Kleinanzeigen lässt KI Nachrichten auswerten: Nutzer können widersprechen

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Grzegorz Walczak

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Der Online-Marktplatz Kleinanzeigen wertet Nachrichten zwischen Nutzern mithilfe Künstlicher Intelligenz aus. Die Analyse soll dabei helfen, automatisch formulierte Antwortvorschläge für Verkäufer zu erzeugen und deren Qualität zu verbessern. Eine gesonderte Einwilligungsabfrage vor der Aktivierung gab es nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur nicht. Die entsprechende Einstellung ist standardmäßig aktiviert. Nutzer können die KI-Analyse jedoch in ihrem Konto abschalten. Kleinanzeigen erklärt zugleich, dass personenbezogene Daten aus den Nachrichten nicht zum Training der eingesetzten KI-Modelle verwendet werden.

KI nutzt Anzeige und bisherigen Nachrichtenverlauf

Kleinanzeigen hatte seinen sogenannten PRO Antwortvorschlag im Juli 2026 zunächst als Funktion für gewerbliche Anbieter vorgestellt. Das System erstellt Antwortentwürfe auf Grundlage der jeweiligen Anzeige, des bisherigen Nachrichtenverlaufs und von Einstellungen des Verkäufers. Die fertigen Texte werden nicht automatisch verschickt. Verkäufer können sie übernehmen, verändern oder verwerfen.

Damit die Vorschläge zum jeweiligen Gespräch passen, muss das System Inhalte aus der Kommunikation auswerten. Die KI-Analyse bei Kleinanzeigen betrifft deshalb nicht nur Angaben aus einem Inserat, sondern kann auch Informationen erfassen, die Käufer und Verkäufer während eines Chats austauschen. Kleinanzeigen betreibt nach eigenen Angaben zudem weitere KI-Funktionen, unter anderem einen Assistenten für Immobilienanzeigen und eine KI-gestützte Unterstützung beim Erstellen von Anzeigen.

Für Nutzer ist dabei entscheidend, dass Nachrichten auf Online-Marktplätzen personenbezogene Informationen enthalten können. Neben Fragen zu einem Artikel werden dort beispielsweise Abholorte, Termine oder Kontaktdaten ausgetauscht. Kleinanzeigen selbst empfiehlt deshalb, bei der Nutzung seiner KI-Angebote nur personenbezogene Daten anzugeben, die für das jeweilige Anliegen erforderlich sind.

Keine Nutzung der Nachrichten zum KI-Training

Kleinanzeigen unterscheidet zwischen der Analyse für die konkrete Funktion und dem Training eines KI-Modells. Nach Angaben des Unternehmens werden personenbezogene Daten aus diesem Zusammenhang nicht verwendet, um die zugrunde liegenden KI-Modelle zu trainieren. Für Qualitätsanalysen nennt Kleinanzeigen unter anderem eine Filterung der Daten als Schutzmaßnahme.

Nach den rechtlichen Hinweisen des Unternehmens werden zu Analysezwecken übermittelte Daten spätestens nach 30 Tagen gelöscht und anschließend nicht weiterverarbeitet. Zudem erklärt Kleinanzeigen, bei seinen KI-Angeboten auch Modelle und Systeme externer Anbieter einzusetzen. In der öffentlich zugänglichen Datenschutzerklärung werden diese Anbieter im Zusammenhang mit den Antwortvorschlägen nicht einzeln benannt.

Unabhängig von der neuen Komfortfunktion prüft Kleinanzeigen Nachrichten bereits aus anderen Gründen automatisiert. Nach Angaben des Unternehmens werden über das Nachrichtensystem versandte Mitteilungen unter anderem gefiltert, um verdächtige Aktivitäten, Spam, Phishing oder Verstöße gegen die Plattformregeln zu erkennen. Diese Sicherheitsprüfung ist von den KI-Antwortvorschlägen zu unterscheiden.

