Was die EU bei neuer Gentechnik künftig anders regelt

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Das Europäische Parlament hat den Weg für neue Regeln zur Gentechnik in der Landwirtschaft frei gemacht. Im Mittelpunkt steht die neue Gentechnik: Viele Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken verändert wurden, sollen künftig nicht mehr automatisch unter die strengen bisherigen Gentechnikvorschriften fallen. Entscheidend ist künftig, wie stark die Pflanze genetisch verändert wurde und ob vergleichbare Veränderungen auch durch klassische Züchtung möglich gewesen wären. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das vor allem eine Änderung bei der Kennzeichnung. Produkte aus bestimmten NGT-Pflanzen müssen im Supermarkt nicht mehr gesondert als gentechnisch verändert ausgewiesen werden.

Was das Europäische Parlament beschlossen hat

Das Parlament stimmte am 17. Juni 2026 über die neue EU-Regelung für Pflanzen ab, die mit neuen genomischen Techniken erzeugt wurden. Der politische Kompromiss war bereits zuvor zwischen Parlament und Rat ausgehandelt worden. Der Rat hatte seine Position im April bestätigt. Damit ist der zentrale Gesetzgebungsweg weitgehend abgeschlossen. Die Regelung soll nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten, die meisten Bestimmungen sollen nach einer Übergangszeit angewendet werden. Nach EU-Angaben wird mit einer Anwendung ab Mitte 2028 gerechnet.

Kategorie 1 und Kategorie 2: Was künftig unterschieden wird

Kern der neuen Regelung ist eine Aufteilung in zwei Gruppen. Pflanzen der Kategorie 1 gelten als vergleichbar mit konventionell gezüchteten Sorten, wenn sie nur eine begrenzte Zahl und Art genetischer Veränderungen aufweisen. Sie sollen nach einer behördlichen Prüfung weitgehend wie klassische Züchtungen behandelt werden. Pflanzen der Kategorie 2 umfassen komplexere Veränderungen. Für sie gelten weiterhin die strengeren EU-Regeln für gentechnisch veränderte Organismen. Dazu gehören Risikoprüfung, Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung. Pflanzen mit Herbizidtoleranz oder der Erzeugung bekannter insektizider Stoffe sollen nicht in Kategorie 1 fallen.

Was sich bei der Gentechnik-Kennzeichnung ändert

Für Verbraucher ist vor allem die Kennzeichnung entscheidend. Bei NGT-Pflanzen der Kategorie 1 sollen Lebensmittel und Produkte im Handel nicht mehr gesondert als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden. Eine Ausnahme gilt für Saatgut und anderes pflanzliches Vermehrungsmaterial. Dort bleibt eine Kennzeichnung vorgesehen, damit Erzeuger und Betriebe entlang der Kette ihre Produktion entsprechend organisieren können. Für Pflanzen der Kategorie 2 bleibt die Kennzeichnungspflicht erhalten. Auch Rückverfolgbarkeit und Zulassungspflichten gelten dort weiter. Der Bio-Sektor bleibt nach Angaben des Europäischen Parlaments von der Nutzung beider NGT-Kategorien ausgeschlossen.

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Warum Befürworter die EU-Gentechnik-Regeln ändern wollen

Befürworter sehen in den neuen Regeln eine Möglichkeit, Züchtung schneller und gezielter zu machen. Pflanzen könnten widerstandsfähiger gegen Trockenheit, Hitze, Schädlinge oder Krankheiten werden. Auch höhere Erträge und ein geringerer Einsatz von Dünger oder Pestiziden werden als mögliche Vorteile genannt. Branchenverbände aus Landwirtschaft, Züchtung und Lebensmittelwirtschaft argumentieren zudem, Europa müsse international anschlussfähig bleiben. In anderen Teilen der Welt sind solche Verfahren bereits stärker in Forschung, Entwicklung und Marktvorbereitung eingebunden. Die EU will deshalb einen eigenen Rechtsrahmen schaffen, statt alle neuen Verfahren weiter wie klassische Gentechnik zu behandeln.

Warum Bio-Verbände und Umweltgruppen Kritik üben

Kritiker halten die Lockerung für zu weitgehend. Umwelt-, Verbraucher- und Bio-Verbände warnen, dass ohne Kennzeichnung am Endprodukt die Wahlfreiheit im Supermarkt geschwächt werde. Sie kritisieren außerdem, dass die Rückverfolgbarkeit entlang der Lebensmittelkette schwieriger werde, wenn viele Kategorie-1-Pflanzen nicht mehr unter die bisherigen Pflichten fallen. Ein weiterer Streitpunkt sind Patente. Zwar sieht die Regelung mehr Transparenz über bestehende und beantragte Patente vor. Bio- und Bauernverbände halten das jedoch nicht für ausreichend, weil sie Abhängigkeiten von großen Saatgutunternehmen und Einschränkungen für kleinere Züchter befürchten.

Was jetzt noch offen ist

Mit dem Parlamentsbeschluss ist die politische Grundentscheidung gefallen. Offen bleibt jedoch die konkrete Umsetzung. Dazu gehören behördliche Verfahren zur Einstufung von Kategorie-1-Pflanzen, öffentliche Datenbanken, Kontrollen und die praktische Abgrenzung in Lieferketten. Auch die Patentfrage ist nicht abschließend politisch gelöst. Die EU plant hierzu weitere Bewertungen. Für Verbraucher wird die Änderung vor allem ab dem Zeitpunkt sichtbar, ab dem entsprechende Produkte auf den Markt kommen. Bis dahin müssen Behörden, Unternehmen und Kontrollstellen klären, wie die neuen Vorgaben im Alltag angewendet werden.

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