
Im Fall um die vermisste Frau Noer haben Einsatzkräfte am Dienstagmorgen einen Haftbefehl gegen den 50-jährigen Ehemann vollstreckt. Nach einer gemeinsamen Mitteilung der Staatsanwaltschaft Kiel und der Polizeidirektion Kiel nahmen Ermittlerinnen und Ermittler der Mordkommission der Bezirkskriminalinspektion Kiel den Mann gegen 8.30 Uhr in Büdelsdorf widerstandslos fest. Die Vorführung des Verdächtigen war für den Nachmittag vorgesehen.
Der Tatverdacht gegen den Ehemann der 44-jährigen Vermissten habe sich nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Polizei im Verlauf der weiteren Ermittlungen erhärtet. Dabei seien unter anderem Datenträger ausgewertet und langwierige kriminaltechnische Untersuchungen durchgeführt worden. Die ermittelten Indizien hätten in der Gesamtschau ausgereicht, um einen dringenden Tatverdacht wegen Totschlags gegen den Mann zu bejahen. Das Amtsgericht erließ daraufhin auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel einen Haftbefehl, der nun vollstreckt wurde.
Die Festnahme in Büdelsdorf erfolgte nach Angaben der Behörden ohne Widerstand. Der 50-Jährige gilt in dem Verfahren als verdächtig. Eine rechtskräftige Verurteilung liegt damit nicht vor. Die Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit dem Fall der vermissten Frau Noer, zu dem Polizei und Staatsanwaltschaft bereits mehrfach Folgemeldungen veröffentlicht hatten. Weitere Einzelheiten zu den konkreten Indizien nannten die Behörden in der aktuellen Mitteilung nicht.
Die Ermittlungen werden von der Mordkommission der Bezirkskriminalinspektion Kiel geführt. Nach Angaben der Behörden bestand der Tatverdacht gegen den Ehemann bereits seit Beginn der Ermittlungen. Im weiteren Verlauf hätten die kriminaltechnischen Untersuchungen und die Datenauswertung den Verdacht erhärtet. Zum Aufenthaltsort der 44-jährigen Frau oder zu möglichen weiteren Suchmaßnahmen machten Staatsanwaltschaft und Polizei in der Mitteilung keine neuen Angaben.
Über den Ausgang der Vorführung wollen Staatsanwaltschaft Kiel und Polizeidirektion Kiel nach eigenen Angaben unaufgefordert nachberichten. Weitere Erklärungen gaben die Behörden zunächst nicht ab. Damit bleibt offen, ob der Haftbefehl nach der richterlichen Vorführung in Vollzug gesetzt wird. Bis dahin gilt für den festgenommenen Ehemann die Unschuldsvermutung.
Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu