Atommüll-Endlagersuche stark eingegrenzt: Nur wenige Regionen in Deutschland bleiben übrig

Das Bild zeigt eine Lupe, die etwas sucht und symbolisiert eine Internetsuche
Symbolbild mit KI erstellt

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Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland ist deutlich vorangekommen. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat am Dienstag, 27. Oktober 2026, ihre aktuelle Bewertung möglicher Standorte veröffentlicht. Demnach werden weniger als fünf Prozent der deutschen Landesfläche weiter untersucht. In sechs Bundesländern gibt es keine Flächen mehr, die im laufenden Auswahlverfahren weiterverfolgt werden. Eine Entscheidung über den endgültigen Standort steht allerdings noch aus.

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Atommüll-Endlagersuche auf weniger als fünf Prozent reduziert

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung hat die Zahl der infrage kommenden Gebiete erheblich verringert. Noch 2025 wurden etwa 25 Prozent der deutschen Landesfläche weiter untersucht. Im Jahr 2020 hatte die BGE zunächst 90 Teilgebiete identifiziert, die zusammen rund 54 Prozent Deutschlands umfassten.

Nach dem aktuellen Arbeitsstand werden noch 36 dieser ursprünglichen Teilgebiete im Rahmen vorläufiger Sicherheitsuntersuchungen weiter betrachtet. Die verbleibenden Flächen liegen verteilt über mehrere Bundesländer. Besonders große zusammenhängende Suchräume befinden sich in Norddeutschland und Teilen Ostdeutschlands.

BGE-Geschäftsführerin Iris Graffunder erklärte, die Fortschritte ermöglichten es, bis Ende 2027 einen Vorschlag für wenige Standortregionen vorzulegen. Dafür seien Millionen geologischer Datensätze ausgewertet worden.

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Sechs Bundesländer nicht mehr im Auswahlverfahren

In Berlin, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und dem Saarland werden nach dem aktuellen Stand keine Gebiete mehr für ein mögliches Atommüll-Endlager weiter untersucht.

Die Länder sind allerdings nicht alle gleichzeitig ausgeschieden. Das Saarland war bereits 2020 nicht mehr berücksichtigt worden, Rheinland-Pfalz folgte 2025. Im aktuellen Auswahljahr sind Berlin, Hamburg, Hessen und Sachsen hinzugekommen.

In anderen Bundesländern wurden zahlreiche Regionen ebenfalls aus der weiteren Untersuchung genommen. Damit konzentriert sich das Verfahren zunehmend auf kleinere Gebiete, deren geologische Eigenschaften eine besonders hohe Sicherheit erwarten lassen.

Diese Regionen bleiben für ein Endlager im Rennen

Ein Schwerpunkt der verbleibenden Suchgebiete erstreckt sich von Niedersachsen bis nach Sachsen-Anhalt. Auch in Schleswig-Holstein, im südlichen Brandenburg und einzelnen Teilen Thüringens werden Gebiete weiter betrachtet.

In Baden-Württemberg befinden sich mögliche Gebiete insbesondere im Nordschwarzwald und Südschwarzwald. Dagegen sind Flächen im Raum Ulm sowie bei Heidelberg aus der weiteren Auswahl ausgeschieden.

In Bayern konzentriert sich die Suche noch auf Bereiche in der östlichen Oberpfalz und in Niederbayern. Das Tongebiet um Neu-Ulm, das Kristallingestein im Fichtelgebirge und ein Salzgebiet im nördlichen Unterfranken werden nicht mehr weiterverfolgt.

Nordrhein-Westfalen ist nur noch mit kleineren Flächen im Norden des Landes vertreten, unter anderem in den Kreisen Minden-Lübbecke und Steinfurt.

Die BGE bietet eine interaktive Karte an, auf der sich anhand von Ortsnamen und Postleitzahlen nachvollziehen lässt, welche Gebiete weiterhin untersucht werden. Die Karte zeigt ausdrücklich noch keine endgültig ausgewählten Standortregionen.

Geologische Sicherheit entscheidet über die Auswahl

Bei der Atommüll-Endlagersuche stehen die geologischen Bedingungen im Mittelpunkt. Als grundsätzlich mögliche Wirtsgesteine gelten Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein, zu dem beispielsweise Granit gehört.

