Bayer-Aktie unter Druck: Neuer Roundup-Prozess wird zum Test

Aktienhandel: Kurstafel mit Kursverläufen an der Börse
Quelle: Pixabay, sergeitokmakov

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Die Bayer-Aktie fällt am Donnerstag deutlich und gehört zeitweise zu den schwächeren Werten im DAX. Um 13:59 Uhr notierte das Papier im Xetra-Handel bei 46,60 Euro. Das entsprach einem Minus von 2,82 Prozent gegenüber dem Vortagesschluss von 47,95 Euro. Der DAX bewegte sich zur gleichen Zeit kaum. Im Blick bleibt bei Bayer vor allem der milliardenschwere Roundup-Komplex in den USA. Ein neuer Prozess in Missouri läuft seit Dienstag und betrifft Klagegründe, die durch das jüngste Urteil des US Supreme Court nicht unmittelbar ausgeräumt wurden.

Bayer-Aktie verliert deutlich stärker als der DAX

Die Kursbewegung fiel am 1. Oktober deutlich aus. Nach Daten von finanzen.at stand die Bayer-Aktie um 13:59 Uhr bei 46,60 Euro und damit 2,82 Prozent im Minus. Das Tagestief hatte zu diesem Zeitpunkt bei 46,46 Euro gelegen. Der deutsche Leitindex notierte nahezu unverändert.

Bereits an den beiden vorangegangenen Handelstagen hatte die Bayer-Aktie nachgegeben. MarketScreener weist für den 29. September einen Xetra-Rückgang von 3,78 Prozent auf 48,88 Euro und für den 30. September ein Minus von 1,90 Prozent auf 47,95 Euro aus. Am Donnerstag setzte sich die schwache Entwicklung fort.

Ein einzelner Auslöser für die Kursverluste lässt sich allerdings nicht belastbar feststellen. Bei Aktienkursen wirken regelmäßig mehrere Faktoren gleichzeitig. Der laufende Roundup-Rechtsstreit gehört wegen seiner möglichen finanziellen Folgen weiterhin zu den wesentlichen Themen für den Leverkusener Pharma- und Agrarchemiekonzern.

Neuer Roundup-Prozess läuft seit dem 29. September

Im US-Bundesstaat Missouri hat am 29. September ein neuer Prozess gegen Bayers Tochtergesellschaft Monsanto begonnen. Drei Klägerinnen beziehungsweise deren Vertreter machen geltend, Roundup sei fehlerhaft konzipiert und vor der Vermarktung nicht ausreichend getestet worden. Bayer weist die Vorwürfe zurück.

Der Fall ist deshalb bedeutsam, weil sich die rechtliche Argumentation von den sogenannten Failure-to-Warn-Klagen unterscheidet. Bei diesen Verfahren ging es um die Frage, ob auf Roundup-Produkten vor einem möglichen Krebsrisiko hätte gewarnt werden müssen.

Genau bei diesem Punkt hatte Bayer im Juni einen wichtigen Erfolg erzielt. Der US Supreme Court entschied am 25. Juni mit sieben zu zwei Stimmen, dass entsprechende Ansprüche nach dem Recht einzelner Bundesstaaten ausgeschlossen sein können, wenn sie zusätzliche Warnhinweise verlangen, die von der bundesrechtlich vorgeschriebenen Kennzeichnung abweichen.

Der nun laufende Prozess behandelt dagegen unter anderem die Behauptung, das Produkt selbst sei fehlerhaft konzipiert worden. Über diese konkrete Anspruchsgrundlage entschied der Supreme Court im Juni nicht unmittelbar.

Rund 65.000 Roundup-Ansprüche sind noch anhängig

Die Größenordnung des Rechtskomplexes bleibt erheblich. Nach Angaben von Reuters sieht sich Bayer in den USA noch mit rund 65.000 Roundup-bezogenen Ansprüchen vor Bundes- und einzelstaatlichen Gerichten konfrontiert.

Die Klägerseite macht in den Verfahren einen Zusammenhang zwischen der Nutzung von Roundup und Erkrankungen an Non-Hodgkin-Lymphomen geltend. Bayer bestreitet einen ursächlichen Zusammenhang. Der Konzern verweist unter anderem auf Bewertungen von Regulierungsbehörden.

Die US-Umweltbehörde EPA hatte Glyphosat bei ihrer bisherigen Bewertung als wahrscheinlich nicht krebserregend für Menschen eingestuft. Gleichzeitig läuft eine erneute regulatorische Überprüfung des Wirkstoffs. Diese soll nach bisherigen Angaben bis Ende 2026 abgeschlossen werden.

Milliardenvergleich wartet noch auf endgültige Genehmigung

Parallel zu den einzelnen Gerichtsverfahren versucht Bayer, einen großen Teil der Roundup-Rechtsstreitigkeiten über einen Sammelvergleich zu lösen. Monsanto hatte im Februar 2026 eine Vereinbarung mit einem Gesamtvolumen von bis zu 7,25 Milliarden US-Dollar angekündigt.

Der Vergleich sieht über einen Zeitraum von bis zu 21 Jahren gedeckelte Zahlungen vor und soll einen Großteil bestehender sowie möglicher künftiger Ansprüche wegen Non-Hodgkin-Lymphomen erfassen. Ein Gericht in Missouri hatte die Vereinbarung zunächst vorläufig genehmigt.

Am 14. September fand die Anhörung über die endgültige Genehmigung des Vergleichs statt. Eine abschließende gerichtliche Entscheidung stand anschließend zunächst noch aus. Der Vergleich enthält nach Angaben Bayers kein Schuldeingeständnis.

Damit bestehen für den Konzern zwei unterschiedliche juristische Ebenen. Einerseits könnte der Supreme-Court-Erfolg zahlreiche Klagen wegen angeblich unzureichender Warnhinweise begrenzen. Andererseits werden andere rechtliche Anspruchsgrundlagen weiterhin vor US-Gerichten geprüft.

Monsanto-Übernahme wirkt bei Bayer bis heute nach

Bayer hatte Monsanto 2018 übernommen. Mit dem US-Konzern kamen auch die Rechtsrisiken rund um Roundup in den Bayer-Konzern. Seither haben Vergleiche, Rückstellungen und Gerichtsentscheidungen die Entwicklung des Unternehmens und zeitweise auch den Aktienkurs stark beeinflusst.

Der Supreme-Court-Sieg im Juni hatte die Bayer-Aktie deutlich steigen lassen, weil dadurch ein wesentlicher Teil der rechtlichen Unsicherheit reduziert wurde. Vollständig beendet ist der Roundup-Komplex damit jedoch nicht.

Der laufende Prozess in Missouri zeigt, welche Fragen nun stärker in den Vordergrund rücken. Dabei geht es nicht mehr allein um Warnhinweise auf der Verpackung, sondern auch um die rechtliche Bewertung des Produktdesigns und der von den Klägern erhobenen Vorwürfe zur Prüfung des Produkts. Welche Folgen daraus für weitere Verfahren entstehen, hängt zunächst vom Verlauf und Ausgang des aktuellen Prozesses sowie von weiteren gerichtlichen Entscheidungen ab.

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