Solaranbieter EKD insolvent: Betrieb läuft vorerst weiter

Ein multikulturelles Restaurant an der Wolbecker Straße in Münster schließt nach acht Jahren. Warum das Konzept endet – und wie es am Standort weitergeht.
Symbolbild: Evan Wise

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Der bundesweit tätige Solaranbieter Energiekonzepte Deutschland (EKD) befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Sechs Gesellschaften der Unternehmensgruppe haben Anfang Oktober Insolvenzanträge gestellt. Der Betrieb soll zunächst fortgeführt werden. Für rund 400 Beschäftigte sind die Gehälter vorübergehend gesichert. Kunden mit laufenden Aufträgen müssen dagegen prüfen, wie es mit ihren Verträgen und möglichen Garantieansprüchen weitergeht.

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Sechs Unternehmen der EKD-Gruppe betroffen

Die Energiekonzepte Deutschland Insolvenz betrifft eine Unternehmensgruppe, die Solaranlagen, Stromspeicher, Wallboxen und Energiemanagementsysteme anbietet. Die zentrale EKD GmbH stellte ihren Insolvenzantrag am 2. Oktober 2026 beim Amtsgericht Leipzig. Insgesamt meldeten zunächst sechs der sieben Gruppengesellschaften Insolvenz an.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther von der Kanzlei Flöther & Wissing. Er arbeitet mit der Geschäftsführung an einer möglichen Fortsetzung des Geschäftsbetriebs.

Nach Angaben der Unternehmensgruppe konnte die notwendige Finanzierung durch den Investor nicht länger sichergestellt werden. Weitere Finanzierungsgespräche führten zunächst zu keiner Lösung. Das Londoner Investmenthaus Pemberton hatte gegenüber dem Handelsblatt bestätigt, keine zusätzlichen Mittel mehr bereitstellen zu wollen.

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EKD wurde 2018 gegründet und war zuletzt an rund 15 Standorten in Deutschland vertreten, darunter Leipzig und Taucha. Nach eigenen Angaben hat die Gruppe seit ihrer Gründung mehr als 45.000 Energiesysteme verkauft.

Laufende Aufträge sollen weiter bearbeitet werden

Für Kunden, die bereits eine Photovoltaikanlage bestellt haben, bedeutet der Insolvenzantrag nicht automatisch das Ende ihres Projekts. Die Unternehmensgruppe plant, den Geschäftsbetrieb während des vorläufigen Insolvenzverfahrens fortzusetzen.

Auch ausstehende Montagearbeiten und Servicetermine sollen wieder aufgenommen werden. EKD kündigte an, insbesondere Kunden mit laufenden Projekten direkt zu kontaktieren. Ob sämtliche Aufträge wie ursprünglich vereinbart abgeschlossen werden können, war zunächst nicht gesichert.

Das Unternehmen verwies darauf, dass Kunden ihre Zahlungen entsprechend dem Projektfortschritt leisten. Deshalb gehe die Insolvenzverwaltung nach bisheriger Einschätzung nicht von finanziellen Verlusten für die Kunden aus. Eine verbindliche Garantie für jeden einzelnen Auftrag ist damit allerdings nicht verbunden.

Anzahlungen und Garantien: Das müssen Kunden beachten

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat angesichts der EKD-Insolvenz Hinweise für betroffene Kunden veröffentlicht. Sie empfiehlt, bestehende Verträge zunächst genau zu prüfen und weder vorschnell zu kündigen noch ungeprüft weitere Zahlungen vorzunehmen.

Wer bereits Geld überwiesen hat, obwohl die vereinbarte Leistung noch nicht vollständig erbracht wurde, sollte sämtliche Vertragsunterlagen und Zahlungsnachweise sichern. Die Verbraucherzentrale rät außerdem, den vorläufigen Insolvenzverwalter schriftlich zu kontaktieren.

Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, können offene Forderungen unter bestimmten Voraussetzungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt, hängt vom weiteren Verfahren ab.

Auch bei Garantien ist eine Unterscheidung notwendig. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche richten sich grundsätzlich gegen den jeweiligen Vertragspartner. Bei einer Insolvenz kann ihre Durchsetzung erschwert sein. Eigenständige Herstellergarantien können dagegen unabhängig davon bestehen bleiben, sofern der betreffende Garantiegeber weiterhin dafür einsteht.

Kunden sollten deshalb überprüfen, welche EKD-Gesellschaft ihren Vertrag abgeschlossen hat und wer für einzelne Garantiezusagen verantwortlich ist.

Rund 400 Beschäftigte erhalten Insolvenzgeld

Nach Angaben der Insolvenzverwaltung beschäftigt die EKD-Gruppe rund 400 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hinzu kommen etwa 1.000 Menschen im Vertrieb. Ob alle Vertriebsmitarbeiter in einem Arbeitsverhältnis stehen, geht aus diesen Zahlen nicht hervor.

Die Löhne und Gehälter der festangestellten Beschäftigten sind für einen Zeitraum von drei Monaten durch Insolvenzgeld abgesichert. Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat eine Vorfinanzierung eingeleitet, damit die Auszahlung möglichst zeitnah erfolgen kann.

Über die langfristige Zukunft der Arbeitsplätze ist damit noch nicht entschieden. Das Ziel der Insolvenzverwaltung besteht darin, die Betriebe und möglichst viele Beschäftigungsverhältnisse zu erhalten.

Eine Investorenlösung bleibt möglich

Die vorläufige Insolvenzverwaltung prüft verschiedene Möglichkeiten zur Sanierung der EKD-Gruppe. Dazu gehört auch der Einstieg eines neuen Investors.

Nach der Anfang Oktober veröffentlichten Planung wird mit einer Eröffnung der Insolvenzverfahren zum 1. Dezember 2026 gerechnet. Bis dahin sollen die wirtschaftliche Situation und mögliche Sanierungskonzepte untersucht werden.

Eine endgültige Entscheidung über die weitere Zukunft der Unternehmensgruppe liegt noch nicht vor. Auch für Kunden mit laufenden Projekten bleibt deshalb entscheidend, welche Leistungen EKD während des vorläufigen Insolvenzverfahrens tatsächlich erbringen kann.

Für Rückfragen verweist das Unternehmen auf seinen Kundenservice unter [email protected].

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