Die BGE untersucht unter anderem, ob die jeweiligen Gesteinsformationen einen dauerhaft sicheren Einschluss hochradioaktiver Stoffe ermöglichen könnten. Dabei spielen Eigenschaften des Gesteins, geologische Störungen und mögliche Wasserbewegungen eine Rolle.

Das Auswahlverfahren umfasst mehrere aufeinanderfolgende Sicherheitsprüfungen. Gebiete, welche die Anforderungen nicht erfüllen, scheiden aus. Erstmals wurden mit dem aktuellen Arbeitsstand auch Flächen ausgewiesen, denen zwar eine gute Eignung zugeschrieben wird, die aber gegenüber besser bewerteten Regionen nicht weiterverfolgt werden.

Die verbleibenden Gebiete müssen weitere Untersuchungen bestehen. Auch dort steht die tatsächliche Eignung als Endlagerstandort noch nicht fest.

Bis Ende 2027 sollen Standortregionen feststehen

Als nächsten großen Schritt will die BGE Ende 2027 konkrete Standortregionen für eine übertägige Erkundung vorschlagen. Der Vorschlag wird anschließend vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) geprüft.

Danach entscheidet der Bundestag per Gesetz, welche Regionen in der nächsten Verfahrensphase genauer untersucht werden sollen. Zu diesen Untersuchungen können geophysikalische Messungen und Erkundungsbohrungen gehören.

Später folgen weitere Sicherheitsbewertungen und gegebenenfalls Untersuchungen unter Tage. Erst nach Abschluss des mehrstufigen Auswahlverfahrens wird der endgültige Endlagerstandort gesetzlich festgelegt.

Für die Standortentscheidung gilt inzwischen das Jahr 2050 als politische Zielmarke. Ursprünglich war eine Entscheidung bis 2031 vorgesehen. Eine Garantie für die Einhaltung des späteren Zeitpunkts besteht nicht.

Unterschiedliche Reaktionen aus den Bundesländern

Die Veröffentlichung löste unterschiedliche Reaktionen aus. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber begrüßte den Ausschluss von Gebieten in Schwaben und Franken. Zugleich forderte er, die aus Sicht der Staatsregierung ungeeigneten Flächen in Ostbayern ebenfalls aus dem Verfahren zu nehmen.

Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer begrüßte dagegen, dass bislang nicht abschließend bewertete Gebiete seines Bundeslandes nun eingestuft wurden. Er betonte, dass sich kein Bundesland einer wissenschaftlich begründeten Standortsuche entziehen dürfe.

Der Umweltverband BUND Niedersachsen verlangte zusätzliche Transparenz bei der Bewertung. Insbesondere der Ausschluss von Tongesteinsgebieten in Süddeutschland müsse nachvollziehbar begründet werden. Niedersachsen gehört weiterhin zu den besonders stark betroffenen Bundesländern.

Endlager muss Sicherheit für eine Million Jahre bieten

Deutschland steht vor der Aufgabe, die hochradioaktiven Hinterlassenschaften aus mehreren Jahrzehnten Kernenergienutzung dauerhaft zu lagern. Insgesamt geht es um rund 27.000 Kubikmeter hochradioaktive Abfälle, die unter anderem aus abgebrannten Brennelementen deutscher Atomkraftwerke stammen.

Seit der Abschaltung der letzten deutschen Atomkraftwerke im April 2023 wird hierzulande kein weiterer Atommüll mehr durch den regulären Leistungsbetrieb von Kernkraftwerken erzeugt. Die bereits angefallenen hochradioaktiven Abfälle befinden sich weiterhin in Zwischenlagern.

Das künftige Endlager soll die radioaktiven Stoffe nach den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen über einen Zeitraum von einer Million Jahren sicher einschließen.

Mit der deutlichen Verringerung der möglichen Suchflächen ist ein weiterer Schritt im bundesweiten Auswahlverfahren erreicht. Der nächste entscheidende Termin ist Ende 2027, wenn erstmals konkrete Standortregionen für die weitere Erkundung vorgeschlagen werden sollen.

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