
Bei einem schweren Arbeitsunfall in Babenhausen-Hergershausen im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg ist am Donnerstagmorgen, 5. November 2026, ein 32 Jahre alter Mann ums Leben gekommen. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei wollte der Arbeiter in einer Gärtnerei einen Druckluftbehälter auffüllen. Dabei barst der Behälter. Der Mann erlitt tödliche Verletzungen und starb noch am Unfallort. Die Kriminalpolizei hat Ermittlungen aufgenommen. Auch die zuständige Arbeitsschutzbehörde ist eingeschaltet.
Der Unfall ereignete sich in einer Gärtnerei im Stadtteil Hergershausen. Gegen 8.20 Uhr wurden Polizei und Rettungskräfte über den Vorfall in der Straße Außerhalb informiert. Zu diesem Zeitpunkt war es zu dem schweren Zwischenfall mit dem Druckluftbehälter gekommen.
Nach dem bisherigen Ermittlungsstand wollte der 32-Jährige den Behälter mit Druckluft befüllen. Während dieses Vorgangs barst der Behälter. Der Mann wurde dabei so schwer verletzt, dass er noch am Unfallort starb.
Weitere Einzelheiten zum unmittelbaren Ablauf des Unfalls waren zunächst nicht bekannt. Insbesondere blieb offen, wodurch das Bersten ausgelöst wurde und welche technischen oder betrieblichen Umstände dabei eine Rolle spielten.
Der Unfall ereignete sich während einer Arbeitstätigkeit in einem Gartenbaubetrieb. Angaben zur Identität des Verstorbenen, zu seiner genauen Tätigkeit innerhalb der Gärtnerei oder zu weiteren anwesenden Beschäftigten machte die Polizei zunächst nicht.
Mit der Aufklärung des tödlichen Arbeitsunfalls beschäftigt sich die Kriminalpolizei in Darmstadt. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Südhessen hat das Kommissariat 10 die Ermittlungen übernommen. Zusätzlich wurde die Abteilung Arbeitsschutz beim Regierungspräsidium Darmstadt einbezogen.
Die Untersuchungen sollen klären, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Dabei steht zunächst die Rekonstruktion des tatsächlichen Geschehens im Mittelpunkt. Eine abschließende Erklärung für das Bersten des Druckluftbehälters lag am Donnerstagnachmittag noch nicht vor.
Auch zu möglichen technischen Untersuchungen des beschädigten Behälters oder zur Hinzuziehung weiterer Sachverständiger gab es zunächst keine konkreten Angaben. Ebenso war nicht bekannt, wann mit ersten Ergebnissen der Ermittlungen zu rechnen ist.
Die Beteiligung der Kriminalpolizei bedeutet für sich genommen nicht, dass ein strafbares Verhalten festgestellt wurde. Bei einem tödlichen Arbeitsunfall müssen zunächst die Umstände des Geschehens untersucht werden. Ob sich daraus weitere rechtliche Schritte ergeben, hängt von den Feststellungen der zuständigen Stellen ab.
Druckluftbehälter speichern Luft unter erhöhtem Druck. Dadurch können bei einem Versagen der Behälterwand erhebliche Kräfte freigesetzt werden. Welche Folgen ein solcher Zwischenfall hat, hängt unter anderem von der Bauart, dem gespeicherten Druck und den jeweiligen Umgebungsbedingungen ab.
Für den betrieblichen Einsatz von Druckbehältern gelten in Deutschland verschiedene Sicherheitsvorschriften. Eine zentrale Grundlage bildet die Betriebssicherheitsverordnung. Sie regelt unter anderem die Gefährdungsbeurteilung und die Prüfung von Arbeitsmitteln sowie bestimmter überwachungsbedürftiger Anlagen.
Abhängig von der jeweiligen Ausführung und rechtlichen Einstufung können Druckanlagen vor ihrer ersten Inbetriebnahme, nach bestimmten Änderungen und in regelmäßigen Abständen überprüft werden müssen. Dabei spielen unter anderem der technische Zustand, die Funktionsfähigkeit von Schutzeinrichtungen und die vorgesehenen Betriebsbedingungen eine Rolle.
Welche Art von Druckluftbehälter bei dem Unfall in Hergershausen verwendet wurde, war zunächst nicht bekannt. Ebenso lagen keine Angaben zur Größe, zum Betriebsdruck oder zu früheren Prüfungen des Behälters vor. Ob und in welcher Weise die entsprechenden Vorschriften für das verwendete Gerät einschlägig waren, blieb damit offen.
Das Regierungspräsidium Darmstadt ist im Landkreis Darmstadt-Dieburg für Aufgaben der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht zuständig. Die Einbeziehung der Behörde ermöglicht eine Untersuchung des Geschehens auch unter arbeitsschutzrechtlichen Gesichtspunkten.
Neben den polizeilichen Ermittlungen können bei schweren Arbeitsunfällen insbesondere die betrieblichen Sicherheitsbedingungen und die Verwendung der betroffenen Arbeitsmittel von Bedeutung sein. Welche konkreten Prüfungen die Behörde im Fall von Babenhausen-Hergershausen vornimmt, war zunächst nicht bekannt.
Bei einem tödlichen Arbeitsunfall bestehen außerdem gesetzliche Meldepflichten gegenüber dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung müssen Unternehmen solche Unfälle unverzüglich melden. Der Unfallversicherungsträger kann anschließend eigene Prüfungen und Verfahren einleiten.
Ob im vorliegenden Fall bereits weitere Untersuchungen durch einen Unfallversicherungsträger veranlasst wurden, ging aus den zunächst veröffentlichten Angaben nicht hervor.
Am Donnerstagnachmittag stand damit der wesentliche Ablauf des Arbeitsunfalls fest: Ein 32-jähriger Mann wollte in einer Gärtnerei einen Druckluftbehälter auffüllen. Währenddessen barst der Behälter. Der Arbeiter erlitt tödliche Verletzungen.
Offen blieb dagegen, weshalb der Behälter während des Befüllens versagte. Auch zu möglichen weiteren Auswirkungen des Unfalls auf den Betrieb oder andere Beschäftigte lagen zunächst keine näheren Angaben vor.
Die Kriminalpolizei Darmstadt und die eingeschaltete Arbeitsschutzbehörde beschäftigen sich mit den Umständen des Vorfalls. Feststellungen zu einer möglichen technischen Ursache oder zu einer Verletzung von Sicherheitsvorschriften wurden zunächst nicht mitgeteilt.
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