Schüsse in Stader Jugendhilfeeinrichtung: Amtsgericht erlässt Haftbefehl wegen sechsfachen Mordes

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Symbolbild Feuerwehreinsatz

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Antrag der Staatsanwaltschaft Stade

Die Staatsanwaltschaft Stade hat im Ermittlungsverfahren wegen der Schüsse in der Jugendhilfeeinrichtung Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den mutmaßlichen Schützen wegen Mordes in sechs Fällen gestellt. Das teilte die Polizeidirektion Lüneburg am Dienstag, 30. Juni 2026, mit.

Tatvorwurf: Sechs Menschen bei Hilfeplangespräch erschossen

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft besteht dringender Tatverdacht gegen den Beschuldigten, am 29.06.2026 gegen 12 Uhr in einer Jugendhilfeeinrichtung in der Dankersstraße in Stade sechs Menschen erschossen zu haben. Während eines Hilfeplangesprächs unter Beteiligung mehrerer Mitarbeiter der Einrichtung und des Jugendamtes der Region Hannover soll er plötzlich mit der mitgebrachten Schusswaffe auf die Mitarbeiter geschossen haben, um sie zu töten. Infolgedessen verstarben insgesamt fünf der Opfer noch vor Ort, das sechste Opfer verstarb im Krankenhaus.

Mordmerkmale Heimtücke und niedere Beweggründe

Die Staatsanwaltschaft bewertet die Taten aufgrund des Vorliegens von Mordmerkmalen, insbesondere Heimtücke und niederen Beweggründen, als sechsfachen Mord.

Haftbefehl am späten Nachmittag erlassen

Das Amtsgericht Stade hat den Haftbefehl am späten Nachmittag erlassen. Der Beschuldigte wurde anschließend in eine JVA verbracht. Mit dem Stade Haftbefehl sechsfacher Mord rückt das Verfahren in die nächste Phase.

Keine Untersuchungshaft für tatverdächtige Frauen

In Bezug auf die beiden tatverdächtigen Frauen hat die Staatsanwaltschaft keinen Antrag auf Untersuchungshaft gestellt. Sie sind aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen worden.

Mordkommission übernimmt, Ermittlungen dauern an

Darüber hinaus dauern die weiteren Ermittlungen an. Mit Haftentscheidung geht auf Ebene der Polizei die besondere Aufbauorganisation in die Mordkommission über. Bitte haben Sie Verständnis, dass derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen und Gründen des Opferschutzes sowie des Schutzes der Angehörigen keine weitergehenden Informationen mitgeteilt werden können, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

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