d-you kommt 2027: So soll der digitale Ausweis funktionieren

Heute startet das Summer Game Fest 2026: Was Gamer zur großen Show wissen müssen
Grzegorz Walczak

Teilen:

Deutschland will seine staatliche digitale Brieftasche am 2. Januar 2027 starten. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat der Anwendung nun den Namen d-you gegeben und erstmals die rund 40 Partner genannt, die zum Start eigene Anwendungen anbieten sollen. Die EUDI-Wallet Deutschland soll es ermöglichen, die eigene Identität per Smartphone nachzuweisen und ausgewählte digitale Nachweise sicher zu speichern und weiterzugeben.

Anzeige

Zum Start ist zunächst eine erste Ausbaustufe vorgesehen. Im Mittelpunkt stehen die digitale Ausweisfunktion und digitale Nachweise. Das bedeutet nicht, dass vom ersten Tag an sämtliche Ausweise, Bescheinigungen und Funktionen in der App verfügbar sein werden. Weitere Nachweise und Funktionen sollen im Laufe des Jahres 2027 und danach schrittweise hinzukommen.

d-you startet mit rund 40 Partnern

Zu den angekündigten Startpartnern gehören Einrichtungen aus Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft. Das Digitalministerium nennt unter anderem die Bundesagentur für Arbeit, die Bundesdruckerei, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die KfW, mehrere Hochschulen und Kommunen sowie Unternehmen und Verbände aus Banken, Handel, Telekommunikation und Energie. Nach Angaben des Ministeriums sollen am 2. Januar unter anderem Anwendungen für Altersnachweise, Vertragsabschlüsse und Kontoeröffnungen verfügbar sein.

Die Wallet soll dabei nicht lediglich eine digitale Kopie einer Geldbörse sein. Nutzer sollen digitale Identitätsdaten und Nachweise gegenüber Behörden oder Unternehmen gezielt freigeben können. Ein typisches Beispiel ist die Altersprüfung. Statt Name, Anschrift und Geburtsdatum offenzulegen, soll für einen entsprechenden Dienst nur bestätigt werden können, dass eine Person etwa mindestens 18 Jahre alt ist.

Anzeige

Für die offizielle Ausweisfunktion müssen Nutzer ihre Identität zunächst einmalig bestätigen. Nach dem derzeitigen Konzept können dafür ein deutscher Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion verwendet werden. Anschließend werden Personenidentifizierungsdaten, die sogenannte PID, in der Wallet hinterlegt. Für die Nutzung ist ein Smartphone mit iOS oder Android vorgesehen.

Führerschein und weitere Nachweise kommen schrittweise

Die Bundesregierung beschreibt den Personalausweis in der Wallet als digitalen Zwilling des physischen Dokuments. Weitere Nachweise sollen folgen. Auf der offiziellen Projektseite werden unter anderem der digitale Führerschein, der Sozialpass und der Rentenausweis als frühe Anwendungen genannt. Welche Nachweise tatsächlich unmittelbar zum Start vollständig verfügbar sein werden, hängt jedoch auch von den jeweiligen ausstellenden Stellen und deren technischer Anbindung ab.

Nicht alle geplanten Funktionen gehören zur ersten Version. Die qualifizierte elektronische Signatur, mit der Dokumente rechtsverbindlich digital unterschrieben werden können, soll im Laufe des Jahres 2027 integriert werden. Auch pseudonyme Log-ins und die Freigabe von Zahlungsvorgängen sind für spätere Ausbaustufen vorgesehen.

Die Nutzung der staatlichen Wallet soll kostenlos und freiwillig bleiben. Wer sie nicht verwenden möchte, kann weiterhin physische Ausweisdokumente und andere bestehende Verfahren nutzen. Die Einführung bedeutet damit nicht, dass der Personalausweis als Karte Anfang 2027 abgeschafft wird.

Persönliche Daten sollen auf dem Smartphone bleiben

Beim Datenschutz setzt das staatliche Konzept auf eine dezentrale Speicherung. Identitätsdaten und Nachweise sollen kryptografisch verschlüsselt auf dem jeweiligen Smartphone liegen. Eine zentrale Sammlung der persönlichen Wallet-Inhalte ist nach Angaben des Projekts nicht vorgesehen. Vor einer Datenübertragung soll die App anzeigen, welche Stelle welche Informationen anfordert. Die Freigabe erfolgt erst nach Zustimmung des Nutzers.

Zudem ist die sogenannte selektive Offenlegung vorgesehen. Dabei wird nur die Information übermittelt, die für einen bestimmten Vorgang benötigt wird. Bei einem Altersnachweis kann das beispielsweise die Bestätigung der Volljährigkeit sein, ohne dass das konkrete Geburtsdatum weitergegeben wird. Der Zugriff auf die Wallet wird zusätzlich über PIN und die Gerätesicherung geschützt. Bei Verlust des Smartphones soll eine Wallet-Instanz gesperrt werden können.

Die staatliche Lösung entsteht unter Federführung des Bundesdigitalministeriums. An der technischen Umsetzung arbeiten im nationalen Projekt unter anderem die Bundesagentur für Sprunginnovation SPRIND, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, die Bundesdruckerei und weitere Partner. Der Quellcode zentraler Komponenten soll als Open Source veröffentlicht werden.

Europäische Regeln geben den Rahmen vor

Hinter der deutschen Wallet steht eine EU-weite Neuregelung. Die überarbeitete eIDAS-Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, mindestens eine European Digital Identity Wallet bereitzustellen. Grundlage sind gemeinsame technische und rechtliche Standards, damit digitale Identitäten und Nachweise grenzüberschreitend eingesetzt werden können. Die EU-Kommission sieht die Bereitstellung der Wallets grundsätzlich bis Ende 2026 vor.

Deutschland hat seinen konkreten Starttermin auf den 2. Januar 2027 gelegt. Die Bundesregierung hatte diesen Termin bereits mehrfach bekräftigt. Die am 9. September vorgestellte Marke d-you und die Liste der Launch-Partner konkretisieren nun den geplanten Start.

Parallel läuft das nationale Gesetzgebungsverfahren. Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf des Digitale-Identitäten-Gesetzes im Mai 2026. Der Bundesrat befasste sich im Juli mit dem Entwurf, anschließend wurde er dem Bundestag zugeleitet. Ein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren lag am 10. September noch nicht vor. Das Gesetz soll die unmittelbar geltenden EU-Vorgaben um die notwendigen deutschen Regelungen ergänzen.

Die EUDI-Wallet soll damit eine gemeinsame digitale Identität für zahlreiche Alltagssituationen schaffen, von Behördenkontakten über Vertragsabschlüsse bis zur Identifizierung bei Banken. Wie groß der praktische Nutzen zum Start tatsächlich sein wird, hängt vor allem davon ab, wie viele Behörden, Unternehmen und Aussteller ihre Prozesse an die Wallet anbinden. Für den 2. Januar ist zunächst ein Netz von rund 40 Partnern angekündigt.

Teilen:

Münster Map
Zum Aktivieren tippen
Route anzeigen

Mehr Beiträge:

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu