KBV-Chef Gassen skizziert schnellere Termine für dringende Fälle

Ein Schild zeigt Warnung
Symbolbild mit KI erstellt

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Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, hält deutlich schnellere Facharzttermine für medizinisch dringende Fälle grundsätzlich für möglich. Voraussetzung sei jedoch, dass Praxen für die kurzfristige Bereitstellung solcher Termine entsprechend vergütet würden. Eine pauschale gesetzliche Garantie für alle Facharzttermine lehnt Gassen dagegen weiterhin ab. Damit bekommt die seit Monaten geführte Debatte über Wartezeiten für gesetzlich Versicherte einen neuen Akzent.

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Andreas Gassen zu Facharztterminen: Nach seinen aktuellen Angaben könnten niedergelassene Fachärzte eine begrenzte Zahl kurzfristiger Termine vorhalten, wenn die medizinische Dringlichkeit eindeutig festgestellt und die zusätzliche Leistung finanziert werde. In solchen Fällen sei ein Termin in der Regel innerhalb einer Woche möglich. Als mögliche Grundlage für die Einstufung nannte Gassen eine entsprechend begründete Überweisung durch den Hausarzt oder eine Bewertung über den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116117.

Gassen lehnt pauschale Drei-Wochen-Garantie ab

Der Vorschlag unterscheidet sich deutlich von Forderungen aus der SPD. Fraktionschef Matthias Miersch hatte sich für einen gesetzlichen Anspruch auf einen zeitnahen Facharzttermin ausgesprochen und eine Wartezeit von etwa drei Wochen als angemessen bezeichnet. Als mögliches Instrument hatte er Änderungen bei der Ärztevergütung ins Gespräch gebracht. Praxen, die keine Termine bereitstellen, könnten danach finanzielle Nachteile haben.

Gassen widerspricht einer solchen pauschalen Frist. Nach seiner Darstellung fehlen die Kapazitäten, um unabhängig von der medizinischen Dringlichkeit jedem Patienten innerhalb einer festgelegten Zeit einen Facharzttermin zu garantieren. Entscheidend müsse aus seiner Sicht bleiben, wie dringend eine Behandlung medizinisch erforderlich sei.

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Die Auseinandersetzung darüber läuft bereits seit dem Frühjahr. Die KBV hatte mehrfach argumentiert, zusätzliche Terminangebote könnten nur funktionieren, wenn auch ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung stünden. Zugleich verweist der Verband darauf, dass die ambulante Versorgung einen sehr großen Teil der medizinischen Behandlungsfälle in Deutschland übernimmt.

Notfallreform sorgt ebenfalls für Streit

Gassens Äußerungen zu Facharztterminen fallen in eine Woche, in der er sich auch deutlich zur geplanten Reform der Notfallversorgung positioniert hat. Bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am 9. September warnte die KBV vor zusätzlichen Parallelstrukturen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem neue organisatorische Vorgaben für die Akut- und Notfallversorgung vor.

Gassen kritisierte insbesondere Pläne, nach denen die Kassenärztlichen Vereinigungen rund um die Uhr sowohl telemedizinische als auch aufsuchende Versorgungsangebote sicherstellen sollen. Nach Angaben der KBV seien dafür weder ausreichend Personal noch genügend finanzielle Mittel vorhanden. Der Verband unterstützt grundsätzlich das Ziel, Patienten im Notfall gezielter in die richtige Versorgungsstruktur zu lenken, verlangt aber Änderungen an der konkreten Ausgestaltung.

Vorgesehen sind unter anderem integrierte Notfallstrukturen an ausgewählten Krankenhäusern, in denen Notaufnahme, kassenärztlicher Bereitschaftsdienst und Ersteinschätzung enger zusammenarbeiten sollen. Auch der Bundestag fasste die Kritik der Sachverständigen bei der Anhörung dahingehend zusammen, dass Ärzte und Krankenhäuser vor Doppelstrukturen und einer unzureichenden Finanzierung warnen.

KBV warnt vor Folgen von Einsparungen

Bereits Anfang September hatte Gassen zudem das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz scharf kritisiert. Bei der Vertreterversammlung der KBV am 4. September warnte er vor spürbaren Auswirkungen auf die ambulante Versorgung. Die KBV verlangt Korrekturen und argumentiert, dass sinkende finanzielle Spielräume bei gleichzeitig zusätzlichen Aufgaben zwangsläufig Folgen für Praxen und Patienten hätten.

Nach Berechnungen der KBV könnten die Sparmaßnahmen im kommenden Jahr im ambulanten Bereich ein Volumen von rund drei Milliarden Euro erreichen. Gassen erklärte in diesem Zusammenhang, einzelne Facharztgruppen müssten mit deutlich geringeren Budgets rechnen. Die KBV sieht deshalb die Gefahr, dass Praxen Leistungen einschränken oder Personal abbauen. Dabei handelt es sich um die Bewertung und Berechnungen des Ärzteverbandes, nicht um eine bereits eingetretene flächendeckende Entwicklung.

Streit dreht sich zunehmend um Steuerung und Finanzierung

Die aktuellen Äußerungen zeigen damit einen wiederkehrenden Konflikt in der Gesundheitspolitik. Bundesregierung und Koalitionspolitiker wollen Patienten stärker steuern und den Zugang zu medizinischer Versorgung verlässlicher organisieren. Die KBV hält zusätzliche Vorgaben nur dann für umsetzbar, wenn Personal und Finanzierung berücksichtigt werden.

Beim Thema Facharzttermine öffnet Gassen nun zumindest für medizinisch dringende Fälle eine Tür: Eine begrenzte Zahl kurzfristig verfügbarer Termine hält er für realistisch. Eine allgemeine Garantie unabhängig von der Dringlichkeit bleibt aus seiner Sicht dagegen nicht umsetzbar. Damit dürfte die konkrete Ausgestaltung der Terminvermittlung auch bei den anstehenden Reformen des ambulanten Gesundheitssystems eine zentrale Rolle spielen.

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