
Der Pharma- und Agrarkonzern Bayer hat im milliardenschweren Rechtsstreit um den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup einen weiteren Erfolg vor einem US-Gericht erzielt. Eine Jury im Bundesstaat Missouri entschied am Donnerstag, 29. Oktober 2026, einstimmig zugunsten der Bayer-Tochter Monsanto. Das Urteil betrifft drei Klägerinnen, die einen Zusammenhang zwischen der Verwendung von Roundup und Krebserkrankungen geltend gemacht hatten. Trotz des Prozesserfolgs bleibt Bayer mit zahlreichen weiteren Verfahren konfrontiert.
Die Entscheidung fiel am Circuit Court von St. Louis County, einem Gericht des 21. Gerichtsbezirks von Missouri.
Die drei Klägerinnen hatten Monsanto bereits 2020 verklagt. Sie machten geltend, durch die regelmäßige Verwendung von Roundup gesundheitliche Schäden erlitten zu haben. Monsanto weist die Vorwürfe zurück. Bayer bestreitet einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der bestimmungsgemäßen Verwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel und Krebserkrankungen.
Im Mittelpunkt des Prozesses standen Vorwürfe eines fehlerhaften Produktdesigns, der Fahrlässigkeit und einer vorsätzlichen Täuschung. Die Geschworenen entschieden bei diesen Klagepunkten zugunsten von Monsanto. Schadenersatz wurde den Klägerinnen nicht zugesprochen.
Der neue Erfolg folgt auf eine grundlegende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten vom 25. Juni 2026.
Damals urteilte der Supreme Court im Fall Monsanto gegen Durnell mit sieben zu zwei Stimmen, dass bestimmte Schadenersatzforderungen wegen fehlender Krebswarnungen durch Bundesrecht ausgeschlossen sind.
Die Richter stellten fest, dass das US-Pflanzenschutzrecht FIFRA die Kennzeichnung solcher Produkte regelt. Weil die amerikanische Umweltbehörde EPA für Roundup keine entsprechende Krebswarnung vorgeschrieben hatte, durfte eine abweichende Kennzeichnungspflicht nicht auf das Recht einzelner Bundesstaaten gestützt werden.
Damit entfiel für zahlreiche Glyphosatklagen eine zentrale rechtliche Grundlage. Nicht abschließend entschieden wurde jedoch, ob Ansprüche wegen eines angeblich fehlerhaften Produktdesigns oder anderer Pflichtverletzungen ebenfalls ausgeschlossen sind.
Der aktuelle Prozess war der erste Roundup-Fall, der nach der Supreme-Court-Entscheidung vor einer Jury verhandelt wurde.
Bayer wertet das einstimmige Urteil als Bestätigung seiner Rechtsposition. Bill Dodero, der die Rechtsabteilung in den USA sowie den Bereich Litigation leitet, erklärte in einer Unternehmensmitteilung, dass Kläger bei solchen Verfahren sowohl bei der rechtlichen Begründung als auch bei der Beweisführung vor erheblichen Schwierigkeiten stünden.
Die Klägerseite vertritt dagegen grundsätzlich die Auffassung, dass Ansprüche wegen fehlerhafter Produktgestaltung und Fahrlässigkeit weiterhin rechtlich zulässig seien.
Das Urteil aus Missouri entscheidet unmittelbar nur den verhandelten Einzelfall. Eine generelle Abweisung sämtlicher verbleibender Roundup-Klagen ergibt sich daraus nicht.
Der Glyphosatstreit in den USA beschäftigt Bayer seit der Übernahme des amerikanischen Agrarchemiekonzerns Monsanto im Jahr 2018. Die Rechtsstreitigkeiten verursachten bereits Belastungen in Milliardenhöhe.
Nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters war Bayer Ende Oktober weiterhin mit rund 65.000 Ansprüchen vor amerikanischen Gerichten konfrontiert.
Parallel bemüht sich Monsanto um die gerichtliche Genehmigung eines umfangreichen Sammelvergleichs. Die geplante Vereinbarung sieht Zahlungen von insgesamt 7,25 Milliarden US-Dollar vor und soll zahlreiche bestehende sowie künftige Ansprüche erfassen.
Eine Anhörung zur endgültigen Genehmigung fand am 14. September 2026 statt. Eine abschließende Entscheidung des zuständigen Gerichts stand am Freitagmorgen noch aus. Die drei Klägerinnen des nun entschiedenen Verfahrens nehmen an diesem Vergleich nicht teil.
An der Börse hatte sich die Bayer-Aktie bereits am Donnerstag deutlich verteuert. Nach Daten von MarketScreener lag der Xetra-Schlusskurs am 29. Oktober 2026 bei 47,96 Euro. Das entsprach einem Tagesgewinn von 4,19 Prozent gegenüber dem Vortag.
Der Kursanstieg erfolgte allerdings vor der Verkündung des Juryurteils in Missouri. Die Entscheidung wurde erst am Donnerstagabend amerikanischer Ortszeit bekannt. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Urteil und dem Kursgewinn des regulären Xetra-Handels vom Donnerstag lässt sich deshalb nicht herstellen.
Ein verifizierter Kurs aus dem regulären Xetra-Handel vom Freitag, 30. Oktober, lag zum Berichtsstand um 8.39 Uhr noch nicht vor.
Unabhängig von den juristischen Entscheidungen bleibt die gesundheitliche Bewertung von Glyphosat umstritten.
Die Internationale Agentur für Krebsforschung IARC, die zur Weltgesundheitsorganisation gehört, stufte den Wirkstoff 2015 als wahrscheinlich krebserregend für Menschen ein.
Die amerikanische Umweltbehörde EPA kam dagegen zu dem Ergebnis, dass Glyphosat wahrscheinlich nicht krebserregend sei. Die Behörde überprüft ihre Bewertung erneut.
Bayer weist einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der bestimmungsgemäßen Verwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel und Krebserkrankungen zurück.
Das Juryurteil in Missouri ist keine allgemeingültige wissenschaftliche Entscheidung über die gesundheitlichen Risiken von Glyphosat. Es betrifft die im konkreten Zivilprozess geltend gemachten Ansprüche.
Für den Konzern bleiben insbesondere die noch anhängigen Individualverfahren und die gerichtliche Prüfung des milliardenschweren Sammelvergleichs von Bedeutung.
Der aktuelle Erfolg verbessert Bayers Position in einem weiteren Einzelverfahren. Ob andere Gerichte vergleichbare Klagebegründungen ebenfalls zurückweisen, hängt jedoch von den jeweiligen Rechtsgrundlagen und den vorgelegten Beweisen ab.
Damit ist der Streit um Roundup trotz zweier wichtiger Gerichtsentscheidungen im Jahr 2026 weiterhin nicht abgeschlossen.
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