
Berlin. Im November 2026 kommen auf Verbraucher in Deutschland mehrere Änderungen zu. Besonders beim Einkaufen auf Raten gelten künftig strengere Vorschriften. Zugleich beginnt die Einführung der europäischen Abgasnorm Euro 7. Für Autofahrer, Bahnkunden und Arbeitnehmer stehen außerdem wichtige Fristen an. Die Änderungen im November 2026 betreffen damit sowohl alltägliche Kaufentscheidungen als auch bestehende Verträge und neue Fahrzeugmodelle.
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft Verbraucher, die ihre Einkäufe in mehreren Raten oder erst zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen. Am 20. November 2026 treten neue Regelungen zur Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft.
Damit werden zahlreiche Finanzierungsangebote erfasst, die bislang nicht vollständig unter die besonderen Schutzvorschriften für Verbraucherdarlehen fielen. Dazu gehören insbesondere Kredite unter 200 Euro, zinsfreie Finanzierungen und viele Angebote nach dem Prinzip „Jetzt kaufen, später bezahlen“.
Unternehmen müssen bei diesen Kreditgeschäften künftig grundsätzlich die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden prüfen. Außerdem gelten erweiterte Informationspflichten. Verbraucher sollen bereits vor Vertragsabschluss nachvollziehen können, welche Kosten entstehen, wie lange die Finanzierung läuft und welche Folgen ausbleibende Zahlungen haben können.
Auch die Rechte bei automatisierten Kreditentscheidungen werden gestärkt. Beruht eine Kreditwürdigkeitsprüfung auf automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten, können Verbraucher eine menschliche Überprüfung verlangen.
Die Änderungen betreffen beispielsweise entsprechende Finanzierungsangebote von Zahlungsdienstleistern wie Klarna oder PayPal. Welche Angebote im Einzelnen unter die Vorschriften fallen, richtet sich nach ihrer vertraglichen Gestaltung.
Die neuen Vorschriften gelten allerdings nicht uneingeschränkt für jede Form des späteren Bezahlens. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt ein kurzfristiger, kostenloser Zahlungsaufschub ausgenommen.
So können Händler ihren Kunden weiterhin eine Zahlungsfrist von bis zu 50 Tagen einräumen, wenn sie die Finanzierung selbst übernehmen, keine zusätzlichen Kosten verlangen und weitere gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Für bestimmte große Onlineanbieter ist diese Ausnahme auf 14 Tage beschränkt.
Grundsätzlich gelten die neuen Bestimmungen für Verträge, die ab dem 20. November geschlossen werden. Bei bereits bestehenden Verträgen bleibt überwiegend das bisherige Recht maßgeblich. Für einzelne laufende Kreditverhältnisse sind jedoch Ausnahmen vorgesehen.
Mit der Reform setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2023/2225 um. Ziel ist ein einheitlicherer Verbraucherschutz auf dem europäischen Kreditmarkt.
Auch für die Automobilindustrie beginnt Ende November eine neue Phase. Ab dem 29. November 2026 gilt die europäische Abgasnorm Euro 7 für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle und leichter Nutzfahrzeuge.
Dabei erweitert die Europäische Union die bisherigen Anforderungen an Fahrzeugemissionen. Während die wesentlichen Abgasgrenzwerte für Pkw weitgehend unverändert bleiben, werden künftig auch besonders kleine Feinstaubpartikel stärker berücksichtigt.
Neu sind außerdem Vorschriften für den Abrieb von Bremsen sowie Anforderungen an die Haltbarkeit von Antriebsbatterien bei Elektroautos und Plug-in-Hybriden. Auch Reifenabrieb gehört zum Regelungsbereich, wobei hierfür spätere Einführungstermine vorgesehen sind.
Die neue Norm betrifft zunächst ausschließlich neu genehmigte Fahrzeugtypen. Für sämtliche Neuzulassungen entsprechender Fahrzeugklassen gelten die Euro-7-Anforderungen erst ab dem 29. November 2027.
Wer bereits ein Auto besitzt, muss wegen der neuen Abgasnorm weder sein Fahrzeug austauschen noch zusätzliche Technik einbauen. Für schwere Nutzfahrzeuge und Busse beginnen die entsprechenden Vorschriften erst 2028.
Für Familien bringt der November ein dauerhaftes Tarifangebot der Deutschen Bahn. Ab dem 1. November 2026 können Reisende das Familienticket wieder für Fahrten im Fernverkehr nutzen. Der Verkauf hat bereits am 26. Oktober begonnen.
Eine einfache Fahrt kostet 59,99 Euro. Für eine Hin- und Rückfahrt werden 99,99 Euro fällig. Im Preis enthalten sind Sitzplatzreservierungen für maximal fünf Personen.
Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind mitreist. Auf einem Ticket können höchstens zwei Personen ab 15 Jahren reisen. Insgesamt sind bis zu fünf Reisende zugelassen.
Das Angebot gilt für Fahrten im deutschen Fernverkehr mit ICE, IC oder EC. Bei einer Kombination mit Nahverkehrszügen gelten höhere Pauschalpreise. Das Ticket kann bis zwei Tage vor Reisebeginn gebucht werden.
Die Bahn hatte das Familienticket bereits zeitweise angeboten und nimmt es nun dauerhaft in ihr Sortiment auf.
