Gasheizungen brauchen mehr Grüngas, doch eine Strategie fehlt

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Symbolbild mit KI erstellt

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Die Bundesregierung will eine nationale Biomassestrategie vorerst nicht weiterentwickeln. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Gleichzeitig verlangt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz künftig einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe beim Heizen mit Gas und Öl. Für Verbraucher stellt sich damit vor allem die Frage, wie ausreichend Biomethan und andere alternative Energieträger bereitgestellt werden können und welche Kosten entstehen.

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Bundesregierung verfolgt Biomassestrategie vorerst nicht weiter

In ihrer Antwort vom 14. Oktober 2026 auf eine parlamentarische Anfrage der Linken erklärt die Bundesregierung, dass eine weitere Ausarbeitung der nationalen Biomassestrategie derzeit nicht vorgesehen sei. Die nachhaltige Gewinnung und möglichst effiziente Verwendung von Biomasse bleibe jedoch ein wichtiger Bestandteil der Energiepolitik.

Die Regierung verweist dabei auf bestehende Maßnahmen, unter anderem im Klimaschutzprogramm. Nachhaltige heimische Rohstoffe könnten dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu verringern. Ein eigenständiges Gesamtkonzept für die künftige Nutzung der begrenzten Biomasseressourcen wird vorerst allerdings nicht weiterverfolgt.

Zuvor war die nationale Biomassestrategie als Instrument vorgesehen, um unterschiedliche Nutzungsbereiche besser aufeinander abzustimmen. Neben der Wärmeversorgung benötigen auch die Industrie, die Stromerzeugung und der Verkehrssektor biogene Rohstoffe.

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Für neue Gasheizungen gelten künftig steigende Bioanteile

Die Entscheidung fällt in eine Phase, in der sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Heizungen bereits grundlegend verändert haben. Seit dem 29. Juli 2026 gelten wesentliche Bestimmungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes. Die bisherige allgemeine Vorgabe, neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, wurde abgeschafft.

Eigentümer können deshalb weiterhin neue Gas- und Ölheizungen installieren. Für solche Anlagen, die seit Inkrafttreten der Neuregelung eingebaut werden, schreibt die sogenannte Biotreppe jedoch künftig steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe vor.

Ab 2029 beträgt dieser Anteil zunächst zehn Prozent. Im Jahr 2030 steigt er auf 15 Prozent, 2035 auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent. Ab 2045 muss der Heizungsbetrieb vollständig klimaneutral erfolgen. Neben Biomethan kommen weitere gesetzlich anerkannte klimafreundliche Brennstoffe infrage.

Neue Grüngasquote soll ab 2028 auch bestehende Heizungen erfassen

Zusätzlich arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium an einer allgemeinen Grüngas- und Grünheizölquote. Während die Biotreppe unmittelbar die Eigentümer neu installierter Heizungen betrifft, richtet sich diese zweite Regelung an die Anbieter von Gas und Heizöl.

Nach den im Oktober vorgestellten Eckpunkten soll der verpflichtende Anteil klimafreundlicher Brennstoffe 2028 zunächst bei einem Prozent liegen. Für 2030 sind fünf Prozent vorgesehen, für 2035 bereits 20 Prozent und für 2040 schließlich 50 Prozent. Bis 2045 soll der Anteil auf 100 Prozent steigen.

Die geplante Quote soll sich auf Brennstoffe für private Haushalte beziehen. Industrie, Gewerbe, Verkehr sowie die Strom- und Fernwärmeerzeugung sollen nach den bisherigen Eckpunkten ausgenommen werden.

Anders als die Biotreppe kann die allgemeine Quote damit auch Haushalte betreffen, deren Gasheizung schon länger in Betrieb ist. Allerdings sind die konkreten Prozentwerte bisher Teil eines Eckpunktepapiers und noch nicht abschließend gesetzlich festgelegt. Die Bundesregierung soll bis zum 1. Dezember 2026 ein entsprechendes Gesetz vorlegen.

