
Die deutsche Verteidigungsindustrie soll ihre Kapazitäten in kurzer Zeit deutlich ausbauen. Doch ausgerechnet bei neu eingestellten Fachkräften entsteht nach Darstellung der Branche ein Engpass: Sicherheitsüberprüfungen können sich über Monate hinziehen. Betroffene Unternehmen berichten derzeit von durchschnittlich rund acht Monaten, bis Beschäftigte für bestimmte sicherheitsempfindliche Tätigkeiten freigegeben werden können.
Die Sicherheitsüberprüfungen in der Rüstungsindustrie betreffen Mitarbeiter, die Zugang zu eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder in besonders sicherheitsrelevanten Bereichen eingesetzt werden. Ohne die erforderliche Freigabe dürfen sie dort nicht oder nur unter eng begrenzten Voraussetzungen tätig werden.
Die Acht-Monats-Angabe stammt aus Unternehmen der Branche und ist keine veröffentlichte amtliche Durchschnittszahl. Dass die Verfahren grundsätzlich mehrere Monate beanspruchen können, ist allerdings bereits länger dokumentiert. Bei einer Anhörung im Bundestag im November 2025 wurde für Sicherheitsüberprüfungen im Geheimschutz eine reguläre Dauer von drei bis sechs Monaten genannt. Prüfungen im vorbeugenden personellen Sabotageschutz könnten demnach fünf bis acht Monate benötigen.
Rechtsgrundlage ist das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes. Bei sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten in privaten Unternehmen ist in weiten Teilen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zuständige Stelle.
Das Ministerium betreut Unternehmen, die mit Verschlusssachen des Bundes arbeiten. Dazu gehören insbesondere Unternehmen, die Aufträge aus der Wehrtechnik oder anderen sicherheitsrelevanten Bereichen bearbeiten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wirkt bei den Sicherheitsüberprüfungen mit.
Je nach Tätigkeit unterscheiden sich Umfang und Tiefe der Prüfung. Das Gesetz kennt unter anderem eine einfache Sicherheitsüberprüfung, eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung und eine erweiterte Überprüfung mit Sicherheitsermittlungen. Je höher die Geheimhaltungsstufe und je sensibler die Tätigkeit, desto umfangreicher können die erforderlichen Prüfmaßnahmen sein.
Für Unternehmen entsteht daraus ein praktisches Problem: Ein neuer Mitarbeiter kann zwar eingestellt sein und über die benötigte fachliche Qualifikation verfügen, aber dennoch vorerst nicht an allen Teilen eines Projekts arbeiten. Gerade bei Entwicklungsarbeiten, geheim eingestuften Unterlagen oder militärischen Systemen kann dies die Einsatzmöglichkeiten deutlich begrenzen.
Der Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie und der Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie kritisieren vor allem die langen Bearbeitungszeiten und Mehrfachprüfungen durch unterschiedliche Stellen.
Nach Darstellung der Verbände bindet das sowohl bei Unternehmen als auch bei Behörden Personal. Besonders problematisch sei dies beim Aufbau neuer Produktionskapazitäten. Unternehmen stellen derzeit zusätzliche Ingenieure, IT-Spezialisten und andere Fachkräfte ein, während gleichzeitig neue Werke, Fertigungslinien und Entwicklungsprogramme aufgebaut werden.
Kann ein Teil dieser Beschäftigten über Monate nicht uneingeschränkt eingesetzt werden, lassen sich Teams nach Darstellung der Unternehmen nicht so schnell aufbauen wie geplant. Die Verbände sehen dadurch auch Entwicklungs- und Produktionsprozesse beeinträchtigt.
Eine öffentlich bezifferte Summe für dadurch verzögerte Aufträge oder entstandene Kosten liegt nicht vor. Ebenso lässt sich nicht allgemein sagen, dass ein achtmonatiges Prüfverfahren automatisch zu einer entsprechenden Verzögerung eines gesamten Rüstungsprojekts führt. Die Auswirkungen hängen davon ab, für welche Aufgaben eine Freigabe benötigt wird und ob Unternehmen Beschäftigte zwischenzeitlich in anderen Bereichen einsetzen können.
Das Volumen der Verfahren ist hoch. Nach Angaben aus dem aktuellen Branchendiskurs wurden 2025 mehr als 61.000 Beschäftigte von Unternehmen im Zusammenhang mit Sicherheitsüberprüfungen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz geprüft.
