
Der österreichische Signa-Gründer René Benko ist am Donnerstag, 5. November 2026, am Landesgericht Innsbruck erneut verurteilt worden. Das Schöffengericht sprach den 49-Jährigen wegen schweren Betrugs schuldig und verhängte eine Zusatzstrafe von zwei Jahren Freiheitsentzug. Zusammen mit einer bereits rechtskräftigen Verurteilung ergibt sich damit eine Gesamtfreiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Das neue Urteil gegen René Benko ist allerdings noch nicht rechtskräftig. In einem weiteren Anklagepunkt sprach das Gericht den früheren Immobilienunternehmer frei.
Im Mittelpunkt des zweitägigen Verfahrens stand eine Garantieerklärung aus dem November 2023. Nach Überzeugung des Gerichts hatte Benko damit die Privatstiftung des österreichischen Industriellen und früheren Strabag-Chefs Hans Peter Haselsteiner über seine Fähigkeit und Bereitschaft zur Rückzahlung von rund fünf Millionen Euro getäuscht.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte Benko vorgeworfen, am 6. November 2023 eine tatsächlich nicht einlösbare finanzielle Zusicherung abgegeben zu haben. Die Stiftung habe daraufhin rund 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding überwiesen und auf die Rückforderung weiterer rund 1,7 Millionen Euro verzichtet.
Das Geld stand im Zusammenhang mit der finanziell angeschlagenen Signa-Tochter SportScheck. Der Sportartikelhändler befand sich damals in einer wirtschaftlich schwierigen Lage. Wenige Wochen später musste das Unternehmen Insolvenz anmelden.
Das Gericht folgte im entscheidenden Anklagepunkt der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Der vorsitzende Richter Norbert Hofer erklärte in seiner Urteilsbegründung, Benko hätte erkennen müssen, dass er die zugesagte Rückzahlung nicht gewährleisten konnte. Die Garantie habe den Investor dennoch zur Bereitstellung der Mittel veranlasst.
Benko hatte die Vorwürfe während des Verfahrens zurückgewiesen. Seine Verteidigung vertrat die Auffassung, dass es bei der Zahlung nicht um eine neue finanzielle Verpflichtung gegangen sei.
Hintergrund war ein früherer Erwerb von Aktien der Signa Development durch die Privatstiftung Haselsteiners. Diese hatte sich im Jahr 2022 im Rahmen einer Kapitalerhöhung an der Gesellschaft beteiligt. Nach Darstellung der Verteidigung bestand bereits vor der Garantieerklärung eine entsprechende Zahlungsverpflichtung der Stiftung.
Benkos Rechtsanwalt Norbert Wess argumentierte deshalb, dass sein Mandant lediglich die Begleichung einer bestehenden Forderung verlangt habe. Ein strafrechtlich relevanter Betrug sei daraus nicht abzuleiten.
Das Gericht bewertete den Vorgang anders. Nach seiner Auffassung war die spätere Zahlung nicht mit der ursprünglichen Aktienvereinbarung gleichzusetzen. Entscheidend sei vielmehr gewesen, dass Haselsteiner zusätzliche Mittel für die Rettung von SportScheck bereitgestellt habe und dabei auf Benkos persönliche Garantie vertraute.
Haselsteiner hatte am Mittwoch als Zeuge ausgesagt, dass er die Millionen ohne diese Zusicherung nicht zur Verfügung gestellt hätte.
Neben dem schweren Betrug hatte die Staatsanwaltschaft Benko auch betrügerische Krida vorgeworfen. Dabei handelt es sich im österreichischen Strafrecht um einen Tatbestand, bei dem unter anderem die Befriedigung von Gläubigern durch das Beiseiteschaffen oder Verheimlichen von Vermögenswerten beeinträchtigt werden kann.
Dieser Anklagepunkt betraf ein Jagdgewehr mit einem geschätzten Wert von 80.000 Euro. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sollte Benko die Waffe gegenüber dem Insolvenzverwalter und den Gläubigern verborgen haben.
Das Schöffengericht sprach ihn in diesem Punkt frei. Der Richter begründete dies damit, dass die Waffe nicht versteckt gewesen sei, sondern sich durchgehend an einem bekannten Aufbewahrungsort in Innsbruck-Igls befunden habe.
