
AOK-Bundesverbandschefin Carola Reimann warnt vor erheblichen finanziellen Folgen, falls Medikamente zur Behandlung von Adipositas künftig regulär von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe bezifferte sie am Montag, 24. August 2026, die theoretischen jährlichen Ausgaben auf rund 45 Milliarden Euro, wenn alle gesetzlich versicherten Menschen mit Adipositas und einem Body-Mass-Index ab 30 regelmäßig entsprechende Medikamente erhalten würden. Würde eine Erstattung erst ab einem BMI von 35 gelten, läge die Hochrechnung laut Reimann noch bei rund 14 Milliarden Euro.
Reimann stellte dabei selbst klar, dass die Berechnung ein Maximalszenario beschreibt. Die Zahlen bedeuten also nicht, dass den Krankenkassen bei einer Gesetzesänderung automatisch Ausgaben in dieser Größenordnung entstehen würden. Entscheidend wären unter anderem die festgelegten Anspruchsvoraussetzungen, die tatsächlich behandelte Patientengruppe, die Therapiedauer und die Arzneimittelpreise. Die AOK-Chefin wandte sich vor allem gegen eine verkürzte Debatte über Abnehmspritzen als Kassenleistung.
Hintergrund der aktuellen Auseinandersetzung ist eine Äußerung der seit Juli amtierenden unparteiischen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses, Sonja Optendrenk. Sie hatte Anfang August eine politische Diskussion darüber angeregt, Arzneimittel zur Behandlung von Adipositas unter bestimmten Voraussetzungen als Kassenleistung anzuerkennen. Optendrenk verwies darauf, dass Adipositas eine Erkrankung ist und Medikamente, die ausdrücklich zu ihrer Behandlung zugelassen sind, derzeit trotzdem unter den gesetzlichen Ausschluss für sogenannte Lifestyle-Arzneimittel fallen.
Optendrenk schlug keine pauschale Erstattung für alle Betroffenen vor. Denkbar sei vielmehr, dass der Gesetzgeber dem Gemeinsamen Bundesausschuss den Auftrag gibt, geeignete Patientengruppen, die Therapiedauer und notwendige Begleitmaßnahmen festzulegen. Sie betonte zugleich, dass eine medikamentöse Therapie allein noch kein vollständiges Versorgungskonzept darstelle. Für eine solche Neuregelung müsste zunächst der Gesetzgeber tätig werden. Der G-BA kann den bestehenden gesetzlichen Ausschluss nicht aus eigener Entscheidung aufheben.
In der Diskussion geht es vor allem um moderne Arzneimittel mit den Wirkstoffen Semaglutid und Tirzepatid. Semaglutid gehört zur Gruppe der GLP-1-Rezeptoragonisten. Das Präparat Wegovy ist in der Europäischen Union zur Gewichtsregulierung unter festgelegten medizinischen Voraussetzungen zugelassen. Tirzepatid wirkt sowohl am GIP- als auch am GLP-1-Rezeptor und ist unter dem Handelsnamen Mounjaro ebenfalls zur Gewichtskontrolle bei bestimmten Erwachsenen zugelassen.
Von der jeweiligen Indikation muss klar unterschieden werden. Semaglutid wird auch zur Behandlung von Typ-2-Diabetes eingesetzt, beispielsweise in dem dafür zugelassenen Arzneimittel Ozempic. Tirzepatid besitzt ebenfalls eine Zulassung zur Behandlung von Typ-2-Diabetes. Werden entsprechend zugelassene Präparate medizinisch zur Diabetesbehandlung eingesetzt und sind die Voraussetzungen der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt, greift der Ausschluss für Arzneimittel zur Gewichtsregulierung nicht. Entscheidend ist damit nicht allein der Wirkstoff, sondern das zugelassene und verordnete Anwendungsgebiet.
