Warum Reisende am Münster Hauptbahnhof jetzt genauer kontrolliert werden

Nichts geht mehr am Hauptbahnhof Münster: Zugfunk-Ausfall stoppt Bahnverkehr
Symbolbild: David Olef

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Am Hauptbahnhof Münster müssen sich Reisende am Wochenende auf verstärkte Kontrollen einstellen. Die Bundespolizei erlässt für mehrere große Bahnhöfe in Nordrhein-Westfalen eine zeitlich befristete Allgemeinverfügung. Sie verbietet das Mitführen gefährlicher Gegenstände.

Das Mitführverbot am Münster Hauptbahnhof gilt von Freitag, 26. Juni 2026, 15 Uhr, bis Sonntag, 28. Juni 2026, 3 Uhr. Die Maßnahme richtet sich nach Angaben der Bundespolizei gegen Gewaltkriminalität an Bahnhöfen und in Zügen.

Diese Gegenstände sind verboten

Verboten sind unter anderem Feuerwaffen, Messer, Hieb- und Stoßwaffen sowie weitere Gegenstände, die erhebliche Verletzungen verursachen können. Dazu zählt die Bundespolizei beispielhaft Werkzeuge, Baseballschläger oder Eisenstangen.

Kontrolliert werden können Taschen, Rucksäcke und Gepäckstücke. Reisende sollten deshalb vor der Fahrt prüfen, ob sie Gegenstände mitführen, die unter die Allgemeinverfügung fallen könnten.

Auch weitere NRW-Bahnhöfe betroffen

Neben Münster gilt das Verbot auch an den Hauptbahnhöfen in Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Hamm, Köln, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal. Zusätzlich betrifft die Regelung die S 8 zwischen Wuppertal und Mönchengladbach sowie die Strecke von Köln nach Bonn einschließlich der Unterwegsstationen.

Der Geltungsbereich umfasst die Bahnhofsgebäude und Gleisanlagen. U-Bahn- und Stadtbahnbereiche sind laut Bundespolizei ausgenommen.

Bundespolizei will Gewalt verhindern

Die Bundespolizei begründet die Maßnahme mit der Sicherheitslage an Bahnhöfen in NRW. Gewaltdelikte seien dort weiterhin ein relevantes Problem. Zwar habe es 2025 einen leichten Rückgang im Vergleich zu 2024 gegeben, das Niveau bleibe aber hoch.

Verstöße können Folgen haben. Möglich sind Platzverweise, Bahnhofsverbote, ein Beförderungsausschluss oder ein Zwangsgeld. Gefährliche Gegenstände können sichergestellt werden. Wenn zugleich gegen andere Gesetze verstoßen wird, etwa gegen das Waffengesetz, können Bußgeld- oder Ermittlungsverfahren hinzukommen.

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