
Die Consorzio Toscano D’Avitani GmbH hat einen Rückruf für die „Toskana Mini Salami“ der Marke FRANCHI veröffentlicht. Betroffen ist nach den vorliegenden Angaben die Charge 1030 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 15. Februar 2027. Grund für den Rückruf sind mögliche Metallfremdkörper. Das Unternehmen kann demnach nicht ausschließen, dass sich in einzelnen Produkten Teile aus Edelstahldraht befinden. Vom Verzehr der betroffenen Salami wird deshalb abgeraten.
Andere Chargen sind nach dem derzeit veröffentlichten Stand nicht Gegenstand des Rückrufs. Verbraucher sollten deshalb vor allem die Chargennummer und das auf der Verpackung angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum überprüfen.
Der Rückruf lässt sich anhand zweier Angaben auf der Verpackung eingrenzen. Betroffen ist die „Toskana Mini Salami“, auch mit der Bezeichnung „Salumi Artigianali Toscani“ geführt, der Marke FRANCHI.
Die wesentlichen Produktdaten sind:
Nach den veröffentlichten Rückrufinformationen sind andere Chargen derzeit nicht betroffen. Auch für weitere Produkte der Marke FRANCHI wurde im Zusammenhang mit diesem Rückruf zunächst keine entsprechende Warnung veröffentlicht.
Damit sollten Verbraucher die Salami nicht allein anhand der Marke aussortieren, sondern gezielt Charge und Mindesthaltbarkeitsdatum vergleichen. Stimmen beide Angaben mit dem Rückruf überein, sollte das Produkt nicht mehr gegessen werden.
Als Grund für den Rückruf nennt die Consorzio Toscano D’Avitani GmbH mögliche Metallfremdkörper. In einzelnen Würsten könnten sich demnach Teile aus Edelstahldraht befinden. Ob und wie viele Produkte tatsächlich einen solchen Fremdkörper enthalten, geht aus den veröffentlichten Angaben nicht hervor. Der Rückruf erfolgt, weil ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann.
Metallische Fremdkörper in Lebensmitteln können beim Essen Verletzungen verursachen. Bei spitzen oder scharfkantigen Teilen betrifft das insbesondere Mund und Rachen, außerdem können Fremdkörper in den Verdauungstrakt gelangen. Die betroffene Charge sollte daher auch dann nicht gegessen werden, wenn an der Salami äußerlich keine Auffälligkeiten zu erkennen sind.
Es handelt sich bei dem Rückruf nicht um eine Warnung vor sämtlichen Produkten des Unternehmens oder sämtlichen Salamis der Marke. Entscheidend für die Zuordnung ist die konkrete Charge 1030 in Verbindung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 15. Februar 2027.
Die betroffene Toskana Mini Salami wurde nach veröffentlichten Angaben unter anderem über Rewe verkauft. Auch das auf Produktrückrufe spezialisierte Portal Produktwarnung.eu ordnet die Warnung Rewe zu. Eine vollständige Liste sämtlicher Verkaufsstellen oder eine abschließende Aufstellung der betroffenen Bundesländer war zunächst nicht veröffentlicht.
Deshalb sollten auch Verbraucher, die die FRANCHI-Salami bei einem anderen Händler gekauft haben, die aufgedruckten Produktdaten prüfen. Maßgeblich sind Produktname, Marke, Charge und Mindesthaltbarkeitsdatum, nicht allein der Einkaufsort.
Kunden, die eine Packung beziehungsweise ein Produkt der zurückgerufenen Charge besitzen, sollen die Toskana Mini Salami nicht verzehren. Die betroffene Ware kann in der jeweiligen Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Nach den Rückrufinformationen wird der Kaufpreis erstattet.
Für Rückfragen wird die Consorzio Toscano D’Avitani GmbH als Ansprechpartner genannt. Veröffentlicht wurden die Telefonnummer 09321 26758-40 und die E-Mail-Adresse [email protected].
Verbraucher sollten zurückgerufene Ware nicht probeweise anschneiden oder essen, um selbst nach möglichen Metallteilen zu suchen. Auch ein äußerlich unauffälliges Produkt schließt einen Fremdkörper im Inneren nicht aus.
Der derzeit bekannte Umfang des Rückrufs ist klar eingegrenzt. Er betrifft die Charge 1030 mit dem MHD 15.02.2027. Für weitere Chargen liegen im Zusammenhang mit dieser Warnung bislang keine entsprechenden Rückrufangaben vor.
Wer FRANCHI Toskana Mini Salami zu Hause hat, sollte deshalb zunächst die Kennzeichnung kontrollieren. Bei Übereinstimmung mit Charge und Mindesthaltbarkeitsdatum gilt die Empfehlung, die Salami nicht mehr zu verzehren und sie zur Verkaufsstelle zurückzubringen.






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