
Die Europäische Union und die Philippinen sind einem umfassenden Freihandelsabkommen einen entscheidenden Schritt näher gekommen. Beide Seiten erklärten am Dienstag, dass sie eine weitgehende Einigung in den Verhandlungen erzielt hätten. Die noch verbliebenen Arbeiten am Vertrag sollen nun möglichst schnell abgeschlossen werden. Eine Unterzeichnung des Abkommens ist nach bisherigen Planungen für 2027 vorgesehen.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach nach einem Gespräch mit dem philippinischen Präsidenten Ferdinand Marcos Jr. von einer Einigung auf ein Freihandelsabkommen. Präziser äußerten sich EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič und die philippinische Handelsministerin Cristina Roque. Sie bezeichneten den Stand als substanzielle Einigung und erklärten, damit sei ein klarer Weg zum formellen Abschluss der Verhandlungen in den kommenden Monaten eröffnet.
Das EU-Philippinen Freihandelsabkommen ist damit politisch weitgehend auf den Weg gebracht, rechtlich aber noch nicht abgeschlossen. Die Verhandlungsteams sollen die verbleibenden technischen und rechtlichen Punkte fertigstellen. Erst danach kann der endgültige Vertragstext veröffentlicht, geprüft und für die Unterzeichnung vorbereitet werden.
Das geplante Abkommen soll den gegenseitigen Marktzugang für Waren, Dienstleistungen und Investitionen verbessern. Zu den Verhandlungsbereichen gehören außerdem digitaler Handel, öffentliche Beschaffung, geistiges Eigentum, Wettbewerbsregeln, staatseigene Unternehmen, Energie und Rohstoffe sowie Regeln für kleine und mittlere Unternehmen.
Beide Seiten verbinden mit dem Vertrag zudem das Ziel, Lieferketten breiter aufzustellen und Unternehmen mehr Planungssicherheit zu geben. Davon sollen nach den bisherigen Erklärungen neben großen Konzernen auch kleinere und mittlere Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe, Hersteller und Verbraucher profitieren.
Wie stark Zölle auf einzelne Produktgruppen sinken werden und welche Übergangsfristen vorgesehen sind, ist bislang nicht vollständig öffentlich. Auch detaillierte Vereinbarungen zum Zugang zu öffentlichen Aufträgen oder für besonders geschützte Agrarprodukte sind noch nicht in einem abschließenden Vertragstext veröffentlicht worden.
Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Seiten sind bereits umfangreich. Der Warenhandel zwischen der EU und den Philippinen lag 2025 bei rund 17,6 Milliarden Euro. Die EU war damit der viertgrößte Handelspartner der Philippinen und stand für 8,3 Prozent des gesamten philippinischen Warenhandels.
Der Dienstleistungshandel erreichte 2024 ein Volumen von 10,3 Milliarden Euro. Gleichzeitig belief sich der Bestand europäischer Direktinvestitionen auf den Philippinen auf 15,4 Milliarden Euro. Investitionen philippinischer Unternehmen in der EU lagen bei 2,4 Milliarden Euro.
Für die Philippinen ist der Zugang zum europäischen Binnenmarkt mit mehr als 450 Millionen Verbrauchern wirtschaftlich besonders relevant. Umgekehrt bietet der südostasiatische Staat der EU einen Markt mit mehr als 100 Millionen Einwohnern und einen zusätzlichen Standort für europäische Investitionen in Asien.
Die Geschichte des Abkommens reicht mehr als ein Jahrzehnt zurück. Die Verhandlungen wurden Ende 2015 eingeleitet. Nach zwei Verhandlungsrunden bis 2017 kamen die Gespräche jedoch zum Stillstand.
2023 begannen beide Seiten mit einer technischen Bestandsaufnahme. Im März 2024 wurde die Wiederaufnahme der offiziellen Verhandlungen angekündigt. Seitdem wurden mehrere intensive Gesprächsrunden durchgeführt. Die sechste Runde fand im Mai 2026 in Manila statt.
Dabei wurden nach Angaben der EU zahlreiche Kapitel weiter vorangebracht. Zu den Themen gehörten unter anderem Ursprungsregeln, geistiges Eigentum, digitaler Handel, Warenhandel, Dienstleistungen, Investitionen und öffentliche Beschaffung.
Ein zentraler Bestandteil der EU-Verhandlungsposition sind Nachhaltigkeit, Arbeitnehmerrechte und internationale Standards. Die Philippinen profitieren derzeit vom europäischen Präferenzsystem GSP+. Dieses ermöglicht für einen großen Teil der Waren einen zollbegünstigten Zugang zum EU-Markt.
Mit diesem Status sind Verpflichtungen zur Umsetzung internationaler Übereinkommen zu Menschenrechten, Arbeitnehmerrechten, Umweltschutz und guter Regierungsführung verbunden. Ein umfassendes Freihandelsabkommen soll dieses bestehende System perspektivisch ersetzen.
EU und Philippinen hatten bereits während der Verhandlungen betont, dass nachhaltige Entwicklung Bestandteil des geplanten Vertrages sein soll. Auch der Schutz grundlegender Arbeitnehmerrechte und die Situation von Gewerkschaftern waren Gegenstand des politischen Dialogs zwischen beiden Seiten.
Welche konkreten Verpflichtungen und Kontrollmechanismen schließlich in das Abkommen aufgenommen werden, ist noch nicht vollständig veröffentlicht. Der endgültige Wortlaut des entsprechenden Kapitels wird erst mit dem ausgehandelten Vertragstext feststehen.
Das Abkommen ist Teil einer breiteren europäischen Handelsstrategie in Südostasien. Die EU verfügt bereits über Freihandelsabkommen mit Singapur und Vietnam. Gleichzeitig führt sie Gespräche mit weiteren Staaten der Region, darunter Malaysia und Thailand.
Für Brüssel geht es dabei neben zusätzlichen Absatzmärkten auch um widerstandsfähigere Lieferketten und eine stärkere wirtschaftliche Präsenz im Indo-Pazifik. Die EU versucht, Handelsbeziehungen geografisch breiter aufzustellen und die Abhängigkeit von einzelnen Märkten und Lieferanten zu reduzieren.
Die Philippinen wiederum verfolgen selbst eine stärkere Diversifizierung ihrer internationalen Handelsbeziehungen und verhandeln parallel mit weiteren Partnern über neue Abkommen.
Nach der politischen Einigung müssen die Fachleute beider Seiten nun die verbliebenen Punkte abschließen und den Vertragstext rechtlich überarbeiten. Die vollständige Fassung soll vor der Unterzeichnung veröffentlicht werden.
Für die Unterzeichnung wird derzeit das Jahr 2027 angestrebt. Ein genauer Termin wurde zunächst nicht offiziell festgelegt. Anschließend beginnt auf europäischer Seite das formelle Zustimmungsverfahren.
Die Europäische Kommission legt dem Rat der EU nach Abschluss der Verhandlungen einen Vorschlag vor. Der Rat entscheidet über die Unterzeichnung. Danach ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich. Ob darüber hinaus nationale Ratifizierungen in den EU-Mitgliedstaaten notwendig werden, hängt von der endgültigen rechtlichen Ausgestaltung des Abkommens ab.
Damit ist der politische Durchbruch vom 22. September ein wichtiger Meilenstein. Bis das Freihandelsabkommen tatsächlich in Kraft treten kann, sind jedoch noch mehrere rechtliche und institutionelle Schritte erforderlich.






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