 3. Liga spielt. Der Deutsche Fußball-Bund hatte das Zulassungsverfahren für die Saison 2026/27 bereits am 11. Juni abgeschlossen. Nach offizieller DFB-Mitteilung erfüllten die Münchner eine gestellte wirtschaftliche Bedingung nicht und erhielten deshalb keine Zulassung. Den dadurch frei gewordenen Platz erhielt der TSV Havelse.

Die Verfahrenseröffnung führt deshalb weder zu einem nachträglichen Lizenzentzug für die 3. Liga noch eröffnet sie einen Weg zurück in diese Spielklasse. Die dafür maßgebliche Entscheidung war bereits vor dem Insolvenzantrag gefallen. Der aktuelle Regionalliga-Spielbetrieb ist davon getrennt und wird von der neuen Gesellschaft durchgeführt. Quelle für die Zulassung zur Regionalliga ist der Bayerische Fußball-Verband.

Was die DFB-Regeln zum Punktabzug vorsehen

Für Insolvenzen in der 3. Liga und den Herren-Regionalligen enthält § 6 der DFB-Spielordnung eine Sonderregel. Stellt ein Verein oder eine zugelassene Kapitalgesellschaft während einer laufenden Saison selbst einen Insolvenzantrag, werden grundsätzlich neun Gewinnpunkte abgezogen. Wird der Eigenantrag nach dem letzten Spieltag, aber noch bis zum 30. Juni gestellt, soll der Abzug zu Beginn der folgenden Saison erfolgen.

Die gleiche Vorschrift enthält allerdings eine wichtige Ausnahme: Ein solcher Punktabzug entfällt, wenn der Klub in eine tiefere Spielklasse abgestiegen ist. Maßgeblich ist laut DFB-Spielordnung der Status in der laufenden Spielzeit. 1860 stellte den Insolvenzantrag am 23. Juni und spielt nach der verweigerten Drittliga-Zulassung 2026/27 eine Klasse tiefer in der Regionalliga. Nach dem Wortlaut der DFB-Regel spricht deshalb viel dafür, dass wegen dieses Insolvenzantrags kein zusätzlicher Neun-Punkte-Abzug für die aktuelle Regionalliga-Saison anfällt. Eine gesonderte aktuelle Entscheidung des zuständigen Verbandsausschusses zu einem Punktabzug bei 1860 war zunächst nicht veröffentlicht. Nach der DFB-Spielordnung liegt die Entscheidung in einer Regionalliga beim zuständigen Ausschuss des jeweiligen DFB-Mitgliedsverbands.

Spieler und Mitarbeiter sollen in die neue Gesellschaft wechseln

Unmittelbar nach der Verfahrenseröffnung stimmte der vom Gericht eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss einem Angebot des e.V. und der neuen Spielbetriebs-GmbH zu. Nach der offiziellen Vereinsmitteilung erwirbt der e.V. unter anderem die Markenrechte. Die Spielbetriebs-GmbH übernimmt wesentliche Betriebsmittel der alten KGaA. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

Auch Personal soll übernommen werden. Nach Angaben des Vereins betrifft dies einzelne Beschäftigte sowie Spieler, die weiterhin bei der KGaA unter Vertrag standen. Genannt werden Spieler aus U19, U21 und dem früheren Profikader. BR24 berichtete ebenfalls über die Übernahme dieser Beschäftigten und Spieler in die neue Struktur.

Für bereits bei der neuen Spielbetriebs-GmbH abgeschlossene Verträge gilt die Insolvenz der alten KGaA ohnehin nicht unmittelbar. Der BFV hat etwa bei Neuverpflichtungen und Vertragsverlängerungen im Juli und August ausdrücklich die TSV München von 1860 Spielbetriebs-GmbH als Vertragspartner genannt.

Für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis noch mit der insolventen KGaA bestand, ist dagegen entscheidend, ob und zu welchen Bedingungen ihr Arbeitsverhältnis übertragen wird. Die Vereinsmitteilung spricht ausdrücklich davon, dass einzelne Beschäftigte übernommen werden sollen. Eine vollständige Liste oder Einzelheiten zu jedem Arbeitsvertrag wurden bislang nicht veröffentlicht.

Gläubiger müssen ihre Forderungen anmelden

Für die Gläubiger beginnt mit der Verfahrenseröffnung die reguläre insolvenzrechtliche Abwicklung. Nach der Mitteilung des Insolvenzverwalters sollen sämtliche Gläubiger angeschrieben und zur Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert werden. Dazu gehören ausdrücklich auch rund 5.500 Käufer von Dauerkarten, die ursprünglich für die Drittliga-Saison 2026/27 bei der alten KGaA gekauft worden waren.

