
Im Hamburger Hafen steht eine weitere Vollsperrung der Köhlbrandbrücke bevor. Von Freitag, 16. Oktober 2026, um 22 Uhr bis Montag, 19. Oktober, um 5 Uhr soll die wichtige Straßenverbindung zwischen Steinwerder und Waltershof nicht befahrbar sein. Die Hamburg Port Authority (HPA) hat die Sperrung für planmäßige Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten vorgesehen. Autofahrer und Lastwagen müssen während der 55 Stunden auf ausgeschilderte Umleitungsstrecken ausweichen. Besonders für den Güterverkehr innerhalb des Hafens bedeutet das längere Fahrwege. Die Sperrung der Köhlbrandbrücke betrifft beide Fahrtrichtungen.
Nach dem Bauzeitenplan der Hamburg Port Authority beginnt die Vollsperrung am Freitagabend um 22 Uhr. Sie soll bis Montagmorgen um 5 Uhr dauern. In diesem Zeitraum steht die Brücke weder in Richtung Westen noch in Richtung Osten für den regulären Straßenverkehr zur Verfügung. Die HPA nennt planmäßige Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten als Grund.
Betroffen ist die Verbindung zwischen dem östlichen Hafengebiet bei Steinwerder und der westlichen Hafenseite bei Waltershof. Im Osten schließt die Brückenverbindung an den Bereich Roßdamm und Neuhöfer Damm an, im Westen an die Finkenwerder Straße mit Anschluss zur A7.
Eine zusätzliche Sperrung bestimmter Anschlussrampen mit abweichenden Anfangs- oder Endzeiten wurde für das Oktoberwochenende zunächst nicht gesondert ausgewiesen.
Für Verkehrsteilnehmer, die normalerweise über die Köhlbrandbrücke in Richtung Waltershof und zur A7 fahren, sieht die HPA die ausgeschilderte Umleitung U30 vor.
Die Strecke beginnt am Roßdamm und führt über den Neuhöfer Damm, den Rethedamm und die Hohe-Schaar-Straße zum Kattwykdamm. Anschließend verläuft sie über den Moorburger Hauptdeich, den Fürstenmoordamm und die Georg-Heyken-Straße zur Waltershofer Straße.
Von dort geht es über Vollhöfner Weiden, den Finkenwerder Ring und die Finkenwerder Straße zurück in das westliche Hafengebiet.
Damit wird der Verkehr südlich an der gesperrten Köhlbrandbrücke vorbeigeführt. Die Route nutzt mehrere wichtige Verbindungen innerhalb des Hafens und ist sowohl für Pkw als auch für den entsprechenden Lkw-Verkehr vorgesehen.
In der Gegenrichtung ist die Umleitung U40 ausgeschildert. Sie beginnt an der Finkenwerder Straße und führt über Vollhöfner Weiden sowie die Waltershofer Straße zur Georg-Heyken-Straße.
Anschließend verläuft die Strecke über den Fürstenmoordamm, den Moorburger Hauptdeich und den Kattwykdamm weiter zur Hohe-Schaar-Straße. Über den Rethedamm und den Neuhöfer Damm gelangen Autofahrer schließlich zurück zum Roßdamm.
Beide Umleitungen sind Bestandteil der offiziellen Verkehrsplanung für die Sperrtermine 2026. Sie sollen gewährleisten, dass die östlichen und westlichen Hafengebiete auch ohne die direkte Brückenquerung erreichbar bleiben.
Die HPA verweist dabei auf die jeweilige Umleitungsbeschilderung. Verkehrsteilnehmer sollten deshalb insbesondere an den Abzweigungen im Hafengebiet auf die Hinweise U30 und U40 achten.
Die Köhlbrandbrücke zählt zu den wichtigsten Straßenverbindungen im Hamburger Hafen. Sie verbindet mehrere Hafenbereiche miteinander und ermöglicht insbesondere Lastwagen kurze Fahrten zwischen Umschlaganlagen, Logistikstandorten und übergeordneten Straßen.
Nach Angaben der HPA nutzten im Jahr 2023 durchschnittlich rund 32.000 Kraftfahrzeuge pro Werktag die Brücke. Durch die Vollsperrung entfällt diese direkte Verbindung für ein gesamtes Wochenende.
Für Unternehmen, die Container oder andere Güter innerhalb des Hafens transportieren, entstehen dadurch zusätzliche Fahrwege. Insbesondere auf den ausgewiesenen Ausweichstrecken kann die Verkehrsbelastung zunehmen. Wie viel zusätzliche Fahrzeit tatsächlich erforderlich sein wird, hängt vom jeweiligen Start- und Zielort sowie der aktuellen Verkehrslage ab.
Eine konkrete Stauprognose oder eine pauschale Verlängerung der Fahrzeit für das Wochenende vom 16. bis 19. Oktober wurde zunächst nicht veröffentlicht.
Auch für den öffentlichen Nahverkehr ist die gesperrte Brückenverbindung relevant. Die reguläre Strecke der HVV-Buslinie 151 führt zwischen Wilhelmsburg, der Köhlbrandbrücke, Waltershof und Altenwerder.
Während der Vollsperrung kann auch diese Linie die Brücke nicht auf ihrem üblichen Weg überqueren. Welche Fahrten konkret umgeleitet werden, ob Haltestellen entfallen und welche zusätzlichen Fahrzeiten entstehen, war zunächst nicht durch eine gesonderte Meldung für das Oktoberwochenende bestätigt.
Fahrgäste sollten sich deshalb vor Reisebeginn über die aktuelle HVV-Fahrplanauskunft informieren. Dort werden Fahrplanabweichungen und aktuelle Verbindungen angezeigt. Das gilt insbesondere für Fahrten zu Arbeitsplätzen im Hafen und für Verbindungen zwischen Wilhelmsburg und dem westlichen Hafengebiet.
Unabhängig von der Wochenendsperrung besteht auf der Köhlbrandbrücke bereits seit dem 1. Mai 2026 eine Gewichtsbeschränkung für genehmigungspflichtige Schwertransporte.
Fahrzeuge dieser Kategorie mit einem Gesamtgewicht von mehr als 44 Tonnen dürfen die Brücke nicht mehr nutzen. Die HPA begründet die Maßnahme mit dem Zustand des Bauwerks und der notwendigen Verringerung seiner Belastung.
Reguläre Lastwagen bis zu 44 Tonnen dürfen die Verbindung außerhalb der vollständigen Sperrzeiten weiterhin befahren. Für sie entfällt die Querungsmöglichkeit allerdings ebenfalls während der angekündigten Bauarbeiten vom 16. bis 19. Oktober.
Die geplante Sperrung fällt auf ein Wochenende, an dem Unternehmen und Verkehrsteilnehmer ihre Fahrten durch den Hamburger Hafen entsprechend anpassen müssen. Für die Fahrt zwischen Steinwerder und Waltershof stehen währenddessen die ausgeschilderten Umleitungen zur Verfügung.
Die HPA weist grundsätzlich darauf hin, dass sich Baustellenplanungen und Verkehrsführungen noch ändern können. Das gilt auch für die im Februar veröffentlichten Jahresplanungen. Verkehrsteilnehmer sollten deshalb unmittelbar vor Fahrtantritt prüfen, ob die angekündigten Anfangs- und Endzeiten weiterhin gelten.
Nach dem veröffentlichten Bauzeitenplan endet die Vollsperrung am Montag, 19. Oktober 2026, um 5 Uhr. Dann soll die Köhlbrandbrücke wieder für den regulären Straßenverkehr zur Verfügung stehen.
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