
Der Batteriehersteller Varta hat am Freitag, 24. Juli 2026, beim Amtsgericht Stuttgart Anträge auf Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Nach Angaben des Gerichts gingen insgesamt vier Insolvenzanträge ein. Die Anträge betreffen die Varta AG und mehrere Gesellschaften des Konzerns. Das Gericht prüft zunächst, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die beantragte Eigenverwaltung erfüllt sind.
Ein Insolvenzverfahren war am Samstag noch nicht endgültig eröffnet. Offiziell bestätigt war zunächst nur, dass die Anträge eingereicht wurden und das zuständige Gericht mit der Prüfung begonnen hat. Die Varta Insolvenz 2026 betrifft einen der traditionsreichsten deutschen Batteriehersteller.
Varta hat seinen Sitz in Ellwangen im Ostalbkreis. Das Unternehmen produziert unter anderem Mikrobatterien, Energiespeicher und Batterielösungen für industrielle Anwendungen. Bekannt ist die Marke außerdem für Haushaltsbatterien. Dieses Geschäft soll nach Unternehmensangaben allerdings nicht von den beantragten Insolvenzverfahren erfasst sein.
Der Varta-Konzern beschäftigt nach zuletzt veröffentlichten Unternehmensangaben rund 3.260 Menschen. Ein großer Teil der Belegschaft arbeitet am Stammsitz in Ellwangen. Weitere wichtige deutsche Standorte befinden sich in Dischingen im Landkreis Heidenheim und in Nördlingen in Bayern.
Welche Beschäftigten und Betriebe unmittelbar zu den vier Gesellschaften gehören, für die Insolvenzanträge gestellt wurden, war zunächst nicht vollständig öffentlich aufgeschlüsselt. Auch konkrete Entscheidungen über einzelne Produktionsbereiche oder Standorte lagen am Samstag nicht vor.
Für das Werk in Nördlingen war bereits vor dem Insolvenzantrag eine Schließung im Herbst 2026 angekündigt worden. Diese frühere Entscheidung ist vom aktuellen Verfahren zu unterscheiden. Welche Auswirkungen die Insolvenzverfahren auf Ellwangen, Dischingen und weitere Konzernstandorte haben werden, blieb zunächst offen.
Varta stellt neben kleinen Batterien für Hörgeräte und elektronische Geräte auch stationäre Energiespeicher und spezielle Batterielösungen her. Das Geschäft mit herkömmlichen Haushaltsbatterien soll nach Angaben des Unternehmens außerhalb der beantragten Verfahren bleiben.
Varta erklärte, die operative Tätigkeit im Rahmen der insolvenzrechtlichen Vorgaben uneingeschränkt fortsetzen zu wollen. Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner sollen weiterhin beliefert und betreut werden. Aufträge und bestehende Geschäftsbeziehungen werden damit nicht automatisch durch die Antragstellung beendet.
Auch Löhne und Gehälter sollen nach Unternehmensangaben weitergezahlt werden. Nähere Angaben dazu, ob Zahlungen vollständig aus laufenden Mitteln erfolgen oder für einzelne Gesellschaften Insolvenzgeld eingesetzt wird, lagen zunächst nicht vor.
Die Bundesagentur für Arbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen Insolvenzgeld für die letzten drei Monate vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zahlen. Ob und in welchem Umfang dieses Instrument bei den betroffenen Varta-Gesellschaften genutzt wird, war am Samstag noch nicht offiziell mitgeteilt worden.
Der Insolvenzantrag bedeutet daher nicht, dass die Produktion sofort eingestellt wird oder Arbeitsverhältnisse automatisch enden. Über mögliche Veränderungen bei Personal, Standorten oder Produktionskapazitäten waren zunächst keine abschließenden Entscheidungen bekannt.
Varta hat eine Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Bei diesem Verfahren bleibt die bisherige Unternehmensleitung grundsätzlich für den Geschäftsbetrieb und die Verwaltung des Vermögens verantwortlich. Anders als in einem klassischen Regelverfahren übernimmt somit zunächst kein Insolvenzverwalter vollständig die Leitung des Unternehmens.
Das Amtsgericht Stuttgart setzte den Stuttgarter Rechtsanwalt Tobias Wahl von der Kanzlei Anchor als vorläufigen Sachwalter ein. Seine Aufgabe besteht darin, die wirtschaftliche Lage und die Tätigkeit der Unternehmensleitung zu überwachen sowie die Interessen der Gläubiger zu berücksichtigen.
Der Sachwalter ist nicht mit einem klassischen Insolvenzverwalter gleichzusetzen. Die Geschäftsführung bleibt bei einer Eigenverwaltung grundsätzlich im Amt, wird aber gerichtlich kontrolliert. Voraussetzung ist, dass das Gericht die Eigenverwaltung nach seiner Prüfung bestätigt.
Ziel des beantragten Verfahrens ist nach Angaben von Varta, eine nachhaltige Fortführung des Geschäftsbetriebs zu ermöglichen. Welche konkrete Sanierungsstruktur dafür vorgesehen ist, war zunächst nicht abschließend bekannt.
Varta führt die erneuten wirtschaftlichen Schwierigkeiten auf deutlich verschlechterte Marktbedingungen zurück. Das Unternehmen nennt insbesondere eine schwächere Nachfrage, negative Währungseffekte sowie die Entscheidung eines wichtigen Kunden, die Zusammenarbeit zu beenden.
Zudem konnte nach den vorliegenden Angaben kein ausreichendes zusätzliches Kapital für den weiteren Finanzbedarf beschafft werden. Varta betonte zugleich, dass die Antragstellung nicht auf einer akuten Zahlungsunfähigkeit im laufenden Geschäftsbetrieb beruhe. Mit dem Verfahren solle vielmehr auf den absehbaren Finanzierungsbedarf reagiert werden.
Der Konzern hatte bereits 2024 ein Restrukturierungsverfahren durchlaufen. Dabei wurden Schulden neu geordnet und neues Kapital bereitgestellt. Die Aktien des Unternehmens wurden in diesem Zusammenhang wirtschaftlich entwertet und Varta von der Börse genommen. Die nun eingereichten Insolvenzanträge zeigen, dass diese Maßnahmen die Finanzierung des gesamten Konzerns nicht dauerhaft sichern konnten.
Die genauen Hintergründe einzelner Geschäftsentscheidungen und die weitere Struktur der betroffenen Gesellschaften blieben zunächst offen.
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