
Der Ökostromanbieter grüüün stellt seine bundesweite Strombelieferung von Privatkunden zum 31. Oktober 2026 ein. Ab dem 1. November sollen die bisherigen Kunden keinen Strom mehr von dem Unternehmen erhalten. Für die betroffenen Haushalte ist die weitere Stromversorgung gesetzlich abgesichert. Allerdings können durch den Wechsel höhere Kosten entstehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft inzwischen eine Sammelklage gegen das Unternehmen, das zuvor mit einer zehnjährigen Preisgarantie geworben hatte.
Hinter der Marke grüüün steht die Münch Energie GmbH & Co. KG aus dem bayerischen Rugendorf. Nach Unternehmensangaben sind von der angekündigten Einstellung des bundesweiten Privatkundengeschäfts rund 200.000 Kundinnen und Kunden betroffen.
Anfang Oktober informierte der Anbieter über den geplanten Rückzug. Als Alternative empfiehlt grüüün einen Wechsel zum Ökostromanbieter Naturwerke. Kunden können jedoch auch einen anderen Stromlieferanten auswählen.
Das Unternehmen begründet seine Entscheidung mit Veränderungen der energiepolitischen Rahmenbedingungen. Insbesondere geplante Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz für 2027 und ein weiteres Netzpaket würden nach Darstellung von grüüün die bisher kalkulierte Erzeugung von Ökostrom erheblich beeinträchtigen. Dadurch fehle die Grundlage für das bisherige Geschäftsmodell.
Ob die angekündigten gesetzlichen Änderungen den vollständigen Rückzug aus dem bundesweiten Privatkundengeschäft erforderlich machen, ist unabhängig nicht bestätigt.
Betroffene Haushalte müssen wegen des angekündigten Lieferstopps keine unmittelbare Unterbrechung ihrer Stromversorgung befürchten.
Wenn grüüün die Belieferung wie angekündigt beendet und noch kein neuer Anbieter übernimmt, greift grundsätzlich die gesetzliche Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger. Diese beginnt automatisch, sobald der Netzbetreiber die jeweilige Verbrauchsstelle entsprechend zuordnet.
Die Ersatzversorgung ist auf maximal drei Monate begrenzt. Während dieser Zeit können Kunden jederzeit einen neuen Stromliefervertrag abschließen. Eine Kündigungsfrist für die Ersatzversorgung gibt es nicht.
Kommt innerhalb dieser drei Monate kein anderer Vertrag zustande, erfolgt bei Haushaltskunden im Regelfall der Übergang in die Grundversorgung. Dort beträgt die reguläre Kündigungsfrist zwei Wochen.
Die gesetzliche Absicherung bedeutet nicht, dass die bisherigen Strompreise bestehen bleiben.
Die Kosten der Ersatzversorgung richten sich nach den Tarifen des jeweiligen örtlichen Grundversorgers. Sie können über den bisherigen Konditionen von grüüün liegen. Dabei sind sowohl der Arbeitspreis pro Kilowattstunde als auch der monatliche Grundpreis entscheidend.
Anders als bei vielen längerfristigen Stromverträgen dürfen die Preise der Ersatzversorgung jeweils zum ersten und fünfzehnten Tag eines Monats ohne zusätzliche Vorankündigungsfrist angepasst werden.
Wie hoch mögliche Mehrkosten tatsächlich ausfallen, hängt vom bisherigen Vertrag, dem Wohnort, dem Stromverbrauch und dem neuen Tarif ab. Ein einheitlicher Aufschlag für alle betroffenen grüüün-Kunden lässt sich deshalb nicht angeben.
Besonders relevant ist der Lieferstopp für Haushalte, die sich wegen der beworbenen zehnjährigen Preisgarantie für grüüün entschieden haben.
Eine solche Garantie ist allerdings nicht automatisch mit einer zehnjährigen Vertragslaufzeit gleichzusetzen. Zudem können Preisgarantien auf bestimmte Bestandteile des Strompreises begrenzt sein. Beispielsweise können Änderungen bei Steuern, Abgaben oder Netzentgelten ausgenommen sein.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband vertritt die Auffassung, dass die angekündigte Einstellung der Belieferung bestehende Verträge nicht ohne Weiteres beendet. Auch Stromanbieter seien grundsätzlich an vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen gebunden.
Sollte grüüün seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen, könnten betroffene Kunden nach Einschätzung der Verbraucherschützer möglicherweise Schadensersatz verlangen. Dabei geht es insbesondere um zusätzliche Kosten durch einen erforderlichen Anbieterwechsel.
Ob und in welcher Höhe solche Ansprüche bestehen, hängt vom jeweiligen Vertrag und den rechtlichen Umständen ab.
Bereits am 20. Oktober 2026 leitete die Bundesnetzagentur ein Aufsichtsverfahren gegen Münch Energie ein.
Die Behörde untersucht, ob das Unternehmen die gesetzliche Anzeigepflicht bei der Einstellung seiner Tätigkeit eingehalten hat. Nach Angaben der Bundesnetzagentur lag ihr zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung keine entsprechende Anzeige vor. Gesetzlich ist eine Mitteilung spätestens drei Monate vor der geplanten Beendigung vorgeschrieben.
Zusätzlich prüft die Behörde, ob die Kunden ausreichend und entsprechend den gesetzlichen Transparenzanforderungen informiert wurden.
Eine abschließende Feststellung eines Rechtsverstoßes war damit zunächst nicht verbunden.
Am 29. Oktober 2026 kündigte der Verbraucherzentrale Bundesverband an, eine Sammelklage gegen Münch Energie zu prüfen.
Dabei soll insbesondere geklärt werden, ob Kunden die durch den Lieferstopp entstehenden Mehrkosten ersetzt verlangen können. Eine Entscheidung über die tatsächliche Einreichung einer Klage war zunächst nicht getroffen.
Betroffene können sich über das Verbraucherportal sammelklagen.de für einen kostenlosen Informationsdienst zum Verfahren registrieren.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt außerdem, der angekündigten Einstellung der Belieferung schriftlich zu widersprechen und sämtliche Vertragsunterlagen aufzubewahren.
Wer noch keinen neuen Stromvertrag abgeschlossen hat, sollte zeitnah die verfügbaren Tarife vergleichen. Das von grüüün empfohlene Angebot von Naturwerke muss nicht angenommen werden.
Auch Naturwerke weist darauf hin, dass eine Übernahme der Belieferung zum 1. November nicht in jedem Fall garantiert werden könne. Sollte sich der Wechsel verzögern, bleibt die gesetzliche Grund- beziehungsweise Ersatzversorgung bestehen.
Für mögliche spätere Ansprüche empfiehlt die Verbraucherzentrale, den bisherigen Strompreis, die vereinbarte Preisgarantie und die Preise neuer Angebote zu dokumentieren. Preisvergleiche sollten mit Datum, Verbrauchsangaben sowie Arbeits- und Grundpreis gespeichert werden.
Am 31. Oktober sollten Kunden zudem ihren Zählerstand ablesen und fotografieren. Grüüün hat angekündigt, im November die Schlussabrechnungen zu erstellen und bestehende Guthaben auszuzahlen.
Damit bleibt für die betroffenen Haushalte die Stromversorgung gesichert. Die finanziellen Folgen des Lieferstopps und mögliche Ansprüche aus laufenden Verträgen sind dagegen noch nicht abschließend geklärt.
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