
Fast 25 Jahre nach den Anschlägen vom 11. September 2001 hat das Verfahren gegen Chalid Scheich Mohammed und drei Mitangeklagte vor der US-Militärkommission in Guantánamo einen neuen Zeitplan. Militärrichter Michael A. Schrama setzte am 26. August 2026 den Beginn des eigentlichen Prozesses auf den 5. Juni 2028 fest. Damit liegt erstmals wieder ein konkreter Termin für eines der am längsten dauernden Terrorismusverfahren der USA vor.
Mohammed wird von der US-Anklage beschuldigt, eine zentrale Rolle bei Planung und Organisation der Anschläge vom 11. September 2001 gespielt zu haben. Gemeinsam mit Walid bin Attash, Ali Abdul Aziz Ali, auch Ammar al Baluchi genannt, und Mustafa Ahmed al Hawsawi muss er sich unter anderem wegen Verschwörung, Terrorismus, Flugzeugentführung und Mordes unter Verstoß gegen das Kriegsrecht verantworten. Die Anklage strebt weiterhin die Todesstrafe an. Über die Schuld der Beschuldigten ist nicht rechtskräftig entschieden.
Die Verteidigung bestreitet zentrale Teile des bisherigen Verfahrens. Sie bestreitet insbesondere, dass die US-Regierung die bereits geschlossenen Vorabvereinbarungen wirksam aufheben durfte, und wendet sich seit Jahren gegen die Verwertung bestimmter Aussagen. Dabei spielen auch die früheren Verhöre der Beschuldigten im Gewahrsam des US-Geheimdienstes CIA und die Frage eine Rolle, ob spätere Aussagen durch zuvor erlittene Misshandlungen beeinflusst wurden.
Nach dem neuen Zeitplan soll am 5. Juni 2028 zunächst die Auswahl der Mitglieder der Militärkommission beginnen. Dieses Gremium aus Angehörigen der US-Streitkräfte übernimmt im Verfahren eine Funktion, die in einem regulären Strafprozess einer Jury ähnelt. Die Eröffnungsplädoyers sollen 30 Tage nach der endgültigen Besetzung des Gremiums beginnen.
Die Staatsanwaltschaft hatte einen deutlich früheren Beginn im Januar 2027 vorgeschlagen. Richter Schrama hielt diesen Zeitplan jedoch nicht für ausreichend, um die noch offenen Fragen vor Beginn des Hauptverfahrens abzuarbeiten. Dazu gehören insbesondere Anträge zu Beweismitteln und zur Verwertbarkeit von Aussagen. Der neue Termin bedeutet deshalb nicht, dass sämtliche Vorfragen bereits entschieden wären.
Das Verfahren gegen Chalid Scheich Mohammed ist seit Jahren von solchen Vorverfahren geprägt. Die derzeitige Anklage wurde 2012 vor der Militärkommission verlesen. Seitdem haben zahlreiche Anträge, Richterwechsel, Streit über geheim gehaltene Unterlagen und Fragen zur Behandlung der Gefangenen eine Hauptverhandlung verhindert.
Parallel zum neuen Zeitplan beschäftigt ein weiterer Teil des Verfahrens inzwischen den Supreme Court der Vereinigten Staaten. Im Juli 2024 hatten Mohammed und weitere Beschuldigte Vorabvereinbarungen mit der für die Militärkommission zuständigen Stelle geschlossen. Danach sollten sie sich zu den Anklagepunkten schuldig bekennen. Im Gegenzug sollte die Staatsanwaltschaft auf die Todesstrafe verzichten.
Der damalige US-Verteidigungsminister Lloyd Austin zog die Vereinbarungen kurz darauf zurück. Ein Militärrichter erklärte später, diese Rücknahme sei nicht wirksam erfolgt. Auch das für Militärkommissionen zuständige Berufungsgericht lehnte zunächst einen Antrag der Regierung ab, die Vereinbarungen außer Kraft zu setzen.
