
Die Bundesregierung will den Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe beim Heizen schrittweise ausweiten. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat dafür konkrete Eckpunkte vorgelegt. Die Grüngasquote von Katherina Reiche soll Gasversorger und Heizölhändler ab 2028 verpflichten, zunehmend erneuerbare oder kohlenstoffarme Brennstoffe bereitzustellen. Industrie und Gewerbe sollen dagegen weitgehend ausgenommen werden. Für Millionen Haushalte mit Gas- oder Ölheizungen stellt sich damit die Frage, welche zusätzlichen Heizkosten entstehen könnten.
Nach den am 14. Oktober 2026 bekannt gewordenen Eckpunkten des Bundeswirtschaftsministeriums beginnt die Grüngasquote 2028 mit einem Anteil von einem Prozent. Bereits 2029 soll dieser auf zwei Prozent steigen, 2030 auf fünf Prozent. Für 2035 sind 20 Prozent vorgesehen, 2040 sollen 50 Prozent erreicht werden. Bis 2045 ist eine vollständige Umstellung auf klimaneutrale Brennstoffe geplant.
Verpflichtet werden sollen nicht unmittelbar die Eigentümer bestehender Heizungsanlagen, sondern die Unternehmen, die Gas und Heizöl in Verkehr bringen. Sie müssen nach dem geplanten Modell dafür sorgen, dass ein wachsender Anteil der für private Heizungen bereitgestellten Energiemengen die gesetzlichen Klimaanforderungen erfüllt. Neben Biomethan und biogenem Heizöl kommen auch bestimmte Wasserstoffarten und weitere synthetische Energieträger infrage, sofern sie die entsprechenden europäischen Nachhaltigkeitsvorgaben einhalten.
Eine wesentliche Besonderheit der geplanten Regelung ist die Begrenzung auf private Haushalte. Die Verbrauchsmengen von Industrie, Gewerbe und Verkehr sollen nicht in die verpflichtende Berechnung einfließen. Gleiches gilt für Gas und andere Brennstoffe, die zur Stromerzeugung oder in Fernwärmeanlagen eingesetzt werden.
Bei leitungsgebundenem Erdgas will das Ministerium die relevanten Haushaltsmengen anhand geeigneter Verbrauchsprofile und weiterer Merkmale bestimmen. Bei Heizöl und Flüssiggas sollen unter anderem steuerrechtliche Abgrenzungen helfen, gewerbliche Verbräuche auszuschließen.
Damit konzentriert sich die neue Verpflichtung auf den privaten Wärmemarkt. Für Haushaltskunden könnte dies zusätzliche Kosten bedeuten, wenn Energieunternehmen höhere Beschaffungspreise oder andere Aufwendungen in ihre Tarife einrechnen. Die genaue Kostenverteilung ist allerdings noch nicht geregelt.
Das Konzept sieht mehrere Möglichkeiten vor, die gesetzlichen Anforderungen flexibel zu erfüllen. Unternehmen, die ihre vorgeschriebene Quote überschreiten, sollen überschüssige Erfüllungsmengen im folgenden Jahr berücksichtigen können. Umgekehrt soll es möglich sein, eine zunächst verfehlte Quote im nächsten Jahr nachzuholen.
Außerdem ist ein Handel mit Quotenerfüllungen zwischen verpflichteten Unternehmen vorgesehen. Ein Lieferant, der selbst nicht genügend klimafreundliche Brennstoffe bereitstellt, könnte auf diesem Weg anrechenbare Nachweise eines anderen Unternehmens nutzen.
Bei Nichterfüllung soll eine Ersatzzahlung fällig werden. Die genaue Höhe dieser Zahlung ist in den Eckpunkten noch nicht festgelegt. Damit steht auch nicht fest, wie teuer es für ein Unternehmen wäre, eine Verpflichtung weder selbst noch über entsprechende Nachweise zu erfüllen.
Eine vollständige Befreiung von der Quote ist damit nicht vorgesehen. Die Ersatzzahlung wäre vielmehr eine finanzielle Folge der Nichterfüllung. Welche wirtschaftlichen Anreize daraus entstehen, hängt von der späteren gesetzlichen Ausgestaltung ab.
Das Wirtschaftsministerium will sowohl erneuerbare als auch bestimmte kohlenstoffarme Brennstoffe berücksichtigen. Für Wasserstoff sind zusätzliche Einschränkungen vorgesehen. Wird grüner oder kohlenstoffarmer Wasserstoff einem Gasverteilnetz beigemischt, soll dies nur dann auf die Quote angerechnet werden können, wenn die spätere Umstellung des betreffenden Netzes auf Wasserstoff bereits in der Verteilernetzentwicklungsplanung vorgesehen ist.
Auch Wasserstoff, der in Industrieanlagen eingesetzt wird, könnte unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig zur Quotenerfüllung beitragen. Bereits staatlich geförderte Anlagen sollen von dieser Möglichkeit ausgeschlossen bleiben. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass dieselbe Emissionsminderung mehrfach angerechnet wird.