Der Arbeitsaufwand könnte weiter steigen. Deutschland erhöht seine Verteidigungsausgaben und will die Produktionskapazitäten der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie erweitern. Gleichzeitig drängen Unternehmen in den Markt, die bisher kaum mit geheimhaltungsbedürftigen Informationen gearbeitet haben. Damit wächst auch die Zahl der Beschäftigten, für die eine Sicherheitsüberprüfung erforderlich werden kann.
Bereits bei einer Anhörung des Bundestages im November 2025 war vor zusätzlichem Aufwand gewarnt worden. Eine Vertreterin des Bundesamtes für Verfassungsschutz erklärte damals, dass erweiterte Internetrecherchen selbst bei einer geringeren Prüftiefe erhebliche Ressourcen erforderten. Ohne ausreichende Kapazitäten könne sich die Dauer der Verfahren verlängern.
Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz wurde Anfang 2026 umfassend geändert. Das Gesetz soll die Verfahren an eine veränderte Sicherheitslage anpassen und zugleich Voraussetzungen für stärkere Digitalisierung schaffen.
Zu den Änderungen gehört eine intensivere Einbeziehung öffentlich verfügbarer Informationen aus dem Internet. Bei bestimmten erweiterten Überprüfungen können zudem Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder volljährige Partner einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft als mitbetroffene Personen einbezogen werden.
Der Gesetzgeber begründet diese Prüfungen mit möglichen Sicherheitsrisiken, etwa einer besonderen Erpressbarkeit oder Erkenntnissen über extremistische oder nachrichtendienstliche Bezüge.
Gleichzeitig enthält das Gesetz Möglichkeiten, bereits erfolgte Überprüfungen anzuerkennen. So kann unter bestimmten Voraussetzungen auf eine erneute Sicherheitsüberprüfung verzichtet werden, wenn vor weniger als fünf Jahren bereits eine gleichwertige oder höherwertige Prüfung ohne Feststellung eines Sicherheitsrisikos abgeschlossen wurde.
Genau an diesem Punkt sehen Wirtschaftsvertreter weiterhin Verbesserungspotenzial. Sie fordern eine stärkere gegenseitige Anerkennung bereits durchgeführter Überprüfungen, damit Beschäftigte beim Wechsel zwischen Behörden, Bundeswehr und Unternehmen nicht unnötig mehrfach geprüft werden müssen.
BDSV und BDLI drängen auf zusätzliche personelle Kapazitäten bei den beteiligten staatlichen Stellen. Außerdem wollen die Verbände Zuständigkeiten vereinfachen und Doppelprüfungen vermeiden.
Der BDSV hat seine Kritik inzwischen auch formal gegenüber Politik und Bundesregierung vorgebracht. Im Lobbyregister des Bundestages ist seit Juli 2026 ein entsprechendes Regelungsvorhaben eingetragen. Darin befasst sich der Verband ausdrücklich mit den personellen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen der Geheimschutzbetreuung des Bundes.
Der Verband thematisiert dabei auch geplante Umstrukturierungen und haushaltsbedingte Einsparungen. Eine konkrete amtliche Zusage, wie viele zusätzliche Stellen für Sicherheitsüberprüfungen geschaffen werden sollen oder bis wann die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten sinken sollen, ist bislang nicht veröffentlicht.
Die Bundesregierung hat mit der Reform des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vor allem auf gestiegene Gefahren durch Spionage, Sabotage und Extremismus reagiert. Die Prüfungen sollen verhindern, dass Personen mit einem Sicherheitsrisiko Zugang zu geheimen Informationen oder sicherheitsempfindlichen Einrichtungen erhalten.
Gleichzeitig steigt durch den Ausbau der Verteidigungsindustrie die Zahl der Beschäftigten, die solche Prüfungen benötigen. Damit treffen zwei politische Ziele unmittelbar aufeinander: höhere Sicherheitsanforderungen und ein schnellerer Ausbau militärischer Produktionskapazitäten.
Für die Unternehmen wird deshalb entscheidend sein, ob Digitalisierung, die Anerkennung bereits erfolgter Prüfungen und zusätzliche Verwaltungskapazitäten die Verfahren tatsächlich beschleunigen. Bis dahin bleiben lange Wartezeiten bei der Freigabe von Fachkräften ein organisatorischer Engpass für Teile der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.






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