Warum Kleinanzeigen nicht vorher um Zustimmung fragt

Dass keine gesonderte Einwilligung abgefragt wird, bedeutet datenschutzrechtlich nicht automatisch, dass die Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage erfolgt. Die Datenschutz-Grundverordnung kennt mehrere mögliche Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Neben einer Einwilligung gehören dazu unter anderem die Erfüllung eines Vertrags und ein berechtigtes Interesse des Unternehmens.

Kleinanzeigen ordnet sowohl das automatisierte Erstellen von Antwortvorschlägen als auch Qualitätsanalysen der KI-generierten Vorschläge dem berechtigten Interesse nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO zu. Diese Vorschrift erlaubt eine Verarbeitung, wenn sie für ein berechtigtes Interesse erforderlich ist und nicht die Interessen, Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen überwiegen.

Damit ist allerdings nicht automatisch jede Verarbeitung zulässig, die ein Unternehmen als berechtigtes Interesse bezeichnet. Nach den Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses müssen ein konkretes berechtigtes Interesse, die Erforderlichkeit der Verarbeitung und die Interessen der betroffenen Personen gegeneinander abgewogen werden. Eine behördliche Entscheidung, die die konkrete KI-Funktion von Kleinanzeigen wegen dieser Rechtsgrundlage beanstandet, war zunächst nicht bekannt.

Nutzer können die KI-Analyse abschalten

Wer nicht möchte, dass seine Nachrichten für diese Antwortfunktion per KI ausgewertet werden, kann die Verarbeitung direkt im Kleinanzeigen-Konto deaktivieren. Nach der aktuellen Beschreibung führt der Weg über den Bereich „Meins“ zu den Einstellungen. Auf der Webseite findet sich die Option unter den KI-Tools als „KI-Analyse von Deinen Nachrichten“. In der App kann die Einstellung je nach Oberfläche im Datenschutzbereich erscheinen. Der Schalter lässt sich dort deaktivieren.

Kleinanzeigen erklärt, dass nach der Deaktivierung keine Analyse der betreffenden Nachrichten mehr für die Erstellung und Verbesserung dieser Antwortvorschläge stattfindet. Gewerbliche Verkäufer, die den Antwortassistenten abschalten, erhalten entsprechend keine KI-basierten Antwortvorschläge mehr. Andere automatisierte Prüfungen des Nachrichtensystems, etwa zum Schutz vor unerwünschten oder verdächtigen Inhalten, sind davon nicht zwangsläufig betroffen.

Daneben sieht die DSGVO bei Verarbeitungen auf Grundlage berechtigter Interessen grundsätzlich ein Widerspruchsrecht vor. Artikel 21 verlangt dabei einen Widerspruch aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben. Der Verantwortliche darf die Daten anschließend nur weiterverarbeiten, wenn er zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen kann, die die Rechte und Interessen der betroffenen Person überwiegen, oder wenn die Verarbeitung Rechtsansprüchen dient.

Millionen Nutzer sind von den Regeln der Plattform betroffen

Die Reichweite macht die Änderung über den einzelnen Chat hinaus relevant. Kleinanzeigen weist für den Zeitraum Januar bis Juni 2026 durchschnittlich rund 32,8 Millionen monatlich aktive Nutzer aus. Die Zahl basiert nach Unternehmensangaben auf externen Daten und kann Doppelzählungen enthalten.

Der Einsatz zeigt zugleich, wie generative KI zunehmend direkt in Kommunikationsfunktionen großer Online-Plattformen integriert wird. Entscheidend für Nutzer ist dabei die Unterscheidung zwischen der Verwendung von Inhalten für eine konkrete KI-Funktion und einer Nutzung zum Training eines zugrunde liegenden Modells. Kleinanzeigen erklärt für die analysierten personenbezogenen Daten ausdrücklich, dass sie nicht für ein solches KI-Training eingesetzt werden. Wer bereits die Verarbeitung für Antwortvorschläge nicht möchte, muss die standardmäßig eingeschaltete Funktion dagegen selbst deaktivieren.

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