Bundesregierung kann künftige Preise nicht zuverlässig beziffern

Für Verbraucher ist vor allem die Preisentwicklung von Bedeutung. Biomethan und andere klimafreundliche Brennstoffe müssen in ausreichenden Mengen produziert, importiert oder anderweitig bereitgestellt werden. Welche zusätzlichen Kosten sich daraus langfristig ergeben, ist bislang nicht verlässlich bezifferbar.

In ihrer Antwort an den Bundestag räumt die Bundesregierung ein, dass die verfügbaren Prognosen zur Preisentwicklung biogener Brennstoffe stark voneinander abweichen. Auch bei den künftig verfügbaren Mengen bestehen erhebliche Unsicherheiten.

Die tatsächliche Entwicklung hängt unter anderem davon ab, wie viele Haushalte weiterhin mit Gas heizen, welche Produktionskapazitäten entstehen und welche Importmöglichkeiten genutzt werden können.

Eine konkrete Preissteigerung für einzelne Gasverträge lässt sich aus dem Verzicht auf die Biomassestrategie deshalb nicht ableiten. Ebenso wenig bedeutet die Entscheidung, dass vorhandene Gasheizungen unmittelbar ausgetauscht werden müssen.

Biomethan aus heimischer Produktion ist begrenzt

Die Verfügbarkeit nachhaltiger Biomasse ist bereits heute ein wichtiger Faktor für die Energiewende. Nach Angaben der Bundesregierung wurden 2025 in Deutschland auf rund 2,02 Millionen Hektar Energiepflanzen angebaut. Davon entfielen ungefähr 1,19 Millionen Hektar auf Pflanzen für Biogas und Biomethan.

Eine vollständige Übersicht über sämtliche in Deutschland produzierten und energetisch genutzten Biomassemengen liegt der Bundesregierung allerdings nicht vor. Ebenso fehlen konsolidierte Schätzungen zur möglichen heimischen Biogasproduktion in den Jahren 2030 und 2040.

Die Deutsche Energie-Agentur kommt in einer Analyse vom Mai 2026 zu dem Ergebnis, dass für die erste Stufe der Biotreppe ausreichend Biomethan zur Verfügung steht. Langfristig könnte der Bedarf im Gebäudesektor jedoch die heimisch erschließbaren Mengen übersteigen.

Auch das Umweltbundesamt verweist auf die begrenzte Verfügbarkeit nachhaltig erzeugten Biomethans aus Rest- und Abfallstoffen. Es empfiehlt, diesen Energieträger vor allem dort einzusetzen, wo strombasierte Alternativen nur schwer genutzt werden können.

Fehlende Gesamtstrategie sorgt für politische Kritik

Die Linke kritisiert die Entscheidung der Bundesregierung. Die Bundestagsabgeordnete Violetta Bock bemängelte gegenüber der Rheinischen Post, dass die Regierung stärker auf Biomasse und klimafreundliche Gase setzen wolle, ohne gleichzeitig ein übergreifendes Konzept für die benötigten Rohstoffe vorzulegen. Aus ihrer Sicht ist insbesondere die nachhaltige Deckung der steigenden Nachfrage ungeklärt.

Die Bundesregierung geht dagegen in ihrer parlamentarischen Antwort davon aus, dass die künftig wachsende Nachfrage nach biogenen Brennstoffen grundsätzlich gedeckt werden kann. Wie stark sich die Produktion dafür im Inland und Ausland ausweiten muss, konnte sie nicht konkret beziffern.

Für Eigentümer und Mieter bleiben damit die gesetzlichen Vorgaben zum klimafreundlicheren Heizen bestehen. Offen sind jedoch wesentliche wirtschaftliche Fragen: Wie schnell das Angebot grüner Brennstoffe wächst, welche Mengen importiert werden müssen und wie sich die höheren Anforderungen auf die Heizkosten auswirken.

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