
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen zwei Männer erhoben, denen sie Spionage und die Vorbereitung schwerer Gewalttaten in Deutschland vorwirft. Nach Angaben der Behörde soll ein in Dänemark lebender Mann für den Geheimdienst der iranischen Revolutionsgarden gearbeitet und Informationen über jüdische sowie deutsch-israelische Zielpersonen und Einrichtungen gesammelt haben. Betroffen waren demnach unter anderem der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland und der Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft. Diese Funktionen sind öffentlich mit Josef Schuster und Volker Beck verbunden.
Die Anklage wurde bereits am 7. Mai 2026 beim Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg erhoben. Bekannt wurde sie am Donnerstag durch die Mitteilung der Bundesanwaltschaft. Angeklagt sind der dänische Staatsangehörige Ali S. und der afghanische Staatsangehörige Tawab M. Beide wurden im Jahr 2025 in Dänemark festgenommen und befinden sich seit ihrer Überstellung nach Deutschland in Untersuchungshaft.
Dem Angeschuldigten Ali S. wirft die Bundesanwaltschaft geheimdienstliche Agententätigkeit, Agententätigkeit zu Sabotagezwecken sowie den Versuch der Beteiligung an Mord und schwerer Brandstiftung vor. Tawab M. wird versuchte Beteiligung an einem Mord zur Last gelegt. Eine gerichtliche Entscheidung über die Vorwürfe liegt damit noch nicht vor. Für beide Männer gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Volker Beck ist früherer Bundestagsabgeordneter der Grünen und Vorsitzender der Deutsch-Israelischen Gesellschaft. Josef Schuster ist Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland. Beide stehen seit Jahren öffentlich für jüdisches Leben, deutsch-israelische Beziehungen und den Kampf gegen Antisemitismus. Nach den vorliegenden Angaben sollen ihre Funktionen im Mittelpunkt der Ausspähung gestanden haben.
Der Vorwurf gegen Ali S. geht über reine Informationsbeschaffung hinaus. Die Bundesanwaltschaft legt ihm zur Last, im Frühjahr 2025 in Berlin mehrere Orte ausgekundschaftet und nach möglichen Komplizen für spätere Anschläge gesucht zu haben. Spätestens im Mai 2025 soll er Kontakt zu Tawab M. aufgenommen haben. Dieser soll sich bereit erklärt haben, einem bislang unbekannten Dritten eine Waffe zu beschaffen und ihn zu einem Mordanschlag auf den Vorsitzenden der Deutsch-Israelischen Gesellschaft zu veranlassen.
Die Festnahmen erfolgten im Rahmen internationaler Rechtshilfe in Dänemark. Ali S. wurde am 26. Juni 2025 festgenommen, Tawab M. am 5. November 2025. Bereits im November hatte die Bundesanwaltschaft mitgeteilt, Tawab M. stehe im Verdacht, sich zur Anstiftung eines Tötungsdelikts bereit erklärt zu haben. Ende Dezember wurde nach seiner Überstellung nach Deutschland Untersuchungshaft angeordnet.
Die Bundesanwaltschaft beschreibt Ali S. als mutmaßlichen Mitarbeiter eines iranischen Nachrichtendienstes mit engen Verbindungen zu den Quds-Kräften, der Auslandseinheit der iranischen Revolutionsgarden. Der Iran hatte frühere Vorwürfe im Zusammenhang mit angeblichen Anschlagsplänen gegen jüdische Ziele zurückgewiesen. Eine unabhängige Bestätigung der genauen Befehlskette lag zunächst nicht vor.
Der Fall steht in einem sicherheitspolitisch sensiblen Umfeld. Der Verfassungsschutz weist seit längerem darauf hin, dass iranische Nachrichtendienste in Deutschland neben iranischen Oppositionellen auch pro-israelische und jüdische Ziele im Blick haben. Das Bundesamt verweist in diesem Zusammenhang auch auf frühere gerichtliche Feststellungen zu einer Anschlagsplanung, die auf eine staatliche iranische Stelle zurückgeführt wurde.
Auch international wird seit Jahren über mögliche iranische Aktivitäten gegen Gegner des Regimes, jüdische Einrichtungen und israelbezogene Ziele in Europa und Nordamerika diskutiert. Mehrere westliche Staaten verurteilten 2025 in einer gemeinsamen Erklärung eine wachsende Zahl staatlicher Bedrohungen durch iranische Nachrichtendienste auf ihrem Territorium. Deutschland gehörte zu den Unterzeichnern dieser Erklärung.
Über die Zulassung der Anklage und den weiteren Fortgang entscheidet der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg. Erst in einem möglichen Prozess wird gerichtlich geprüft, ob sich die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft bestätigen lassen. Bis dahin bleibt der Kern des Falls ein schwerwiegender staatsschutzrechtlicher Verdacht.
Für Deutschland ist das Verfahren dennoch von erheblicher Bedeutung. Es betrifft den Schutz jüdischen Lebens, die Sicherheit öffentlich exponierter Personen und den Umgang mit möglicher ausländischer Einflussnahme auf deutschem Boden. Zugleich verlangt der Fall eine präzise Trennung zwischen behördlichem Tatvorwurf, politischer Reaktion und gerichtlicher Feststellung.
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