Die geltende Rechtslage beruht auf Paragraf 34 des Fünften Sozialgesetzbuchs. Arzneimittel, die unter anderem der Abmagerung, der Zügelung des Appetits oder der Regulierung des Körpergewichts dienen, sind dort von der Versorgung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Diese Vorschrift besteht bereits seit 2004.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat den gesetzlichen Ausschluss für einzelne Präparate in seiner Arzneimittel-Richtlinie nachvollzogen. Wegovy mit Semaglutid wurde für die Gewichtsregulierung 2024 ausdrücklich als nicht zulasten der GKV verordnungsfähig eingeordnet. Für Tirzepatid beziehungsweise Mounjaro folgte eine entsprechende Regelung ebenfalls 2024. Der G-BA betonte dabei ausdrücklich, dass er wegen der gesetzlichen Vorgaben keinen Ermessensspielraum hat. Eine reguläre Erstattung zur Adipositasbehandlung würde deshalb eine Änderung der gesetzlichen Grundlage voraussetzen.
Eine neue öffentlich dokumentierte Festlegung des Bundesgesundheitsministeriums, den gesetzlichen Ausschluss aufzuheben, lag bis Montagabend nicht vor. Auch der GKV-Spitzenverband hatte Anfang August auf die klare bestehende Gesetzeslage verwiesen und erklärt, eine Änderung liege im politischen Verantwortungsbereich.
Reimann steht mit ihren grundsätzlichen Bedenken nicht allein. Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes, hatte Anfang August darauf hingewiesen, dass Semaglutid und Tirzepatid bereits in der Diabetesbehandlung hohe und dynamisch steigende Arzneimittelausgaben verursachten. Eine Öffnung der Erstattung für die Gewichtsregulierung würde nach Einschätzung des Verbandes die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung erheblich erhöhen.
Der BKK Dachverband lehnt eine medikamentöse Behandlung von Adipositas dabei nicht grundsätzlich ab. Der Verband fordert für den Fall einer politischen Neuregelung klare und evidenzbasierte Versorgungspfade. Arzneimittel müssten dort, wo sie medizinisch sinnvoll seien, mit Prävention und weiteren Bestandteilen der Adipositasversorgung verbunden werden. Damit unterscheidet sich diese Position von einer pauschalen Ablehnung einer medikamentösen Therapie.
Deutlich offener positioniert sich die Deutsche Adipositas-Gesellschaft. Sie begrüßte den Vorstoß Optendrenks ausdrücklich und fordert einen strukturierten Zugang zu modernen Adipositasmedikamenten für klar definierte Patientengruppen. Nach Auffassung der Fachgesellschaft darf die Diskussion nicht so geführt werden, als solle automatisch jeder Mensch mit Adipositas eine medikamentöse Therapie auf Kosten der Krankenkassen erhalten.
Die Fachgesellschaft verweist vielmehr auf evidenzbasierte Versorgungspfade und eine spezifische Behandlung entsprechend der medizinischen Situation. International haben GLP-1-basierte Wirkstoffe inzwischen einen festen Platz in medizinischen Empfehlungen zur Behandlung von Adipositas. Das ändert allerdings nichts daran, dass medizinische Leitlinien und die deutsche Erstattungsregelung zwei verschiedene Fragen sind.
Auch aus der Ärzteschaft kommen differenzierte Stellungnahmen. Der Ärzteverband MEDI warnte im August vor einem leichtfertigen Einsatz von Abnehmmedikamenten ausschließlich zur Körperoptimierung. Eine nachhaltige Adipositastherapie erfordere eine ärztlich begleitete und langfristig angelegte Behandlung. Diese Warnung richtet sich nicht gegen die anerkannte medizinische Therapie der Adipositas, sondern gegen Anwendungen ohne entsprechende Indikation und Begleitung.
Damit verläuft die zentrale Konfliktlinie weniger zwischen einer Anerkennung oder Nichtanerkennung von Adipositas als Erkrankung. Strittig ist vielmehr, unter welchen medizinischen Voraussetzungen moderne Medikamente Teil der GKV-Regelversorgung werden könnten und welche finanziellen Folgen daraus entstehen würden. Reimanns Milliardenbeträge markieren dabei die Obergrenze einer Modellrechnung. Über einen konkreten Gesetzentwurf zur allgemeinen Erstattung von Semaglutid oder Tirzepatid zur Gewichtsregulierung war am 24. August 2026 noch nicht entschieden.
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