Auch beim Deutschlandticket müssen bestimmte Abonnenten im November tätig werden.
Die Deutsche Bahn informiert ihre Kunden über die Erhöhung des monatlichen Preises von derzeit 63 Euro auf 66,80 Euro ab dem 1. Januar 2027. Zugleich werden ergänzende Tarifbedingungen für Deutschlandtickets eingeführt, die im Namen der DB Regio verkauft werden.
Betroffene Bestandskunden müssen nach Angaben der Bahn bis zum 30. November 2026 der Fortführung ihres Abonnements zu den neuen Bedingungen zustimmen.
Wer die erforderliche Zustimmung nicht erteilt, dessen Abonnement wird nach Angaben der Deutschen Bahn zum 31. Dezember 2026 beendet. Die Zustimmung ist über das Aboportal oder den DB Navigator möglich.
Für Deutschlandtickets, die ab dem 15. Oktober 2026 bei der Bahn bestellt wurden, ist keine gesonderte Zustimmung erforderlich. Die neuen Bedingungen wurden bereits bei der Bestellung berücksichtigt.
Die Regelung bezieht sich auf die entsprechenden Abonnements der Deutschen Bahn. Kunden anderer Verkehrsunternehmen müssen deren Vertragsbedingungen beachten.
Unabhängig davon bleibt das Deutschlandticket grundsätzlich monatlich kündbar. Wer sein Abonnement regulär bereits Ende November beenden möchte, muss bei der Deutschen Bahn bis zum 10. November kündigen.
Für viele Autofahrer ist der 30. November 2026 ein wichtiger Termin. Wer seine Kfz-Versicherung zum Jahresende regulär kündigen möchte, muss bis zu diesem Datum handeln.
Bei Versicherungsverträgen, deren Laufzeit am 31. Dezember endet, gilt üblicherweise eine Kündigungsfrist von einem Monat. Entscheidend ist, dass die Kündigung rechtzeitig beim bisherigen Versicherer eingeht.
Allerdings haben nicht alle Kfz-Versicherungen dasselbe Vertragsende. Bei unterjährigen Laufzeiten verschiebt sich die Kündigungsfrist entsprechend.
Darüber hinaus kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Erhöht ein Versicherer beispielsweise den Beitrag, ohne gleichzeitig den Versicherungsschutz entsprechend zu verbessern, dürfen Kunden unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb der regulären Frist kündigen. Dafür gilt grundsätzlich eine Frist von einem Monat nach Zugang der Mitteilung.
Der ADAC empfiehlt, vor einer Kündigung zunächst den Versicherungsschutz beim neuen Anbieter sicherzustellen.
Arbeitnehmer können ab dem 1. November 2026 einen Lohnsteuerfreibetrag für das Jahr 2027 beantragen. Gleichzeitig endet am 30. November die Antragsfrist für eine Lohnsteuerermäßigung im laufenden Jahr 2026.
Ein solcher Freibetrag kommt beispielsweise bei entsprechend hohen beruflichen Aufwendungen, außergewöhnlichen Belastungen oder bestimmten Betreuungskosten infrage.
Wird der Freibetrag anerkannt, berücksichtigt der Arbeitgeber ihn beim monatlichen Lohnsteuerabzug. Dadurch kann sich das monatlich ausgezahlte Nettogehalt erhöhen.
Die tatsächliche Jahressteuer wird dadurch nicht automatisch geringer. Vielmehr wirkt sich die steuerliche Entlastung bereits während des Jahres auf die Gehaltsabrechnung aus und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
Anträge können beim zuständigen Finanzamt oder elektronisch über ELSTER gestellt werden.
Bis zum 1. November muss das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung im kommenden Jahr bekannt geben.
Der zuständige Schätzerkreis hatte am 14. Oktober seine Finanzprognose vorgestellt. Danach könnte der rechnerische durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2027 unverändert bei 2,9 Prozent liegen.
Grundlage sind Schätzungen zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Für 2027 erwartet das Gremium Ausgaben in Höhe von 378,1 Milliarden Euro.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist allerdings nicht mit dem tatsächlich erhobenen Beitrag jeder einzelnen Krankenkasse gleichzusetzen. Die Krankenkassen legen ihre Zusatzbeiträge selbst fest. Deshalb können die individuellen Beiträge auch dann steigen oder sinken, wenn der amtliche Durchschnittswert unverändert bleibt.
Die endgültige Bekanntgabe durch das Ministerium ist für die Zeit bis zum 1. November vorgesehen.
Die Neuerungen betreffen Verbraucher in Deutschland auf unterschiedliche Weise. Während die Kreditreform vor allem Auswirkungen auf künftige Finanzierungsverträge hat, richten sich die Euro-7-Vorschriften zunächst an Fahrzeughersteller und deren neue Modelle.
Bei Kfz-Versicherungen, Deutschlandticket-Abonnements und Lohnsteuerfreibeträgen stehen hingegen konkrete Fristen im Mittelpunkt.
Besonders wichtig sind dabei der 20. November für neue Verbraucherkreditverträge, der 29. November für die Euro-7-Typgenehmigungen und der 30. November als Stichtag für mehrere vertragliche und steuerliche Entscheidungen.
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