Damit endete das Verfahren mit einem Schuldspruch wegen schweren Betrugs und einem Freispruch hinsichtlich des weiteren Vorwurfs. Die Entscheidung ist insgesamt noch nicht rechtskräftig.
Die nun verhängten zwei Jahre kommen zu einer bereits bestehenden Freiheitsstrafe von 30 Monaten hinzu. Diese war im September 2026 ebenfalls am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida festgesetzt worden und ist rechtskräftig.
In jenem Verfahren ging es unter anderem um eine Schenkung von 300.000 Euro an Benkos Mutter sowie um eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa in Innsbruck. Die Justiz sah darin eine unzulässige Beeinträchtigung der Gläubigerinteressen.
Bereits im Oktober 2025 hatte das Landesgericht in diesem Verfahrenskomplex eine zweijährige unbedingte Freiheitsstrafe ausgesprochen. Nach einer teilweisen Aufhebung und erneuten Verhandlung wurde die Strafe im September 2026 auf zweieinhalb Jahre festgesetzt.
Mit der aktuellen Zusatzstrafe erhöht sich die vom Gericht festgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe auf viereinhalb Jahre unbedingte Haft. Die zusätzliche Verurteilung verlängert damit die strafrechtlichen Konsequenzen für den früheren Signa-Chef erheblich. Voraussetzung für die endgültige Wirksamkeit der neuen Entscheidung ist allerdings deren Rechtskraft.
Unmittelbar nach der Urteilsverkündung stand noch nicht fest, ob gegen die Entscheidung vorgegangen wird. Benkos Verteidiger Norbert Wess nahm die vorgesehene Bedenkzeit in Anspruch. Auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gab zunächst keine Erklärung zu möglichen Rechtsmitteln ab.
Beide Seiten haben drei Werktage Zeit, über ein Rechtsmittel zu entscheiden. Wess erklärte nach der Entscheidung gegenüber Reuters, dass Benko auf einen anderen Ausgang gehofft habe und vom Urteil enttäuscht sei.
Der frühere Unternehmer befindet sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Seit Mitte Oktober 2026 darf er diese unter elektronischer Überwachung in einer Wohnung in Innsbruck verbringen. Er trägt dafür eine Fußfessel.
Die weitere Vollstreckungssituation hängt unter anderem von den Rechtsmitteln und den noch laufenden Verfahren ab. Die bisherige Untersuchungshaft betrifft nicht ausschließlich den nun entschiedenen Strafprozess.
Die Gerichtsverfahren stehen im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Zusammenbruch der Signa-Gruppe, die Benko über rund zwei Jahrzehnte zu einem international tätigen Immobilien- und Handelskonzern aufgebaut hatte.
Zum weitverzweigten Unternehmensverbund gehörten Beteiligungen an bedeutenden Immobilien und Einzelhandelsunternehmen in mehreren europäischen Ländern. Auch die deutschen Warenhausketten Karstadt und Kaufhof sowie der Sportartikelhändler SportScheck waren Teil der Unternehmensgeschichte.
Steigende Finanzierungskosten, hohe Verpflichtungen und wirtschaftliche Schwierigkeiten innerhalb des Konzerns führten Ende 2023 zu einer umfassenden Insolvenzwelle. Die Signa-Pleite gilt als größte Insolvenz der österreichischen Geschichte. Auch Investoren und Geschäftspartner in Deutschland und der Schweiz waren von dem Zusammenbruch betroffen.
Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft untersucht weiterhin zahlreiche Sachverhalte rund um die Unternehmensgruppe. Dabei richten sich Ermittlungen nicht ausschließlich gegen Benko, sondern betreffen auch weitere ehemalige Verantwortliche. Für nicht rechtskräftig entschiedene Vorwürfe und offene Ermittlungsverfahren gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Parallel schreitet die wirtschaftliche Abwicklung des ehemaligen Konzerns voran. Am Donnerstag wurde bekannt, dass die Signa Prime, eine zentrale Gesellschaft des früheren Unternehmensverbunds, Ende November 2026 geschlossen werden soll. Das Insolvenzverfahren und die Verwertung verbliebener Vermögenswerte werden danach fortgesetzt.
Das Innsbrucker Urteil vom 5. November betrifft somit einen konkreten Vorgang aus der Endphase des Signa-Konzerns. Die darüber hinausgehende strafrechtliche und wirtschaftliche Aufarbeitung des Zusammenbruchs ist noch nicht abgeschlossen.
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