Thüringer Landtag weist zweiten Abwahlversuch gegen Voigt zurück

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Symbolbild mit KI erstellt

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Der Thüringer Ministerpräsident Mario Voigt bleibt im Amt. Ein von der AfD beantragtes konstruktives Misstrauensvotum ist am Freitagvormittag im Landtag in Erfurt gescheitert. AfD-Fraktionschef Björn Höcke, der von seiner Fraktion als neuer Ministerpräsident vorgeschlagen worden war, erhielt 33 Ja-Stimmen. Notwendig gewesen wären mindestens 45 Stimmen.

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Insgesamt beteiligten sich 87 der 88 Mitglieder des Landtags an der geheimen Abstimmung. 85 Stimmen waren gültig. Neben den 33 Ja-Stimmen wurden 49 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen gezählt. Zwei abgegebene Stimmzettel waren ungültig. Damit blieb Höcke deutlich unter der absoluten Mehrheit, die für einen Wechsel an der Spitze der Landesregierung erforderlich gewesen wäre. Voigt führt die Landesregierung damit weiter.

Eine Ja-Stimme mehr als die AfD Sitze hat

Politisch auffällig ist das Verhältnis zwischen dem Abstimmungsergebnis und der Stärke der AfD-Fraktion. Die Partei verfügt derzeit über 32 der insgesamt 88 Sitze im Thüringer Landtag. Höcke erhielt jedoch 33 Ja-Stimmen. Damit kam rechnerisch mindestens eine Zustimmung hinzu, die nicht der Zahl der AfD-Abgeordneten entspricht.

Wer diese Stimme abgegeben hat, lässt sich nicht feststellen. Das konstruktive Misstrauensvotum wird geheim durchgeführt. Die Abgeordneten werden zur Stimmabgabe aufgerufen und füllen ihren Stimmzettel in einer Wahlkabine aus. Aus dem Ergebnis lässt sich deshalb weder die Stimme eines bestimmten Abgeordneten noch eine Abweichung innerhalb einer bestimmten Fraktion belegen.

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CDU, BSW, SPD und Linke hatten vor der Abstimmung angekündigt, Höcke nicht zum Ministerpräsidenten wählen zu wollen. Besonders aufmerksam wurde dabei auf das BSW geblickt, weil es innerhalb der Partei zuletzt Auseinandersetzungen über den Umgang mit Voigt und die Fortsetzung der Thüringer Regierungskoalition gegeben hatte. Aus der geheimen Abstimmung können jedoch keine belastbaren Rückschlüsse auf das individuelle Stimmverhalten gezogen werden.

AfD begründete Antrag mit Streit um Voigts Doktorgrad

Das Misstrauensvotum in Thüringen war von der AfD-Fraktion am 19. August beantragt worden. Hintergrund war vor allem der Streit um den früheren Doktorgrad des Ministerpräsidenten. Die Technische Universität Chemnitz hatte Voigt den akademischen Grad entzogen. Sein Widerspruch gegen diese Entscheidung wurde im August zurückgewiesen. Voigt geht juristisch gegen den Entzug vor. Eine Klage ging beim Verwaltungsgericht Chemnitz ein.

Die AfD machte die Auseinandersetzung um den Doktorgrad zum zentralen Argument für ihren erneuten Versuch, Voigt im Parlament abzulösen. Die Entscheidung über den akademischen Grad und die politische Frage, ob Voigt Ministerpräsident bleibt, sind allerdings voneinander getrennte Verfahren. Über die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Universität ist mit der Klage noch nicht abschließend gerichtlich entschieden.

Konstruktives Misstrauensvotum verlangt neuen Regierungschef

Anders als bei einer einfachen Abstimmung über das Vertrauen in eine Regierung reicht es in Thüringen nicht aus, eine Mehrheit gegen den amtierenden Ministerpräsidenten zu organisieren. Artikel 73 der Thüringer Verfassung sieht ein konstruktives Misstrauensvotum vor. Ein Ministerpräsident verliert sein Amt nur dann auf diesem Weg, wenn gleichzeitig ein Nachfolger mit der Mehrheit aller Mitglieder des Landtags gewählt wird.

Bei derzeit 88 Abgeordneten sind deshalb mindestens 45 Ja-Stimmen notwendig. Höckes Name stand als Kandidat auf dem Stimmzettel. Hätte er mindestens 45 Stimmen erhalten, wäre Voigts Amtszeit beendet gewesen und Höcke hätte noch während der Sitzung als neuer Ministerpräsident vereidigt werden können. Mit der Wahl eines neuen Regierungschefs wären nach der Thüringer Verfassung zugleich die Ämter der bisherigen Minister beendet gewesen.

Das Verfahren soll verhindern, dass eine Regierung zwar gestürzt wird, anschließend aber keine parlamentarische Mehrheit für eine neue Führung existiert. Vergleichbare Regelungen gibt es auch auf Bundesebene und in anderen deutschen Ländern.

Voigts Koalition verfügt nur über 44 Sitze

Die Abstimmung fand vor ungewöhnlichen Mehrheitsverhältnissen statt. Voigt regiert seit 2024 mit einer Koalition aus CDU, BSW und SPD. CDU und BSW verfügen zusammen mit der SPD derzeit über 44 der 88 Mandate. Damit besitzt das Regierungsbündnis genau die Hälfte der Sitze, aber keine eigene absolute Mehrheit. Die CDU stellt 23 Abgeordnete, das BSW 15 und die SPD sechs. Die Linke verfügt über zwölf Sitze, die AfD über 32.

Für parlamentarische Mehrheiten ist die Koalition deshalb bei wichtigen Entscheidungen auf zusätzliche Stimmen angewiesen. Diese besondere Konstellation verleiht Abstimmungen im Thüringer Landtag über die Landespolitik hinaus Bedeutung.

Bereits zweiter gescheiterter Versuch in diesem Jahr

Für Voigt war es bereits das zweite konstruktive Misstrauensvotum innerhalb weniger Monate. Anfang Februar hatte die AfD ebenfalls Höcke als Gegenkandidaten aufgestellt. Auch damals erhielt er 33 Ja-Stimmen und verfehlte die erforderlichen 45 Stimmen.

Höcke hatte bereits 2021 versucht, über ein konstruktives Misstrauensvotum Ministerpräsident zu werden. Damals richtete sich der Antrag gegen den damaligen Regierungschef Bodo Ramelow von der Linken. Höcke erhielt seinerzeit 22 Ja-Stimmen. 46 wären wegen der damaligen Größe des Landtags erforderlich gewesen.

Der jüngste Anlauf änderte die Machtverhältnisse in Thüringen nicht. Voigt bleibt Ministerpräsident und die Koalition aus CDU, BSW und SPD im Amt. Das Abstimmungsergebnis zeigt zugleich, dass Höcke auch beim zweiten Versuch des Jahres deutlich von der für einen Regierungswechsel erforderlichen absoluten Mehrheit entfernt blieb.

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