
Entertainer Hape Kerkeling hat sich bei einer öffentlichen Anhörung im Thüringer Landtag für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen. Der 61-Jährige trat am Mittwochabend, 30. September 2026, im Justizausschuss in Erfurt auf. Hans-Georg Maaßen, früherer Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, widersprach der Forderung und erklärte, er sehe keine ausreichenden Belege für die rechtlichen Voraussetzungen eines Verbots.
Die Anhörung ging auf einen Antrag der Linke-Fraktion zurück. Darin wird die Thüringer Landesregierung aufgefordert, sich gegenüber der Bundesregierung und gemeinsam mit anderen Ländern im Bundesrat dafür einzusetzen, dass ein Verfahren nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes gegen die AfD eingeleitet wird. Der Justizausschuss hatte dafür insgesamt neun Personen aus Recht, Wissenschaft und Zivilgesellschaft eingeladen. Die Beratungen erstreckten sich über mehrere Blöcke bis in den späten Abend.
Kerkeling war auf Vorschlag der Linken eingeladen worden. Er machte deutlich, dass er nicht als Verfassungsrechtler auftrete, sondern aus einer gesellschaftlichen und historischen Perspektive spreche. Sein Großvater Hermann Kerkeling war während der nationalsozialistischen Herrschaft als politischer Häftling im Konzentrationslager Buchenwald inhaftiert. Bereits im April hatte Kerkeling bei einer Gedenkveranstaltung zur Befreiung des Lagers über dessen Schicksal gesprochen.
In Erfurt warf Kerkeling der AfD vor, die nationalsozialistische Vergangenheit Deutschlands zu relativieren. Nach seiner Auffassung überschreite die Partei damit eine verfassungsrechtlich relevante Grenze. Er appellierte an die Politik, ein AfD-Verbotsverfahren anzustoßen, und verband dies zugleich mit der Forderung nach einer breiteren gesellschaftlichen Verteidigung der Demokratie. Ein Verbotsverfahren allein reiche dafür nicht aus, erklärte Kerkeling.
Die AfD-Fraktion stellte während der Anhörung nach Angaben des ZDF keine Fragen an Kerkeling. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Daniel Haseloff begründete dies damit, dass der Entertainer kein Experte sei.
Hans-Georg Maaßen war auf Vorschlag der AfD zu der Anhörung eingeladen worden. Der frühere Verfassungsschutzpräsident stellte sich gegen die Forderung nach einem Verbotsverfahren. Entscheidend seien nach seiner Argumentation nicht politische Bewertungen oder Emotionen, sondern belastbare Tatsachen, die den hohen Anforderungen des Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügten.
Maaßen erklärte, er habe in den von ihm geprüften Unterlagen keine ausreichenden Belege dafür gefunden, dass die AfD eine verdeckte politische Agenda verfolge, die auf eine aktiv kämpferische Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung gerichtet sei. Zudem warnte er davor, dass ein Parteiverbot gesellschaftliche Konflikte verschärfen könne.
Damit standen sich am Abend zwei deutlich unterschiedliche Positionen gegenüber. Kerkeling argumentierte vor allem mit der historischen Verantwortung und dem Schutz demokratischer Grundwerte. Maaßen konzentrierte sich auf die rechtlichen Voraussetzungen eines Parteiverbots und hielt diese bei der AfD nicht für nachgewiesen.
Auch unter den geladenen Juristen bestand keine Einigkeit. Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte vertrat die Auffassung, die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren seien erfüllt. Er warf der AfD ein rassistisches und nationalvölkisches Weltbild sowie Angriffe auf die freiheitlich demokratische Grundordnung vor. Die Juristin Valentina Chiofalo von der Gesellschaft für Freiheitsrechte verwies auf ein Gutachten ihrer Organisation, das Verstöße gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip sieht.
Der Rechtsanwalt Christian Conrad, der bei der Anhörung eine ablehnende Position vertrat, warnte dagegen vor einem Verbotsantrag bei rechtlichen Unsicherheiten. Andere Sachverständige befassten sich unter anderem mit der Frage, ob sich ein Verfahren gegen die gesamte Bundespartei oder möglicherweise gegen einzelne Landesverbände richten könnte.
Der Thüringer AfD-Landesverband wird vom Landesamt für Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. In einem veröffentlichten Verfassungsschutzbericht heißt es, der Landesverband vertrete Positionen, die sich gegen Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip richteten. Diese Einstufung ersetzt jedoch kein Parteiverbotsverfahren und ist auch keine gerichtliche Verbotsentscheidung.
Ein AfD-Verbotsverfahren kann der Thüringer Landtag nicht selbst beim Bundesverfassungsgericht einleiten. Antragsberechtigt sind ausschließlich Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Der Antrag der Linken zielt deshalb darauf, die Thüringer Landesregierung zu politischen Initiativen auf Bundesebene und im Bundesrat zu bewegen.
Für ein Parteiverbot gelten hohe verfassungsrechtliche Anforderungen. Nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes kann eine Partei für verfassungswidrig erklärt werden, wenn sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet ist, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen beziehungsweise den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reicht die Verbreitung verfassungsfeindlicher Vorstellungen allein nicht aus. Erforderlich sind zusätzlich eine aktiv kämpferische und aggressive Haltung sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die verfolgten Ziele nicht völlig aussichtslos sind.
Ein Parteiverbot kann ausschließlich das Bundesverfassungsgericht aussprechen. Die Anhörung in Erfurt hatte deshalb keine unmittelbare Entscheidung über den Fortbestand der AfD zum Gegenstand. Sie diente der parlamentarischen Beratung darüber, ob Thüringen auf Bundesebene auf die Einleitung eines solchen Verfahrens hinwirken soll.






Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu