
Knapp 17 Jahre nach dem Absturz von Air-France-Flug AF447 über dem Atlantik hat das Berufungsgericht in Paris Air France und Airbus wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Beide Unternehmen wurden zu Geldstrafen von jeweils 225.000 Euro verurteilt. Das entspricht der gesetzlichen Höchststrafe, die für Unternehmen in diesem Verfahren möglich war. Bei dem Unglück am 1. Juni 2009 waren alle 228 Menschen an Bord ums Leben gekommen, darunter auch Deutsche. In mehreren deutschen Darstellungen werden 28 deutsche Todesopfer genannt.
Das Urteil hebt einen Freispruch aus dem Jahr 2023 auf. Damals hatte ein Gericht zwar Nachlässigkeiten gesehen, aber keinen ausreichend sicheren Kausalzusammenhang zwischen diesen Mängeln und dem Absturz festgestellt. Im Berufungsverfahren kamen die Richter nun zu einer anderen Bewertung. Airbus kündigte noch am Donnerstag an, den Fall vor den französischen Kassationshof zu bringen. Auch Air France will Rechtsmittel einlegen.
Der Airbus A330-203 mit dem Kennzeichen F-GZCP war in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 2009 von Rio de Janeiro nach Paris unterwegs. Nach Angaben der französischen Unfalluntersuchungsstelle BEA befanden sich 216 Passagiere und zwölf Besatzungsmitglieder aus 32 Nationalitäten an Bord. Die Maschine stürzte in den Atlantik. Niemand überlebte.
Die Suche nach Wrackteilen und Flugschreibern dauerte lange. Die Blackboxen wurden erst 2011 geborgen. Nach den Feststellungen der BEA spielten vereiste Pitot-Sonden, fehlerhafte Geschwindigkeitsanzeigen, der Verlust der Kontrolle im Flug und ein Strömungsabriss eine zentrale Rolle. Der Abschlussbericht beschreibt eine Kette technischer, menschlicher und organisatorischer Faktoren.
Im Mittelpunkt des Strafverfahrens standen nicht einzelne Piloten, sondern die Verantwortung von Air France als Betreiberin und Airbus als Hersteller. Die Anklage hatte beiden Unternehmen vorgeworfen, Risiken im Zusammenhang mit fehlerhaften Geschwindigkeitsmessungen und der Vorbereitung der Crews auf extreme Situationen nicht ausreichend berücksichtigt zu haben.
Das Berufungsgericht folgte dieser Bewertung und verhängte gegen beide Unternehmen die Höchststrafe. Die Summe von 225.000 Euro je Unternehmen wirkt angesichts der Größe von Air France und Airbus gering. Sie ist jedoch die im Verfahren maßgebliche strafrechtliche Obergrenze für juristische Personen. Die Bedeutung des Urteils liegt deshalb weniger in der Höhe der Geldstrafe als in der strafrechtlichen Feststellung der Verantwortung.
Der Fall AF447 gehört zu den längsten und aufwendigsten Luftfahrtverfahren in Frankreich. Nach dem Absturz folgten technische Untersuchungen, mehrjährige Ermittlungen, ein erster Prozess und schließlich das Berufungsverfahren. 2023 waren Air France und Airbus zunächst freigesprochen worden. Gegen dieses Urteil wurde Berufung eingelegt.
Mit der Entscheidung vom 21. Mai 2026 ist das Verfahren noch nicht zwingend abgeschlossen. Airbus erklärte, die Entscheidung des Berufungsgerichts widerspreche früheren Einschätzungen der Justiz und kündigte eine Beschwerde beim Kassationshof an. Der Kassationshof prüft nicht den gesamten Sachverhalt neu, sondern vor allem Rechtsfragen und mögliche Verfahrensfehler.
Die technische Unfalluntersuchung der BEA hatte bereits 2012 eine komplexe Kette von Faktoren beschrieben. Dazu gehörten vereiste Pitot-Sonden, widersprüchliche Geschwindigkeitsanzeigen, das Abschalten des Autopiloten, Kontrollprobleme im Cockpit und der anschließende Strömungsabriss. Die BEA-Untersuchung diente der Flugsicherheit und nicht der strafrechtlichen Schuldzuweisung.
Das Pariser Berufungsurteil bewertet nun eine andere Frage: ob Air France und Airbus strafrechtlich relevante Versäumnisse begangen haben, die zum Tod der Menschen an Bord beigetragen haben. Genau daran war eine Verurteilung in erster Instanz noch gescheitert. Das Berufungsgericht kam jetzt zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung erfüllt seien.
Der Absturz von AF447 gilt als eine der schwersten Katastrophen der französischen Luftfahrtgeschichte. Er veränderte den Blick auf das Zusammenspiel von Technik, Ausbildung, Cockpit-Abläufen und Krisenreaktionen in modernen Verkehrsflugzeugen. Für die Angehörigen ist das Urteil vor allem eine späte gerichtliche Anerkennung, dass das Unglück nicht allein auf die letzten Minuten im Cockpit reduziert werden darf.
Ob das Urteil endgültig Bestand hat, hängt nun vom weiteren Rechtsweg ab. Fest steht bereits jetzt: Der Fall AF447 bleibt ein Schlüsselverfahren für die Frage, wie Verantwortung in hochkomplexen technischen Systemen juristisch bewertet wird.
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