
Düsseldorf. Bei den EURO-2024-Ermittlungen NRW haben Staatsanwaltschaft Bochum und Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen am Mittwoch Durchsuchungen an mehreren Orten im Bundesgebiet durchgeführt. Hintergrund ist der Verdacht der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung im Zusammenhang mit der UEFA EURO 2024. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden geht es unter anderem um mutmaßlich nicht genehmigte Vorteile für einen Beschuldigten, der damals für eine Gastgeberstadt tätig gewesen sein soll.
Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht nach Angaben von Staatsanwaltschaft Bochum und LKA NRW ein damals für eine Gastgeberstadt tätiger Beschuldigter. Er soll von Verantwortlichen der ausrichtenden Gesellschaft mutmaßlich Vorteile erhalten haben, die nicht genehmigt gewesen seien. Genannt wird unter anderem der Besuch eines Fußballländerspiels. Ob sich der Verdacht bestätigt, ist offen. Die Behörden betonen, dass die Beschuldigten bislang keine Gelegenheit hatten, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts fanden am Mittwoch, 1. Juli 2026, Durchsuchungen an mehreren Orten im Bundesgebiet statt. Daran beteiligt waren Ermittler der Staatsanwaltschaft Bochum und des Landeskriminalamts NRW. Unterstützt wurden sie von örtlichen Polizeibehörden. Weitere Angaben zu den durchsuchten Orten, zur Zahl der Beschuldigten oder zu möglichen sichergestellten Unterlagen machten die Behörden in der Mitteilung zunächst nicht.
Neben dem mutmaßlichen Länderspielbesuch geht es in den EURO-2024-Ermittlungen NRW auch um exklusive Vorkaufsrechte für Eintrittskarten. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden sollen Verantwortliche der ausrichtenden Gesellschaft den Gastgeberstädten solche Rechte angeboten haben. Die Gastgeberstädte sollen diese Rechte teilweise genutzt und die Karten anschließend auf unterschiedliche Weise verwendet haben. Welche Städte konkret betroffen sind und wie die Karten jeweils eingesetzt wurden, teilten die Behörden zunächst nicht mit.
Presseanfragen zu dem Verfahren sollen nach Angaben des LKA NRW an die Staatsanwaltschaft Bochum gerichtet werden. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung dauern an. Belastbare Angaben zu möglichen strafrechtlichen Folgen liegen derzeit nicht vor. Klar ist bislang nur: Die Durchsuchungen sollen der weiteren Aufklärung dienen. Ob aus den Vorwürfen Anklagen oder andere Maßnahmen folgen, bleibt offen.
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