Corona-Aufbaufonds vor dem Abschluss: Deutschlands Milliardenrechnung bleibt offen

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Die Europäische Union hat bei ihrem milliardenschweren Corona-Wiederaufbauprogramm einen entscheidenden Termin erreicht. Seit dem 31. August 2026 können keine weiteren Reformen und Investitionen mehr für Zahlungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität berücksichtigt werden. Die Mitgliedstaaten können ihre letzten Zahlungsanträge noch bis zum 30. September einreichen, bis Ende Dezember muss die EU-Kommission die verbliebenen Zahlungen abschließen.

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Damit rückt eine zweite Phase des Programms näher, die Europa noch Jahrzehnte beschäftigen wird: die Rückzahlung der für NextGenerationEU aufgenommenen Schulden. Ab 2028 soll neben den Zinsen auch das Kapital zurückgezahlt werden. Spätestens 2058 müssen die entsprechenden Verbindlichkeiten getilgt sein.

Für Deutschland wird dabei derzeit eine Belastung von rund 150 Milliarden Euro bis 2058 genannt. Eine verbindliche Rechnung in dieser Höhe gibt es allerdings nicht. Die Größenordnung entsteht aus einer Modellrechnung, bei der heutige Annahmen über Zinsen, Tilgung und den deutschen Anteil am EU-Haushalt über mehrere Jahrzehnte fortgeschrieben werden.

Wie die Rechnung von rund 150 Milliarden Euro entsteht

Für die schuldenfinanzierten Zuschüsse aus NextGenerationEU muss letztlich der EU-Haushalt aufkommen. Anders ist es bei den Darlehen des Programms. Diese werden von den Mitgliedstaaten zurückgezahlt, die sie aufgenommen haben.

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Eine Untersuchung im Umfeld des Haushaltsausschusses des Europäischen Parlaments hat für den Zuschussteil verschiedene langfristige Rückzahlungsszenarien berechnet. Danach könnten sich Kapital und Zinsen über den gesamten Zeitraum bis 2058 nominal auf rund 649 bis 681 Milliarden Euro summieren. Eine weitere Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments beziffert allein die möglichen Zinskosten bis 2058 auf etwa 222 Milliarden Euro.

Deutschland trägt im laufenden Finanzrahmen 2021 bis 2027 nach Angaben des Bundesfinanzministeriums rund 22,6 Prozent zur Finanzierung des EU-Haushalts bei. Würde dieser Anteil über den gesamten Rückzahlungszeitraum unverändert bleiben, entspräche das bei den genannten Szenarien rechnerisch etwa 147 bis 154 Milliarden Euro.

Genau hier liegt jedoch die entscheidende Einschränkung: Der deutsche Anteil am EU-Haushalt wird nicht für drei Jahrzehnte im Voraus festgeschrieben. Er hängt vor allem von der relativen Wirtschaftskraft der Mitgliedstaaten, den jeweils vereinbarten Eigenmitteln und den künftigen EU-Haushalten ab.

Die Bundesregierung hatte bereits bei Einführung von NextGenerationEU darauf hingewiesen, dass sich der deutsche Finanzierungsanteil für die Rückzahlung nach 2027 nicht abschließend bestimmen lässt. Zu den maßgeblichen Faktoren gehören die wirtschaftliche Entwicklung und die Ausgestaltung späterer mehrjähriger Finanzrahmen.

Die rund 150 Milliarden Euro sind deshalb keine Rechnung, die Deutschland bereits von Brüssel erhalten hat. Sie beschreiben ein mögliches langfristiges Szenario unter heutigen Annahmen.

EU plant ab 2028 jährlich Milliarden für die Rückzahlung ein

Konkreter sind die Planungen für den unmittelbar bevorstehenden EU-Finanzrahmen 2028 bis 2034. Die EU-Kommission schlägt vor, in diesen sieben Jahren jährlich 24 Milliarden Euro für Zinsen und Tilgung der Schulden aus den nicht rückzahlbaren NextGenerationEU-Hilfen vorzusehen.

Über den gesamten Zeitraum wären das 168 Milliarden Euro. Die Höhe soll nach dem Vorschlag feststehen. Fallen die Finanzierungskosten niedriger aus als angenommen, könnte entsprechend mehr Kapital getilgt werden.

Dieser Finanzrahmen ist allerdings noch nicht endgültig beschlossen. Die Kommission hatte ihren Vorschlag für den EU-Haushalt 2028 bis 2034 im Juli 2025 vorgelegt. Er muss mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament ausgehandelt werden.

Zur Finanzierung hat die Kommission zusätzliche EU-Eigenmittel vorgeschlagen. Dazu zählen unter anderem Einnahmen aus dem Emissionshandel, dem CO2-Grenzausgleich, eine Abgabe auf nicht gesammelten Elektroschrott sowie neue Einnahmen im Zusammenhang mit Tabak und größeren Unternehmen. Diese Mittel sollen auch dabei helfen, die Corona-Schulden zurückzuführen und den Druck auf die nationalen Haushalte zu begrenzen.

