Neue EU-Regeln sollen Europas Firmen bei Staatsaufträgen stärken

Kuba Embargo Trump Demo Havanna 2026
Symbolbild mit KI erstellt

Teilen:

Die Europäische Kommission will die Vergabe öffentlicher Aufträge in Europa grundlegend verändern. Mit dem am Mittwoch vorgelegten Public Procurement Act der EU sollen Behörden mehr Möglichkeiten erhalten, europäische Anbieter, Waren und Dienstleistungen bei Ausschreibungen zu bevorzugen. Zugleich sollen Abhängigkeiten von Lieferanten aus Drittstaaten leichter berücksichtigt werden können. Besonders relevant ist das für Länder wie China, deren Unternehmen bislang in vielen europäischen Vergabeverfahren um große öffentliche Aufträge konkurrieren können.

Anzeige

Der Vorschlag ist allerdings noch kein geltendes Recht. Er muss zunächst vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten im Rat beraten werden. In den Verhandlungen können sich einzelne Regelungen noch verändern. Vorgesehen ist eine unmittelbar geltende EU-Verordnung, die die drei Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2014 ersetzen soll.

Europäische Herkunft kann zum Vergabekriterium werden

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die sogenannte europäische Präferenz. Öffentliche Auftraggeber sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen festlegen können, dass nur Unternehmen aus der EU oder aus Staaten mit entsprechenden Zugangsrechten zum europäischen Vergabemarkt teilnehmen dürfen. Ebenso könnten sie verlangen, dass Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen vollständig oder zu einem bestimmten Anteil aus der EU oder aus gleichgestellten Staaten stammen.

Der Entwurf erlaubt zudem Vorteile bei der Bewertung von Angeboten. Auftraggeber könnten bei der rechnerischen Bewertung einen Preisabschlag oder zusätzliche Punkte für Angebote vorsehen, die einen höheren Anteil europäischer oder anderweitig geschützter Leistungen enthalten. Darüber hinaus könnten Angebote ausgeschlossen werden, wenn der Wert der entsprechenden Waren, Dienstleistungen oder Leistungen unter 50 Prozent des gesamten geschätzten Angebotswertes liegt. Solche Bedingungen müssten bereits in der Ausschreibung transparent genannt werden.

Anzeige

Das bedeutet nicht, dass künftig automatisch bei jedem Auftrag ein europäisches Unternehmen gewinnen muss. Der allgemeine Rechtsrahmen eröffnet den öffentlichen Stellen zunächst zusätzliche Möglichkeiten. Außerdem soll die Kommission in bestimmten Fällen europäische Präferenzregeln für Anbieter, Waren oder Dienstleistungen aus nicht geschützten Drittstaaten verbindlich machen können, wenn dies im Interesse der Union liegt.

China wird nicht pauschal von Ausschreibungen ausgeschlossen

Der Verordnungsvorschlag richtet sich nicht ausdrücklich gegen China und enthält kein generelles Verbot für chinesische Unternehmen. Entscheidend soll vielmehr sein, ob ein Drittstaat aufgrund internationaler Vereinbarungen Anspruch auf einen gleichberechtigten Zugang zu einem bestimmten europäischen Vergabeverfahren hat. Dazu zählen insbesondere Verpflichtungen aus dem WTO-Abkommen über öffentliche Beschaffung sowie aus Handelsabkommen der EU.

China gehört bislang nicht zu den Vertragsparteien des WTO-Abkommens über öffentliche Beschaffung. Das Land besitzt Beobachterstatus und führt seit Jahren Beitrittsverhandlungen. Chinesische Unternehmen können deshalb je nach Auftrag anders behandelt werden als Anbieter aus Staaten, denen die EU über internationale Abkommen einen gesicherten Marktzugang zugesagt hat.

Für einzelne Branchen gelten bereits weitergehende Instrumente. Seit 2025 schränkt die EU beispielsweise den Zugang chinesischer Unternehmen zu bestimmten öffentlichen Ausschreibungen für Medizinprodukte ein. Bei entsprechenden Aufträgen ab fünf Millionen Euro können chinesische Unternehmen ausgeschlossen werden. Zugleich darf der Anteil von Medizinprodukten chinesischen Ursprungs in den erfassten Verträgen grundsätzlich nicht über 50 Prozent liegen. Grundlage ist das Internationale Beschaffungsinstrument der EU.