Das Bundesberufungsgericht für den District of Columbia entschied jedoch im Juli 2025 zugunsten der Regierung. Es untersagte der Militärkommission, auf Grundlage der Vereinbarungen Schuldbekenntnisse entgegenzunehmen. Ein Antrag auf erneute Befassung des gesamten Berufungsgerichts wurde im Januar 2026 abgelehnt.
Mohammed und al Hawsawi wandten sich daraufhin an den Supreme Court. Ihre Verteidigung bestreitet unter anderem, dass das Bundesberufungsgericht auf dem gewählten Rechtsweg überhaupt befugt gewesen sei, in das laufende Verfahren einzugreifen. Die US-Regierung hält die Entscheidung dagegen für rechtmäßig und beantragte in einer am 26. August 2026 eingereichten Stellungnahme, den Antrag auf Überprüfung nicht anzunehmen. Eine Entscheidung des Supreme Court über die Annahme des Falls lag am 27. August zunächst nicht vor.
Einer der zentralen Gründe für die außergewöhnlich lange Dauer des Verfahrens ist der Umgang mit Aussagen, die nach der Festnahme der Beschuldigten entstanden. Mohammed wurde 2003 in Pakistan festgenommen und später in geheimen Haftstätten der CIA festgehalten. 2006 wurde er nach Guantánamo gebracht.
Die Behandlung von Gefangenen im geheimen CIA-Programm ist durch US-Untersuchungen umfassend dokumentiert. Auch Mohammed wurde sogenannten erweiterten Verhörmethoden ausgesetzt. Die Verteidigung argumentiert deshalb in verschiedenen Verfahrensanträgen, dass bestimmte spätere Aussagen nicht als unbeeinflusste Beweismittel behandelt werden dürften.
Die Anklage und die Verteidigung streiten insbesondere über Aussagen, die nach dem Ende der CIA-Haft gegenüber Ermittlern des FBI gemacht wurden. Das Gericht muss dabei klären, welche Beweismittel im Hauptverfahren verwendet werden dürfen. Gerade diese noch offenen Entscheidungen nannte der Militärrichter als einen Grund dafür, einen Prozessbeginn bereits Anfang 2027 nicht festzusetzen.
Neben Mohammed umfasst das geplante Verfahren Walid bin Attash, Ali Abdul Aziz Ali und Mustafa al Hawsawi. Ihnen wirft die US-Anklage unterschiedliche Beiträge zur Vorbereitung und Unterstützung der Anschläge vor. Auch für diese Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Ein ursprünglich ebenfalls gemeinsam angeklagter Mann, Ramzi bin al Shibh, wird derzeit nicht zusammen mit den vier anderen Beschuldigten verhandelt.
Bei den Anschlägen vom 11. September 2001 wurden vier Passagierflugzeuge entführt. Zwei Maschinen flogen in die Türme des World Trade Centers in New York, eine in das Pentagon bei Washington. Ein viertes Flugzeug stürzte in Pennsylvania ab. Nach den im Verfahren verwendeten offiziellen Angaben kamen 2.976 Menschen ums Leben.
Der Termin vom Juni 2028 schafft damit einen neuen zeitlichen Rahmen, beendet die rechtlichen Auseinandersetzungen aber nicht. Bis zum Beginn der Auswahl des Militärgremiums müssen zahlreiche Vorfragen geklärt werden. Zusätzlich ist das Verfahren um die aufgehobenen Vorabvereinbarungen noch nicht vollständig abgeschlossen, solange über den Antrag beim Supreme Court nicht entschieden ist.
Für das Guantánamo-Verfahren ist der Beschluss vom August 2026 dennoch ein bedeutender Schritt. Er legt fest, auf welchen Zeitpunkt die Militärkommission ihre weiteren Entscheidungen ausrichten soll. Sollte der Zeitplan eingehalten werden, würde die eigentliche Hauptverhandlung nahezu 27 Jahre nach den Anschlägen vom 11. September beginnen.
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