Der Verein hatte wegen der neuen Gesellschaft bereits einen neuen Ticketshop eingerichtet. Inhaber der zuvor bei der KGaA erworbenen Dauerkarten erhielten ein gesondertes Vorkaufsrecht für ihre Plätze in der Regionalliga. Die ursprünglichen Zahlungsansprüche gegenüber der KGaA werden dadurch jedoch nicht automatisch beseitigt. Sie sind grundsätzlich im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Quelle dafür sind die Ticketinformationen des e.V. und die Mitteilung des Insolvenzverwalters.

Was aus den Anteilen von Hasan Ismaik wird

Die Beteiligung von Hasan Ismaik beziehungsweise seiner HAM International Limited besteht gesellschaftsrechtlich zunächst an der alten KGaA fort. HAM hatte 2011 60 Prozent der Anteile an der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA übernommen. Der Verein hielt die übrigen Anteile. Diese Struktur hatte der TSV selbst noch im Juni 2026 in einer ausführlichen Darstellung erläutert.

Die entscheidende Veränderung besteht darin, dass diese KGaA künftig nicht mehr den Regionalliga-Spielbetrieb kontrolliert. Die neue Spielbetriebs-GmbH gehört vollständig zum Vereinsbereich und Hasan Ismaik hält daran nach den veröffentlichten Vereinsangaben keine Beteiligung. Gleichzeitig werden wesentliche Vermögensgegenstände der insolventen KGaA an den e.V. und die neue Gesellschaft verkauft.

Sport1 berichtete am 1. September, dass Ismaiks 60-Prozent-Beteiligung an der insolventen KGaA rechtlich weiterbestehe. Aussagen, die Anteile seien nun vollständig wertlos oder bereits erloschen, wären dagegen zu weitgehend. Welchen wirtschaftlichen Wert die Beteiligung nach der Übertragung wesentlicher Vermögenswerte noch hat, hängt vom weiteren Insolvenzverfahren und der verbleibenden Masse ab. Eine offizielle Bewertung des Anteilswerts lag zunächst nicht vor.

Bereits Anfang Juni hatte der e.V. den seit 2011 bestehenden Kooperationsvertrag mit HAM International nach eigener Darstellung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung gekündigt. Sport1 dokumentierte die Vereinsmitteilung dazu. Die gesellschaftsrechtlichen Aktien an der KGaA und der Kooperationsvertrag sind allerdings zwei unterschiedliche Rechtspositionen. Die Kündigung des Vertrags führte daher nicht automatisch zum Erlöschen der HAM-Anteile.

Vereinsname und Löwen-Wappen kehren zum e.V. zurück

Für den Verein ist die Einigung mit dem Insolvenzverwalter vor allem wegen der Markenrechte bedeutsam. Nach offizieller Mitteilung erwirbt der e.V. die Schutzmarke TSV 1860 München und die bekannte Wort-Bildmarke mit dem Löwen im Achteck. Die neue Spielbetriebs-GmbH soll diese Marken vom Verein zur Nutzung erhalten. Bis sämtliche Rechtsverhältnisse geklärt sind, kann die kommerzielle Nutzung nach Vereinsangaben noch eingeschränkt sein.

Präsident Gernot Mang und Geschäftsführer Thomas Probst erklärten dazu im Wortlaut: „Damit gelangen die Markenrechte und die Mannschaft unter das Dach des Vereins und seiner Spielbetriebs-GmbH.“ Der Satz stammt aus der offiziellen Mitteilung des TSV München von 1860 e.V. vom 1. September.

Der Verein formulierte außerdem: „Der Löwe ist zurückgekehrt.“ Auch diese Aussage stammt aus derselben offiziellen Erklärung und bezieht sich auf die erworbenen Markenrechte.

So geht es nach Vereinsangaben weiter

Offen sind weiterhin einzelne Fragen zum Trainingsgelände an der Grünwalder Straße. Nach Vereinsangaben baut die jetzige Regelung auf einer bereits im vorläufigen Verfahren geschlossenen Nutzungsvereinbarung auf. Der e.V. strebt weiterhin an, alleiniger Erbpachtnehmer zu werden und Flächen anschließend der Spielbetriebs-GmbH zur Verfügung zu stellen. Dafür müssen nach Angaben des Vereins noch weitere Beteiligte eingebunden werden.

Operativ soll der Fußball dagegen unter dem Dach des e.V. und der neuen Gesellschaft fortgeführt werden. Der Regionalliga-Spielbetrieb läuft bereits, Personal und weitere Betriebsmittel sollen in die neue Struktur übergehen und die erworbenen Markenrechte sollen künftig wieder genutzt werden. Für die alte KGaA beginnt nun die Abwicklung unter Insolvenzverwalter Max Liebig, während die Gläubiger ihre Forderungen anmelden können.

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