Leihmutterschaft: Regierung grenzt Streeck-Fall ab

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Die Debatte über Leihmutterschaft in Deutschland richtet sich derzeit auch auf Hendrik Streeck. Der Virologe, CDU-Bundestagsabgeordnete und Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen hatte im April 2026 öffentlich bestätigt, gemeinsam mit seinem Ehemann Paul Zubeil Vater eines Sohnes geworden zu sein. Zu den Umständen der Geburt äußerte sich Streeck selbst jedoch nicht. Regierungssprecher Stefan Kornelius betonte am Montag, 20. Juli 2026, deshalb, dass die Bundesregierung die Privatsphäre der Familie respektiere und bei Streeck keine Frage der politischen Glaubwürdigkeit sehe. Ärzteblatt +1

Was Hendrik Streeck selbst öffentlich erklärte

Streeck bestätigte die Elternschaft im April gegenüber dem Magazin „Bunte“. Streeck erklärte dem Magazin, er und sein Mann seien Eltern geworden und über die Geburt ihres Sohnes „von Herzen überglücklich“. Streeck sagte zudem, durch das Kind sei ein neuer Sinn in ihr Leben gekommen.

Weitere Angaben zur Entstehung der Schwangerschaft, zur Geburt oder zu beteiligten Personen machte Streeck in dieser öffentlichen Erklärung nicht. „Bunte“ berichtete, der Sohn sei im US-Bundesstaat Idaho geboren worden. Das Magazin meldete außerdem, dass sich das Paar dort zunächst aufgehalten habe, um auf die Ausstellung des Reisepasses für das Kind zu warten. Diese Angaben stammen aus dem Bericht des Magazins und nicht aus einer weitergehenden öffentlichen Stellungnahme Streecks. BUNTE.de +1

Leihmutterschaft von Streeck nicht selbst bestätigt

Mehrere Medien brachten die Geburt anschließend mit einer Leihmutterschaft in den USA in Verbindung. Der Sender n-tv berichtete bereits im April, das Kind solle Medienberichten zufolge von einer Leihmutter ausgetragen worden sein. n-tv stellte zugleich klar, Streeck habe keine Angaben dazu gemacht, wie sein Sohn zur Welt gekommen sei.

Auch t-online berichtete im Juli 2026, dass weder Streeck noch sein Mann eine Leihmutterschaft öffentlich bestätigt hätten. Nach Darstellung des Mediums sind von Streeck bislang zudem keine öffentlichen politischen Äußerungen bekannt, in denen er sich grundsätzlich für oder gegen die Zulassung von Leihmutterschaft ausgesprochen hätte. Die Beteiligung einer Leihmutter darf deshalb nicht als eigene Aussage Streecks dargestellt werden, sondern ausschließlich als Medienbericht. n-tv.de +1

Bundesregierung verweist auf Streecks Privatsphäre

Regierungssprecher Stefan Kornelius erklärte am 20. Juli, Streeck habe lediglich die Elternschaft und die Geburt eines Sohnes bestätigt. Weitere öffentliche Aussagen über die Umstände gebe es nicht. Kornelius bat deshalb darum, die familiäre Privatsphäre und den Schutz des Kindes zu respektieren.

Kornelius sagte außerdem, Streeck habe nach Kenntnis der Bundesregierung keine politischen Forderungen vertreten, die seiner persönlichen Lebensführung entgegenstünden. Aus Sicht der Bundesregierung gebe es bei Streeck daher keine Frage der politischen Glaubwürdigkeit. Die Regierung grenzte seinen Fall damit ausdrücklich von der aktuellen Debatte über Jens Spahn ab.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ist Streeck seit 2025 Mitglied des Deutschen Bundestages. Das Bundeskabinett berief ihn am 28. Mai 2025 zum Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen. Zu seinen offiziellen Aufgaben gehören laut Ministerium insbesondere die Unterstützung der Suchtprävention und der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Abhängigkeit und gefährlichen Substanzen. HASEPOST +1

So ist Leihmutterschaft in Deutschland geregelt

Leihmutterschaft kann in Deutschland nicht legal medizinisch durchgeführt werden. Nach Paragraf 1 des Embryonenschutzgesetzes macht sich strafbar, wer bei einer Frau eine künstliche Befruchtung durchführt oder ihr einen Embryo überträgt, obwohl sie das Kind nach der Geburt dauerhaft Dritten überlassen will. Das Gesetz richtet sich damit insbesondere gegen die Durchführung der entsprechenden fortpflanzungsmedizinischen Behandlung.

Daneben untersagt das Adoptionsvermittlungsgesetz die Vermittlung sogenannter Ersatzmütter. Auch öffentliche Anzeigen, mit denen Leihmütter oder Wunscheltern gesucht oder angeboten werden, sind verboten. Für eine verbotene Vermittlung sieht das Gesetz Geld- oder Freiheitsstrafen vor. Das Gesetz stellt zugleich klar, dass die Ersatzmutter und die Wunscheltern wegen der Vermittlungsvorschrift selbst nicht bestraft werden.

Das deutsche Abstammungsrecht bestimmt außerdem eindeutig, wer rechtlich als Mutter gilt. Nach Paragraf 1591 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist die Frau Mutter eines Kindes, die es geboren hat. Bei im Ausland durchgeführten Leihmutterschaften können deshalb komplizierte Fragen zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen, zur Elternschaft, zur Staatsangehörigkeit und zu Reisedokumenten entstehen. Diese Fragen werden jeweils anhand der konkreten ausländischen Regelung und des Einzelfalls geprüft. Gesetze im Internet +3 Gesetze im Internet +3 Gesetze im Internet +3

Expertenkommission ließ verschiedene Wege offen

Eine von der früheren Bundesregierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin untersuchte auch die altruistische Leihmutterschaft. Das Expertengremium kam 2024 zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber einen erheblichen Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum besitzt.

Nach der offiziellen Zusammenfassung könnte das bestehende Verbot beibehalten werden. Denkbar sei nach Auffassung der Kommission aber auch eine Zulassung unter besonders engen Voraussetzungen, etwa wenn zwischen der austragenden Frau und den Wunscheltern ein enges verwandtschaftliches oder freundschaftliches Verhältnis besteht. Eine kommerzielle Leihmutterschaft stand nicht zur Freigabe.

Die Bundesregierung erklärte im Oktober 2025, innerhalb der damaligen Regierungskoalition habe es noch keine Verständigung über den Abschlussbericht gegeben. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD enthält demnach keine Vereinbarung zur Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft. Ein konkretes Gesetzgebungsverfahren wurde bislang nicht angekündigt. BMG +2 DServer Bundestag +2

CDU bekräftigte ihr vollständiges Nein

Die CDU verschärfte ihre eigene Position auf ihrem Bundesparteitag im Februar 2026. In einem angenommenen Antrag bekräftigte die Partei ihre Forderung, Leihmutterschaft auch in altruistischen Modellen in Deutschland weiterhin zu verbieten. Als Gründe nannte die CDU ethische, rechtliche und praktische Bedenken sowie Risiken von Missbrauch und Ausbeutung.

Die aktuelle Diskussion erhält dadurch eine parteipolitische Dimension. Im Fall Streeck betont die Bundesregierung jedoch, dass von ihm keine öffentlichen politischen Forderungen bekannt seien, die im Widerspruch zu seiner persönlichen Lebensführung stünden. Entscheidend bleibt zugleich die klare Trennung zwischen gesicherten Fakten und Medienberichten: Streeck bestätigte die Geburt seines Sohnes, nicht aber öffentlich eine Leihmutterschaft. CDU +1

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