Meta einigt sich mit US-Staaten auf Milliardenvergleich zum Jugendschutz

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Grzegorz Walczak

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Meta hat einen der größten Rechtsstreitigkeiten über den Schutz minderjähriger Nutzer sozialer Netzwerke in den USA mit umfangreichen Vergleichen beendet. Im Zentrum steht eine Einigung mit 47 US-Bundesstaaten, Washington D.C. sowie Puerto Rico, Amerikanisch-Samoa und den Nördlichen Marianen. Nach den Gerichtsunterlagen können die Zahlungen aus diesem Teil des Verfahrens maximal 16,68 Milliarden US-Dollar erreichen. Gleichzeitig wurden weitere Datenschutzansprüche beigelegt. Mehrere beteiligte Generalstaatsanwaltschaften beziffern das entsprechende Gesamtvolumen deshalb auf rund 17,1 Milliarden Dollar. Texas vereinbarte separat Zahlungen von mehr als einer Milliarde Dollar. Zusammengenommen wird das Vergleichspaket daher mit rund 18 Milliarden Dollar angegeben.

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Der Meta-Vergleich zum Jugendschutz beendet einen wesentlichen Teil der Verfahren, die sich mit der Nutzung von Instagram und Facebook durch Kinder und Jugendliche beschäftigen. Meta räumte mit der Einigung kein Fehlverhalten ein. Die zugrunde liegenden Vorwürfe der Generalstaatsanwälte bleiben damit von einem gerichtlichen Schuldspruch zu unterscheiden. Ein Bundesprozess in Oakland war bereits am 18. August 2026 eröffnet worden. US-Bezirksrichterin Yvonne Gonzalez Rogers billigte den zentralen Vergleich am 26. August.

47 Bundesstaaten schließen sich dem zentralen Vergleich an

Zu den führenden Generalstaatsanwälten gehörten Kaliforniens Attorney General Rob Bonta, Phil Weiser aus Colorado, Jonathan Skrmetti aus Tennessee, Russell Coleman aus Kentucky und Jennifer Davenport aus New Jersey. Insgesamt beteiligten sich 47 Bundesstaaten sowie Washington D.C., Puerto Rico, Amerikanisch-Samoa und die Nördlichen Marianen an der Mehrstaateneinigung. Damit gehörten Florida, New Mexico und Texas nicht zu diesem zentralen Vergleich. Texas schloss unter Attorney General Ken Paxton eine eigene Vereinbarung mit Meta. Florida kündigte dagegen an, sein Verfahren weiterzuführen. New Mexico war ebenfalls nicht beteiligt und hatte zuvor in einem eigenen Verfahren Urteile gegen Meta erwirkt, gegen die der Konzern vorgehen will.

Gegenstand der Verfahren waren Vorwürfe, Meta habe Instagram und Facebook mit Funktionen ausgestattet, die eine besonders intensive beziehungsweise zwanghafte Nutzung durch Minderjährige fördern könnten. Zudem warfen die Staaten dem Unternehmen vor, Risiken für junge Nutzer gegenüber Verbrauchern und Familien nicht angemessen dargestellt und in bestimmten Fällen Daten von Kindern unter 13 Jahren ohne die nach US-Recht erforderliche Zustimmung der Eltern verarbeitet zu haben. Dabei spielten neben Verbraucherschutzgesetzen einzelner Staaten auch Vorgaben des bundesweiten Children’s Online Privacy Protection Act, kurz COPPA, eine Rolle. Meta wies ein rechtswidriges Verhalten zurück.

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Instagram und Facebook bekommen feste Nutzungsgrenzen

Die Vereinbarung beschränkt sich nicht auf Zahlungen. Meta muss seine Angebote für Nutzer unter 18 Jahren in den USA deutlich verändern. Vorgesehen ist grundsätzlich ein tägliches Nutzungslimit von zwei Stunden. Eine Überschreitung soll nur mit Zustimmung eines Elternteils möglich sein. Sollten andere große soziale Netzwerke vergleichbare Verpflichtungen übernehmen, kann sich dieses Limit auf eine Stunde reduzieren.

Zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens soll der Zugang für Minderjährige standardmäßig gesperrt werden, sofern die Eltern die Sperre nicht aufheben. Auch dieser Zeitraum kann unter bestimmten Bedingungen noch ausgeweitet werden. Push-Benachrichtigungen sollen nachts sowie während der üblichen Schulzeit ausgeschaltet bleiben. Meta selbst nennt außerdem Hinweise nach jeweils 15 Minuten ununterbrochener Nutzung und zusätzliche Möglichkeiten für die elterliche Aufsicht.

Für Jugendliche sollen zudem sichtbare Zahlen von Likes und anderen Reaktionen ausgeblendet werden. Kosmetische Filter, die Eingriffe am Erscheinungsbild simulieren, werden eingeschränkt. Minderjährige erhalten die Möglichkeit, einen nicht personalisierten Feed zu verwenden. Meta muss außerdem Verfahren stärken, mit denen das Unternehmen das tatsächliche Alter von Nutzern einschätzt und Konten von Kindern unter 13 Jahren erkennt. Die Umsetzung soll durch einen unabhängigen Prüfer überwacht werden.