Grüner Wasserstoff soll anfangs mit einem dreifachen Faktor berücksichtigt werden können. Für kohlenstoffarmen Wasserstoff ist ein geringerer Mehrfachanrechnungsfaktor vorgesehen. Diese Sonderregelungen sollen bis 2045 schrittweise auslaufen.
Für Verbraucher ist vor allem die Preisentwicklung entscheidend. Erneuerbare Gase und synthetische Brennstoffe sind derzeit teilweise deutlich aufwendiger herzustellen als herkömmliche fossile Energieträger. Eine steigende gesetzliche Nachfrage kann deshalb zusätzliche Kosten verursachen, insbesondere wenn das Angebot nicht entsprechend wächst.
Wie stark sich die Grüngasquote auf die Gasrechnung oder die Bestellung von Heizöl auswirken würde, lässt sich derzeit nicht zuverlässig berechnen. Das Ministerium nennt in seinem Eckpunktepapier weder konkrete Verbraucherpreise noch einen erwarteten jährlichen Mehrbetrag je Haushalt.
Bereits bei der Vorbereitung des Gebäudemodernisierungsgesetzes hatte die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass künftige Preise und verfügbare Mengen biogener Brennstoffe mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sind. Entscheidend werden unter anderem die Produktionskapazitäten in Deutschland, mögliche Importe und die Nachfrage aus anderen Wirtschaftsbereichen sein.
Auch für Mieter können höhere Brennstoffpreise relevant werden, weil Heizkosten grundsätzlich Bestandteil der umlagefähigen Betriebskosten sein können. Die bereits beschlossenen Schutzregelungen beim Einbau bestimmter neuer Öl- und Gasheizungen sehen allerdings eine teilweise Aufteilung zusätzlicher Kosten zwischen Vermietern und Mietern vor. Daraus ergibt sich keine pauschale Übernahme sämtlicher Mehrkosten durch Vermieter.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat am 14. Oktober auf die begrenzte Verfügbarkeit klimafreundlicher Gase hingewiesen. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing fordert von der Bundesregierung eine Strategie zur Ausweitung der Biomethanproduktion und zur Erschließung zusätzlicher Importmöglichkeiten.
Der Verband unterstützt grundsätzlich die vorgesehenen flexiblen Erfüllungsmöglichkeiten und die Ausnahme der Strom- und Fernwärmeerzeugung. Gleichzeitig sieht er offene Fragen bei den benötigten Investitionen und den Auswirkungen auf die Endkundenpreise. Insbesondere konkurrieren private Haushalte mit anderen Verbrauchsbereichen um bislang begrenzte Mengen klimafreundlicher Energieträger.
Das Wirtschaftsministerium hält die verfügbaren Potenziale für grundsätzlich ausreichend. Diese Einschätzung setzt allerdings voraus, dass entsprechende Produktions- und Importmöglichkeiten tatsächlich erschlossen werden.
Die geplante Quote ist Teil der Neuausrichtung der deutschen Wärmepolitik. Das Gebäudemodernisierungsgesetz gilt in seinen wesentlichen Teilen bereits seit dem 29. Juli 2026. Es hat die bisherige allgemeine Vorgabe aufgehoben, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ist weiterhin zulässig.
Für bestimmte neu eingebaute Gas- und Ölheizungen sieht das Gesetz allerdings bereits eine sogenannte Biotreppe vor. Danach müssen ab 2029 mindestens zehn Prozent klimafreundliche Brennstoffe eingesetzt werden. Der Anteil steigt 2030 auf 15 Prozent, 2035 auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent.
Die neue Grüngasquote verfolgt einen anderen Ansatz. Sie setzt bei den Brennstofflieferanten an und soll auch den Absatz für bestehende Heizungsanlagen schrittweise klimafreundlicher machen. Beide Regelungssysteme sollen aufeinander abgestimmt werden, damit anrechenbare Mengen nicht ohne entsprechenden Nutzen doppelt verlangt werden.
Die am 14. Oktober bekannt gewordenen Eckpunkte sind noch kein verabschiedetes Gesetz. Die Bundesregierung muss die konkrete Grüngas- und Grünheizölquote in einem gesonderten Gesetz regeln. Nach dem vorgesehenen Zeitplan sollen die Einzelheiten bis zum 1. Dezember 2026 festgelegt werden.
Das Ministerium plant zudem eine spätere Überprüfung. Sollte die Entwicklung des Marktes dies erforderlich machen, könnte der zeitliche Anstieg der Quoten angepasst werden. Am Ziel einer vollständigen Umstellung auf klimaneutrale Brennstoffe bis 2045 soll dagegen festgehalten werden.
Für Verbraucher bedeutet der aktuelle Stand, dass die bestehenden gesetzlichen Heizungsregeln weitergelten. Zusätzliche Verpflichtungen für Brennstofflieferanten sind ab 2028 vorgesehen. Ob und in welcher Höhe daraus höhere Heizkosten entstehen, hängt von der endgültigen Regelung und der weiteren Entwicklung des Energiemarktes ab.
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