
Der Volkswagen-Konzern muss seinen Rückruf wegen möglicher Batterieprobleme auf weitere Elektroautos ausweiten. Nun ist auch der Audi Q4 e-tron betroffen. Weltweit werden 12.734 Fahrzeuge zurückgerufen. Wegen einer möglichen Überhitzung der Hochvoltbatterie sollen betroffene Besitzer ihre Fahrzeuge vorerst nur bis zu 80 Prozent aufladen.
Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) umfasst der Rückruf weltweit 12.734 Fahrzeuge der Baureihe Q4 e-tron. Betroffen sind bestimmte Exemplare aus dem Produktionszeitraum vom 30. November 2023 bis zum 26. Juni 2025. In Deutschland ist laut KBA lediglich ein Fahrzeug registriert.
Den größten Teil der Rückrufaktion machen die USA aus. Dort sind nach Angaben der amerikanischen Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA insgesamt 9.048 Elektroautos betroffen. Darunter befinden sich 7.040 Audi Q4 e-tron und 2.008 Q4 Sportback e-tron der Modelljahre 2024 und 2025.
Damit entfallen rechnerisch weitere 3.686 Fahrzeuge auf Märkte außerhalb der USA. In welchen Ländern diese zugelassen sind, geht aus den veröffentlichten Angaben nicht hervor.
Hintergrund des Rückrufs sind mögliche Qualitätsabweichungen bei Hochvoltbatterien. Laut dem bei der NHTSA eingereichten Sicherheitsbericht können bestimmte Ladevorgänge bei einem Batteriestand von mehr als 80 Prozent eine thermische Kettenreaktion innerhalb des Akkus auslösen. Im ungünstigsten Fall könnte daraus ein Fahrzeugbrand entstehen.
Als Zulieferer der betroffenen Batteriemodule nennt der Hersteller das Unternehmen SK Battery Manufacturing im ungarischen Komárom.
Die genaue technische Ursache war zum Zeitpunkt der Rückrufmeldung noch nicht abschließend geklärt. Erste Untersuchungsergebnisse deuteten auf mögliche Abweichungen während der Batterieproduktion hin.
Audi erklärte gegenüber der US-Behörde, dass dem Unternehmen im Zusammenhang mit diesem Defekt bislang keine entsprechenden Schadensmeldungen, Fahrzeugbrände, Unfälle oder Verletzungen bei den betroffenen Audi-Modellen bekannt seien.
Der Rückruf bei Audi trägt die Herstellerkennung 93SK und wird beim Kraftfahrt-Bundesamt unter der Referenznummer 17222R geführt.
Nach den deutschen Rückrufangaben erhalten Besitzer betroffener Fahrzeuge zunächst eine Benachrichtigung mit Warnaufklebern und der Anweisung, den Akku aus Sicherheitsgründen nicht über 80 Prozent aufzuladen.
Anschließend soll eine Audi-Werkstatt die Hochvoltbatterie überprüfen. In einem weiteren Schritt ist eine aktualisierte Software vorgesehen, die mögliche Auffälligkeiten an Batteriemodulen frühzeitig erkennen soll.
Falls erforderlich, müssen einzelne Batteriemodule oder die gesamte Hochvoltbatterie ausgetauscht werden.
In den USA sieht Audi zusätzlich eine Auswertung vorhandener Batteriedaten vor. Bei unauffälligen Ergebnissen können vorläufige Einschränkungen entfallen. Für Fahrzeuge mit fehlenden oder auffälligen Daten sind weitere Prüfungen vorgesehen.
Eine endgültige technische Lösung befand sich zuletzt noch in Entwicklung. Die ersten schriftlichen Benachrichtigungen an betroffene US-Halter sind spätestens für den 18. Dezember 2026 vorgesehen.
Der neue Audi-Rückruf steht im Zusammenhang mit Batterieproblemen bei anderen Elektroautos des Volkswagen-Konzerns. Bereits zuvor waren weltweit 72.668 Fahrzeuge verschiedener VW- und Cupra-Baureihen zurückgerufen worden.
Betroffen sind unter anderem der VW ID.3, ID.4, ID.7 und ID. Buzz sowie der Cupra Born. In Deutschland umfassen diese drei Rückrufaktionen zusammen 9.881 Fahrzeuge.
Audi hatte nach eigenen Angaben im September Untersuchungen eingeleitet, nachdem bei anderen Konzernfahrzeugen mit vergleichbaren Hochvoltbatterien thermische Probleme festgestellt worden waren. Dabei ergab sich, dass bestimmte Audi-Fahrzeuge ähnliche Batterie- und Produktionsmerkmale aufweisen.
Der Q4 e-tron nutzt wie mehrere Volkswagen-Modelle den Modularen E-Antriebs-Baukasten des Konzerns. Die technische Verwandtschaft erklärt, weshalb Batterieprobleme auch unterschiedliche Marken betreffen können.
Zusammen mit der neuen Audi-Aktion umfassen die aktuellen Rückrufe damit weltweit rund 85.400 Elektroautos.
Besitzer eines Audi Q4 e-tron können beim Hersteller oder in einer autorisierten Vertragswerkstatt anhand ihrer Fahrzeug-Identifizierungsnummer prüfen lassen, ob ihr Fahrzeug unter die Rückrufaktion fällt.
Die Zugehörigkeit zu einem betroffenen Produktionszeitraum bedeutet nicht automatisch, dass jedes Fahrzeug dieses Baujahres zurückgerufen wird. Entscheidend sind unter anderem die verbauten Batteriezellen.
Für Fahrzeuge, die von der Rückrufaktion erfasst werden, gelten die jeweiligen Anweisungen des Herstellers. Dazu gehört insbesondere die vorläufige Begrenzung des Ladestands auf 80 Prozent, sofern Audi diese für das konkrete Fahrzeug vorgibt.
Die vorgesehenen Rückrufarbeiten werden für betroffene Halter grundsätzlich kostenlos durchgeführt.
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