Deutschland erhält selbst 30,3 Milliarden Euro Zuschüsse

Bei der deutschen Bilanz muss zugleich berücksichtigt werden, dass die Bundesrepublik selbst erhebliche Mittel aus dem Wiederaufbauprogramm erhält.

Für Deutschlands Aufbau- und Resilienzplan stehen 30,3 Milliarden Euro an EU-Zuschüssen bereit. Darlehen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität hat Deutschland nicht vorgesehen. Die Mittel fließen unter anderem in Digitalisierung, klimafreundliche Investitionen, Bildung, Forschung und die Modernisierung der Verwaltung.

Nach einer Zahlung von 4,6 Milliarden Euro im Mai 2026 waren nach Angaben des Bundesfinanzministeriums insgesamt 24,3 Milliarden Euro ausgezahlt. Damit hatte Deutschland rund 80 Prozent seiner verfügbaren Mittel erhalten. Für den verbleibenden Betrag war ein letzter Zahlungsantrag vorgesehen.

Die Kommission verweist außerdem auf grenzüberschreitende wirtschaftliche Effekte. Nach ihren Modellrechnungen könnte Deutschland zwischen 2020 und 2030 durch Investitionen anderer Mitgliedstaaten zusätzliche wirtschaftliche Effekte von rund 42,6 Milliarden Euro erhalten. Solche Modellschätzungen sind allerdings nicht mit direkten Geldzahlungen an den Bundeshaushalt gleichzusetzen.

Warum Kredite und Zuschüsse getrennt werden müssen

NextGenerationEU wurde 2020 als Reaktion auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beschlossen. Die EU erhielt dafür die Möglichkeit, erstmals in sehr großem Umfang selbst Geld am Kapitalmarkt aufzunehmen.

Entscheidend für die künftige Belastung der Mitgliedstaaten ist die Konstruktion des Programms. Kredite an einzelne Staaten müssen grundsätzlich von diesen Staaten zurückgezahlt werden. Die schuldenfinanzierten Zuschüsse dagegen werden aus künftigen EU-Haushalten finanziert.

Deshalb wäre es verkürzt, sämtliche von der EU aufgenommenen NextGenerationEU-Schulden entsprechend dem deutschen Anteil am EU-Haushalt auf Deutschland umzulegen. Für die Darlehen tragen grundsätzlich die jeweiligen Kreditnehmer Kapital und Finanzierungskosten.

Die gemeinsame Belastung entsteht vor allem beim Zuschussteil.

Höhere Zinsen machen den Fonds teurer als zunächst erwartet

Seit der Entscheidung für NextGenerationEU haben steigende Kapitalmarktzinsen die Finanzierung verteuert. Das Europäische Parlament wies bereits darauf hin, dass die Kosten deutlich stärker gestiegen sind als bei der ursprünglichen Planung angenommen.

Wie hoch die gesamten Finanzierungskosten bis 2058 tatsächlich ausfallen, lässt sich heute nicht präzise bestimmen. Dafür ist der Zeitraum zu lang und die künftige Zinsentwicklung zu unsicher.

Auch die Verteilung auf Deutschland verändert sich. Das Bundesfinanzministerium beziffert den deutschen Anteil am EU-Haushalt im derzeitigen Finanzrahmen auf rund 22,6 Prozent. Dieser Wert kann sich nach 2027 verschieben.

Eine feste deutsche Belastung von 150 Milliarden Euro lässt sich deshalb heute nicht ableiten. Belastbar ist dagegen, dass Deutschland als größter Beitragszahler des EU-Haushalts einen erheblichen Teil der gemeinsamen Rückzahlung finanzieren wird, sofern diese nicht stärker durch zusätzliche EU-Einnahmen gedeckt wird.

Das Ende der Projekte ist noch nicht die finanzielle Endabrechnung

Mit dem Ablauf des 31. August ist die Frist für die Umsetzung der förderfähigen Maßnahmen beendet. Eine finanzielle Schlussabrechnung des gesamten Programms ist damit noch nicht erreicht.

Bis zum 30. September können die Staaten ihre letzten Zahlungsanträge vorlegen. Die Kommission muss die Zahlungen bis zum 31. Dezember 2026 abschließen. Nach Angaben der EU waren bis Ende August rund 440 Milliarden Euro aus der Aufbau- und Resilienzfazilität ausgezahlt worden. Bis Jahresende könnten noch bis zu 133 Milliarden Euro hinzukommen.

Erst danach steht fest, wie viel von den verfügbaren Mitteln tatsächlich abgerufen wurde.

Die langfristige Rechnung folgt noch später. Ab 2028 beginnt die reguläre Tilgungsphase. Sie kann bis zum Jahr 2058 dauern. Sicher ist damit bereits jetzt, dass die finanzpolitischen Folgen des europäischen Corona-Wiederaufbauprogramms weit über das Ende der eigentlichen Förderphase hinausreichen werden.

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