Neue Altersvorsorge ab 2027: Trade Republic und andere Broker werben mit kostenlosen Depots

Aktienhandel: Kurstafel mit Kursverläufen an der Börse
Quelle: Pixabay, sergeitokmakov

Teilen:

Mit dem Start der reformierten privaten Altersvorsorge Anfang 2027 verschärft sich der Wettbewerb zwischen Banken und Onlinebrokern. Mehrere Anbieter haben bereits angekündigt, ihre neuen Altersvorsorgedepots ohne Depotgebühren und teilweise ohne laufende Fondskosten anzubieten. Besonders Trade Republic setzt auf ein kostenloses Modell. Allerdings unterscheiden sich die Angebote bei den Bedingungen und der Dauer der Gebührenbefreiung erheblich.

Anzeige

Das Altersvorsorgedepot ab 2027 soll die bisherige Riester-Rente bei Neuabschlüssen ersetzen und staatlich geförderte Investitionen in Wertpapiere ermöglichen. Anders als bei klassischen Riester-Produkten ist bei dieser Anlageform keine Kapitalgarantie vorgeschrieben. Anleger können dadurch stärker an der Entwicklung der Aktienmärkte teilnehmen, müssen aber auch Verluste einkalkulieren. Die gesetzliche Grundlage wurde bereits im Frühjahr verabschiedet.

Trade Republic verspricht dauerhaft niedrige Kosten

Am 13. Oktober 2026 stellte Trade Republic sein Gebührenmodell für das neue Altersvorsorgedepot vor. Nach Angaben des Unternehmens sollen weder laufende Depotgebühren noch Kosten für die regelmäßige Ausführung von Sparplänen entstehen. Zusätzlich kündigte der Neobroker an, mehrere Dutzend ETFs von BlackRock, DWS und Vanguard langfristig ohne Produktkosten anzubieten. Damit soll bei einer entsprechenden Fondsauswahl eine vollständig kostenfreie Variante der staatlich geförderten Altersvorsorge möglich werden. Welche einzelnen Fonds dauerhaft einbezogen sind und welche Vertragsbedingungen gelten, ist noch nicht vollständig veröffentlicht.

Auch andere Anbieter haben konkrete Konditionen genannt. Scalable Capital sieht eine kostenlose Depotführung und gebührenfreie Sparpläne vor. Bei ausgewählten ETFs sollen 2027 zudem die laufenden Fondskosten erstattet werden. Smartbroker+ kündigt eine vollständige Erstattung dieser Kosten für mindestens drei Jahre an, allerdings mit Bedingungen und einer Begrenzung des begünstigten Anlagevolumens. Flatex stellt für sein Standarddepot ebenfalls eine mehrjährige Befreiung von Produktkosten in Aussicht. Die Deka plant über die Sparkassen ein Standardangebot mit laufenden Kosten von 0,1 Prozent jährlich. Dessen Konditionen stehen noch unter dem Vorbehalt der aufsichtsrechtlichen Genehmigung.

Anzeige

Bis zu 540 Euro staatliche Förderung im Jahr

Die neue Altersvorsorge verbindet Kapitalmarktinvestitionen mit staatlichen Zuschüssen. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr erhalten Förderberechtigte jeweils 50 Cent pro eingezahltem Euro. Für weitere Einzahlungen bis zu insgesamt 1.800 Euro beträgt der Zuschuss 25 Cent pro Euro. Daraus ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 Euro jährlich. Um diesen Betrag zu erreichen, müssen Sparer monatlich 150 Euro selbst einzahlen. Zusätzlich sind bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro möglich. Auch Selbstständige und Freiberufler werden künftig in die Förderung einbezogen.

Während der Ansparphase bleiben Kapitalerträge innerhalb des geförderten Depots steuerfrei. Die späteren Auszahlungen unterliegen allerdings der Einkommensteuer. Zudem ist das Kapital grundsätzlich für die Altersvorsorge gebunden. Eine vorzeitige Entnahme kann zum Verlust staatlicher Vergünstigungen führen. Der Gesetzgeber lässt neben den Depots ohne Kapitalgarantie weiterhin Vorsorgeprodukte zu, bei denen zum Beginn der Auszahlungsphase 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge einschließlich der Zulagen garantiert werden. Außerdem können Versicherte künftig zwischen lebenslangen Rentenzahlungen und zeitlich begrenzten Auszahlplänen wählen.

Öffentliches Standarddepot könnte später starten

Neben den Angeboten privater Banken sieht die Reform auch die Möglichkeit eines Standarddepots in öffentlicher Trägerschaft vor. Ein solcher Vertrag soll eine zusätzliche Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge bieten. Die Bundesregierung hatte Anfang Juli allerdings erklärt, dass die organisatorischen und rechtlichen Fragen zur Umsetzung noch nicht abgeschlossen seien. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass dieses öffentliche Angebot möglicherweise erst nach dem 1. Januar 2027 verfügbar sein wird. Davon zu unterscheiden sind die Standarddepots privater Anbieter. Für deren Effektivkosten gilt eine gesetzliche Obergrenze von einem Prozent jährlich.

Bestehende Riester-Verträge behalten ihren Bestandsschutz und müssen nicht gekündigt werden. Ein freiwilliger Wechsel in die neue Förderung ist möglich, kann jedoch mit Kosten verbunden sein. Bei der Entscheidung spielen neben den Gebühren auch vorhandene Garantien, die verbleibende Ansparzeit und die spätere Auszahlung eine Rolle. Die neuen geförderten Verträge können frühestens ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden. Bis dahin ermöglichen mehrere Anbieter lediglich eine Vormerkung. Ein kostenloses Depot bedeutet dabei nicht automatisch, dass sämtliche Handelskosten entfallen oder dass die Geldanlage vor Verlusten geschützt ist.

Mit MS-Aktuell immer ohne Paywall lesen
Bei Google bevorzugen

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu