
Der frühere SPD-Vorsitzende und ehemalige Vizekanzler Franz Müntefering hat sich für ein Verbotsverfahren gegen die AfD ausgesprochen. In einem aktuellen Interview plädierte der 86-Jährige dafür, ein solches Verfahren noch vor der nächsten Bundestagswahl in Gang zu setzen. Damit meldet sich einer der bekanntesten früheren Sozialdemokraten in einer politisch und juristisch hochsensiblen Debatte zu Wort.
Offiziell bestätigt war zunächst nur, dass Müntefering diese Position öffentlich vertreten hat. Hinweise auf eine aktuelle Todesmeldung oder eine neue amtlich bestätigte Erkrankung gab es nach derzeitigem Stand nicht. Der aktuelle Anlass ist seine Forderung nach einer verfassungsrechtlichen Prüfung der AfD durch das Bundesverfassungsgericht.
Müntefering begründet seinen Vorstoß mit der Sorge, die AfD könne ihren politischen Einfluss schrittweise ausbauen. Nach seiner Einschätzung gehe es nicht allein um einzelne Wahlergebnisse, sondern um die Frage, ob demokratische Parteien früh genug auf mögliche Gefahren für die freiheitliche Ordnung reagieren. Er spricht sich deshalb dafür aus, die verfassungsrechtliche Prüfung nicht weiter aufzuschieben.
Dabei räumt Müntefering ein, dass ein Verbotsverfahren lange dauern und auch scheitern könne. Aus seiner Sicht hätte ein Verfahren dennoch politische Wirkung, weil es eine öffentliche und rechtliche Auseinandersetzung über Ziele, Auftreten und Strategie der Partei erzwingen würde.
Ein Verbot einer Partei kann in Deutschland nicht politisch beschlossen werden. Zuständig ist allein das Bundesverfassungsgericht. Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Die Hürden sind hoch, weil ein Parteiverbot tief in die politische Willensbildung eingreift.
Entscheidend wäre nicht die politische Ablehnung einer Partei, sondern die verfassungsrechtliche Bewertung ihrer Ziele und ihres Verhaltens. Ein Verfahren müsste klären, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt sind. Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleibt eine Partei rechtlich als Partei zu behandeln.
Die Diskussion über den Umgang mit der AfD ist seit Monaten von rechtlichen Auseinandersetzungen geprägt. Im Februar 2026 untersagte das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorläufig, die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen oder entsprechend öffentlich zu behandeln. Diese Entscheidung war eine vorläufige Entscheidung im Eilverfahren und keine endgültige Klärung im Hauptsacheverfahren.
Für die politische Debatte bedeutet das: Forderungen nach einem Verbotsverfahren sind zulässig, ersetzen aber keine gerichtliche Prüfung. Ob ein Antrag gestellt wird und ob er Erfolg hätte, blieb zunächst offen.
Franz Müntefering gehört zu den prägenden Figuren der SPD der vergangenen Jahrzehnte. Er war Bundesvorsitzender der Partei, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, Bundesminister und von 2005 bis 2007 Vizekanzler. Auch nach dem Ende seiner aktiven Parlamentslaufbahn äußert er sich regelmäßig zu politischen und gesellschaftlichen Grundsatzfragen.
Sein neuer Vorstoß fällt in eine Phase, in der Parteien, Behörden und Gerichte über den Umgang mit der AfD ringen. Unklar blieb zunächst, ob Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat konkrete Schritte für ein Verbotsverfahren vorbereiten. Bestätigt war zunächst nur Münteferings Forderung, die Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht anzustoßen.
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