Die Vereinbarung zwingt Meta allerdings nicht dazu, personalisierte Empfehlungen oder zielgerichtete Werbung insgesamt abzuschaffen. Damit bleibt ein wesentlicher Teil des Geschäftsmodells von Instagram und Facebook erhalten.

Ein Teil der Milliarden hängt von der Konkurrenz ab

Die endgültige Höhe der Zahlungen ist nicht vollständig festgeschrieben. Nach Reuters sind insgesamt rund 12,7 Milliarden Dollar garantiert, wenn auch der separate Texas-Vergleich berücksichtigt wird. Weitere rund fünf Milliarden Dollar hängen davon ab, ob Konkurrenten wie TikTok, Snapchat und YouTube vergleichbare Schutzmaßnahmen und Vereinbarungen akzeptieren. Meta hat TikTok und YouTube öffentlich aufgefordert, entsprechende Standards ebenfalls einzuführen.

Der Kernvergleich mit den 47 Bundesstaaten umfasst maximal rund 16,68 Milliarden Dollar. Zusätzlich werden rund 459 Millionen Dollar zur Beilegung bestimmter Datenschutzansprüche im Zusammenhang mit dem Cambridge-Analytica-Komplex gezahlt. Die von mehreren Generalstaatsanwaltschaften genannte Summe von 17,1 Milliarden Dollar umfasst damit mehr als ausschließlich die aktuellen Jugendschutzvorwürfe. Texas erhält aus seiner gesonderten Einigung mehr als eine Milliarde Dollar.

Vergleich belastet Meta über einen Zeitraum von zehn Jahren

Die Zahlungen werden über bis zu zehn Jahre verteilt. Damit entspricht die maximale Vergleichssumme nicht einer sofortigen Auszahlung in voller Höhe. Wie sich die Vereinbarungen im Einzelnen auf die kommenden Quartalsabschlüsse auswirken, war bis zum 2. September noch nicht vollständig aus den regulären Finanzberichten von Meta abzulesen.

Für das zweite Quartal 2026 hatte Meta bereits Kosten von 2,4 Milliarden Dollar im Zusammenhang mit Rechtsverfahren ausgewiesen. Diese Ergebnisse beziehen sich allerdings auf das Quartal bis zum 30. Juni, also auf einen Zeitraum vor Abschluss der aktuellen Vergleiche am 26. August. Meta veröffentlichte für das zweite Quartal einen Umsatz von 60,8 Milliarden Dollar und einen Nettogewinn von 15,85 Milliarden Dollar. Die nun vereinbarten Gesamtzahlungen entsprechen nach einer Reuters-Berechnung ungefähr drei bis vier Monaten Konzerngewinn beziehungsweise ungefähr einem Monatsumsatz.

An der Börse wurde die Einigung zunächst überwiegend als Beseitigung eines erheblichen Rechtsrisikos bewertet. Die Meta-Aktie stieg am 26. August zeitweise um bis zu 4,1 Prozent und schloss den Handelstag laut Reuters 1,1 Prozent höher. Zuvor hatten die vier im laufenden Bundesprozess federführenden Staaten Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey Forderungen in einer Größenordnung von fast 200 Milliarden Dollar vorbereitet. Meta hatte vor Prozessbeginn sogar darauf hingewiesen, dass mögliche Forderungen in verschiedenen Verfahren theoretisch noch deutlich höher ausfallen könnten.

Für Nutzer in Europa gelten die US-Auflagen nicht automatisch

Unmittelbar gelten die Vergleichsbedingungen für jugendliche Nutzer in den USA. Eine rechtliche Verpflichtung, sämtliche dort vereinbarten Grenzen identisch auf Deutschland oder andere EU-Staaten zu übertragen, ergibt sich aus dem Vergleich nicht. Nutzerinnen und Nutzer in Europa erhalten deshalb nicht allein aufgrund der US-Einigung automatisch das Zwei-Stunden-Limit oder die dort festgelegten nächtlichen Sperrzeiten.

Ein Teil der Jugendschutzmechanismen existiert in Europa allerdings bereits unabhängig von dem US-Verfahren. Meta hat seine sogenannten Teen Accounts und verschärfte Inhaltseinstellungen 2026 international ausgeweitet. Jugendliche unter 18 Jahren werden unter anderem automatisch in eine restriktivere Inhaltseinstellung aufgenommen. Zudem hat Meta Verfahren zur Alterserkennung in den 27 EU-Staaten ausgeweitet, mit denen mutmaßlich minderjährige Nutzer auch dann erkannt und in geschützte Kontoeinstellungen eingeordnet werden sollen, wenn im Profil ein höheres Alter angegeben wurde.

In Europa unterliegt Meta zudem eigenständigen Regeln, insbesondere dem Digital Services Act der Europäischen Union. Die Europäische Kommission führt unabhängig von den US-Vergleichen Verfahren zur Einhaltung europäischer Plattformvorschriften. Der milliardenschwere Vergleich in den Vereinigten Staaten setzt deshalb keinen unmittelbar verbindlichen europäischen Standard. Er erhöht aber den internationalen Druck auf große Plattformanbieter, bei Altersprüfung, Nutzungsdauer und voreingestellten Schutzmechanismen für Minderjährige strengere Regeln umzusetzen.

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