Amazon informiert Prime-Kunden per E-Mail: Für wen das Abo jetzt günstiger wird

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Amazon setzt nach einer Niederlage vor dem Bundesgerichtshof eine angekündigte Preissenkung für bestimmte Prime-Mitglieder um. Betroffene erhalten eine E-Mail, in der das Unternehmen über die Rückkehr zu früheren Mitgliedsbeiträgen informiert. Die Anpassung erfolgt automatisch und gilt zunächst nur vorübergehend.

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Für einen Teil der Bestandskunden bedeutet das: Das Prime-Abo wird günstiger, ohne dass sie selbst einen Antrag stellen müssen. Bei monatlicher Zahlung sinkt der Beitrag von 8,99 Euro auf 7,99 Euro, bei jährlicher Abrechnung von 89,90 Euro auf 69 Euro. Die bisherigen Leistungen bleiben bestehen. Grundlage ist ein Urteil vom 1. Oktober 2026, mit dem der Bundesgerichtshof die bisherige Preisanpassungsklausel des Unternehmens für unwirksam erklärte.

Diese Amazon-Prime-Kunden erhalten den günstigeren Preis

Die Preissenkung betrifft nach Amazons Ankündigung Mitgliedschaften, die bereits vor dem 15. September 2022 begonnen haben und seitdem unverändert bestehen. Wer sein Prime-Abonnement erst nach diesem Datum abgeschlossen hat, fällt nicht unter diese angekündigte Anpassung. Auch bei zwischenzeitlichen Vertragsänderungen ist die automatische Rückkehr zum früheren Preis nicht zugesichert. Eine allgemeine Senkung der Prime-Gebühren für sämtliche Kunden gibt es nicht.

Dass Amazon die Änderung inzwischen umsetzt, zeigt eine Kunden-E-Mail, die dem Technikportal CHIP vorliegt. Darin wird einer Abonnentin mit monatlicher Zahlung mitgeteilt, dass der Beitrag ab dem 2. Oktober 2026 vorübergehend auf 7,99 Euro sinkt. Die Umstellung erfolgt ab der nächsten fälligen Zahlung. Wie lange die reduzierten Preise bestehen bleiben, ist bislang nicht festgelegt. Betroffene können ihren aktuellen Mitgliedsbeitrag und den nächsten Zahlungstermin im Amazon-Konto überprüfen.

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Bundesgerichtshof erklärt Preisklausel für unwirksam

Ausgangspunkt des Rechtsstreits war eine Preiserhöhung im September 2022. Amazon hatte damals die Gebühren für bestehende Prime-Mitgliedschaften angehoben, ohne eine ausdrückliche Zustimmung der Kundinnen und Kunden einzuholen. Der Jahrespreis stieg um 20,90 Euro, der Monatsbeitrag um einen Euro. Das Unternehmen verwies zur Begründung auf gestiegene Kosten und berief sich auf entsprechende Regelungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dagegen ging die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gerichtlich vor.

Nach Entscheidungen des Landgerichts Düsseldorf und des Oberlandesgerichts Düsseldorf bestätigte der Bundesgerichtshof am 1. Oktober 2026 die Unwirksamkeit der beanstandeten Klausel. Die Richter sahen einen Verstoß gegen das gesetzliche Transparenzgebot. Aus den Vertragsbedingungen ging nicht ausreichend klar hervor, ob Kunden eine Preiserhöhung lediglich durch Kündigung ablehnen konnten oder ob auch ein Widerspruch bei fortbestehendem Vertrag möglich war. Das Urteil trägt das Aktenzeichen III ZR 205/25. Es bedeutet allerdings nicht, dass grundsätzlich jede Preiserhöhung bei einem Abonnement unzulässig ist.

Rückzahlungen für frühere Beiträge werden gesondert geklärt

Die automatische Preissenkung ist von möglichen Erstattungen für bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge zu unterscheiden. Das Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtete Amazon nicht unmittelbar zur Rückzahlung individueller Mehrbeträge. Dafür führt die Verbraucherzentrale NRW eine gesonderte Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm. Sie will erreichen, dass betroffene Kunden die Differenz zwischen ihrem ursprünglich vereinbarten Preis und den seit 2022 gezahlten höheren Gebühren zurückerhalten.

Bei einer regulären Prime-Mitgliedschaft beträgt diese Differenz einen Euro pro Monat beziehungsweise 20,90 Euro pro Jahr. Auch die damaligen Erhöhungen bei Prime Student sind Gegenstand der Sammelklage. Wie viel Geld im Einzelfall zurückgefordert werden kann, hängt vom ursprünglichen Vertrag, möglichen Vertragsänderungen und der Dauer der höheren Beitragszahlungen ab. Betroffene können über den Klage-Check der Verbraucherzentrale ihre Teilnahmevoraussetzungen prüfen und sich kostenlos beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen. Eine automatische Rückerstattung der früheren Mehrzahlungen ist mit der aktuellen Preissenkung nicht verbunden.

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