
Der ADAC verschiebt die für den 1. Januar 2027 vorgesehene Erhöhung seiner Mitgliedsbeiträge. Der Automobilclub will die neuen Preise nun voraussichtlich im Laufe des ersten Halbjahres 2027 einführen. Grund ist eine noch ausstehende verbindliche Auskunft des Bundeszentralamts für Steuern. Einen festen neuen Starttermin gibt es bislang nicht.
Der ADAC wartet auf eine verbindliche Auskunft des Bundeszentralamts für Steuern. Diese wird benötigt, damit die geplante Beitragsanpassung rechtssicher umgesetzt werden kann. Welche konkrete steuerrechtliche Detailfrage Gegenstand des Verfahrens ist, wurde zunächst nicht öffentlich erläutert. Verbindliche Auskünfte dieser Art dienen grundsätzlich dazu, die steuerliche Behandlung eines genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalts vorab zu klären.
Die Verzögerung war bereits bei der Hauptversammlung im Mai relevant. Die Delegierten beschlossen dort die Beitragsanpassung, während die notwendige Auskunft noch ausstand. Der Club will seine Mitglieder außerdem mindestens drei Monate vor der Änderung informieren. Da die behördliche Auskunft länger benötigt als erwartet, lässt sich der ursprünglich vorgesehene Start zum 1. Januar 2027 nicht mehr halten.
Die ADAC Beitragserhöhung 2027 bleibt grundsätzlich vorgesehen, nur der Zeitpunkt verschiebt sich. Für Einzelmitglieder soll der Basisbeitrag von 54 auf 64 Euro pro Jahr steigen. Die Plus-Mitgliedschaft soll künftig 114 statt 94 Euro kosten. Beim Premiumtarif sind 174 Euro statt bislang 139 Euro vorgesehen. Der Aufschlag beträgt damit je nach Einzeltarif 10, 20 oder 35 Euro pro Jahr.
Auch Mitgliedschaften mit Partnern und Familien werden teurer. Für Basis mit Partner sind 94 statt 79 Euro vorgesehen, für Plus 154 statt 129 Euro und für Premium 234 statt 189 Euro. Beim Familientarif steigen die vorgesehenen Jahresbeiträge von 104 auf 124 Euro in Basis, von 164 auf 194 Euro in Plus und von 239 auf 294 Euro in Premium. Der größte absolute Aufschlag entfällt damit auf den Premium-Familientarif mit 55 Euro im Jahr.
Der ADAC nennt derzeit keinen konkreten Tag für die Umstellung. Die höheren Beiträge sollen voraussichtlich innerhalb des ersten Halbjahres 2027 wirksam werden. Voraussetzung ist, dass die noch offene Auskunft vorliegt und anschließend die vom Club vorgesehene Informationsfrist von mindestens drei Monaten eingehalten werden kann. Verzögert sich die Entscheidung des Bundeszentralamts weiter, verschiebt sich auch der mögliche Zeitpunkt der Beitragsanpassung entsprechend.
Für Mitglieder bedeutet das zudem, dass nicht alle gleichzeitig einen neuen Jahresbeitrag zahlen. Die Rechnung wird in der Regel in dem Monat fällig, in dem die jeweilige Mitgliedschaft begonnen hat. Mitglieder mit einem Beitragsbeginn im Januar zahlen deshalb Anfang 2027 noch einmal den bisherigen Tarif. Ob auch Mitglieder mit späteren Fälligkeitsterminen zunächst bei den alten Beiträgen bleiben, hängt davon ab, wann die verbindliche Auskunft eintrifft und wann die dreimonatige Informationsfrist beginnt.
An den für 2027 vorgesehenen zusätzlichen Leistungen will der ADAC trotz der verschobenen Beitragserhöhung festhalten. Sie sollen bereits im Januar beginnen. Der Club nennt unter anderem eine rund um die Uhr verfügbare Rechtsberatung bei Verkehrsunfällen. Auch weitere Angebote und Leistungsverbesserungen sind für 2027 vorgesehen.
Als Grund für die höheren Beiträge nennt der ADAC gestiegene Kosten, insbesondere für Energie, Personal, Ersatzteile sowie Abschlepp- und Werkstattleistungen. Das Geschäftsjahr 2025 schloss der Verein nach eigenen Angaben mit einem negativen Jahresergebnis von 17 Millionen Euro ab. Die letzte Beitragsanpassung erfolgte 2020. Ende 2025 zählte der ADAC rund 22,7 Millionen Mitglieder und damit etwa 490.000 mehr als ein Jahr zuvor.
Für bestehende Mitglieder bleiben zunächst die bisherigen Tarife maßgeblich, solange ihre jeweilige Beitragsperiode noch nicht auf die neuen Preise umgestellt wird. Entscheidend ist deshalb der persönliche Fälligkeitsmonat. Wer seine nächste Jahresrechnung bereits zu Beginn des Jahres 2027 erhält, kann zumindest bei einer Januar-Fälligkeit noch einmal mit dem alten Beitrag rechnen. Bei späteren Monaten hängt die Höhe davon ab, wie schnell das Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern abgeschlossen wird.
Unklar blieb zunächst, wann das Bundeszentralamt für Steuern seine verbindliche Auskunft erteilt. Ebenso steht noch kein endgültiger Monat für den Start der höheren Beiträge fest. Offiziell bestätigt ist, dass der ursprünglich geplante Termin am 1. Januar 2027 nicht gehalten wird und der ADAC derzeit mit einer Beitragsanpassung im Verlauf des ersten Halbjahres 2027 rechnet. Die neuen Leistungen sollen davon unabhängig wie geplant bereits im Januar starten.
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