Qualität soll stärker zählen als der niedrigste Preis

Die Reform verändert auch die allgemeine Bewertung von Angeboten. Nach dem Kommissionsvorschlag soll grundsätzlich das beste Verhältnis von Preis und Qualität entscheidend sein. Qualitätskriterien sollen mindestens 30 Prozent der erreichbaren Punkte ausmachen. Bei arbeitsintensiven Aufträgen ist ein Mindestanteil von 50 Prozent vorgesehen.

Zu den möglichen Qualitätsmerkmalen gehören unter anderem technische Eigenschaften, Umweltaspekte, soziale Kriterien, Innovation, Cybersicherheit, Versorgungssicherheit und Anforderungen an widerstandsfähige Lieferketten. Auch europäische Präferenzregeln können in die Punktebewertung einfließen. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen Auftraggeber allerdings von den Mindestgewichtungen abweichen können, wenn die geforderte Qualität auf andere Weise verbindlich sichergestellt wird.

Damit würde sich die Bedeutung des reinen Angebotspreises bei vielen Ausschreibungen verringern. Unternehmen müssten häufiger nachweisen, welche Qualität ihre Produkte bieten, wo Leistungen erbracht werden, wie Lieferketten aufgebaut sind und welche Anforderungen an Sicherheit oder Nachhaltigkeit erfüllt werden.

Ein einheitliches Regelwerk für die gesamte EU

Die Kommission will zugleich die bisher auf mehrere Richtlinien verteilten Vorschriften zusammenführen. Öffentliche Aufträge, Vergaben in Bereichen wie Energie, Wasser oder Verkehr sowie Konzessionen sollen grundsätzlich in einem gemeinsamen Regelwerk erfasst werden. Weil eine Verordnung unmittelbar gilt, würde der Spielraum für unterschiedliche nationale Umsetzungen kleiner.

Auch das Vergabeverfahren selbst soll vereinfacht werden. Vorgesehen sind im Kern ein offenes Verfahren und ein dynamisches Verfahren sowie ein spezielles Verfahren für innovative Lösungen. Marktsondierungen sollen leichter möglich sein. Überhöhte Anforderungen an den Umsatz von Unternehmen oder eine ohne sachlichen Grund verlangte frühere Tätigkeit für öffentliche Auftraggeber sollen begrenzt werden.

Hinzu kommt eine stärkere Digitalisierung. Nationale elektronische Vergabesysteme sollen miteinander verbunden werden. Unternehmen sollen Geschäftsnachweise stärker nach dem Prinzip einreichen können, dass Informationen nur einmal hinterlegt werden müssen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen soll dies den Zugang zu Ausschreibungen in anderen EU-Staaten erleichtern.

Öffentliche Beschaffung wird Teil der Industriepolitik

Hinter der Reform steht die wachsende wirtschaftspolitische Bedeutung staatlicher Einkäufe. Öffentliche Beschaffung entspricht nach Angaben der Kommission rund 15 Prozent der Wirtschaftsleistung der EU. Allein der von den bisherigen europäischen Vergaberichtlinien erfasste Markt erreichte in den vergangenen Jahren im Durchschnitt ein Volumen von mehr als 600 Milliarden Euro jährlich.

Mit den neuen Regeln soll dieses Geld nicht mehr ausschließlich unter dem Gesichtspunkt eines möglichst günstigen Einkaufs eingesetzt werden. Versorgungssicherheit, industrielle Kapazitäten in Europa und die Abhängigkeit von einzelnen Drittstaaten sollen stärker in Entscheidungen einfließen können. Gleichzeitig muss die EU ihre Verpflichtungen aus internationalen Handelsabkommen einhalten.

Für europäische Unternehmen könnten sich dadurch zusätzliche Chancen ergeben, wenn Herkunft, Lieferketten und Qualität bei öffentlichen Aufträgen stärker gewichtet werden. Anbieter aus Drittstaaten könnten dagegen häufiger nachweisen müssen, ob sie aufgrund internationaler Vereinbarungen gleichberechtigten Zugang besitzen und wo ihre Produkte oder Leistungen tatsächlich ihren Ursprung haben. Für Behörden steigt damit zwar die strategische Bedeutung ihrer Beschaffungsentscheidungen, zugleich sollen einheitlichere digitale Verfahren den administrativen Aufwand reduzieren.

Wann die neuen Regeln tatsächlich gelten, steht noch nicht fest. Zunächst beginnen die Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament und Rat über den Kommissionsvorschlag. Erst nach einer Einigung und der endgültigen Verabschiedung könnte der neue europäische Vergaberahmen in Kraft treten.

Teilen:

Münster Map
Zum Aktivieren tippen
Route anzeigen

Mehr Beiträge:

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu