Rückruf bei Lidl und Fischcreme: Diese Produkte sind betroffen

Ein Schild zeigt Warnung
Symbolbild mit KI erstellt

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Gleich zwei Lebensmittelrückrufe beschäftigen derzeit Verbraucher in Deutschland. Betroffen sind ein bei Lidl verkaufter Schokoladenpudding mit hohem Proteingehalt sowie eine Caviarcreme aus Heringsrogen mit Räucherlachs. Die Gründe unterscheiden sich deutlich: Im Lidl-Produkt wurde das Bakterium Bacillus cereus nachgewiesen. Bei der Fischcreme wurde bei der Herstellung dagegen versehentlich ein anderer Zusatzstoff eingesetzt als vorgesehen.

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Die aktuellen Lebensmittelrückrufe in Deutschland betreffen jeweils klar abgegrenzte Produkte und Mindesthaltbarkeitsdaten. Verbraucher sollten deshalb vor allem die Angaben auf der Verpackung kontrollieren und betroffene Ware nicht mehr essen.

Lidl ruft Milbona High Protein Pudding Schoko zurück

Der Lieferant Fude + Serrahn Milchprodukte GmbH & Co. KG ruft den „Milbona High Protein Pudding Schoko“ im 200-Gramm-Becher zurück. Betroffen ist das Mindesthaltbarkeitsdatum 12. September 2026. Das Produkt wurde bundesweit bei Lidl angeboten.

Grund für den Rückruf ist der Nachweis von Bacillus cereus. Der Hersteller und Lidl raten davon ab, den betroffenen Pudding zu verzehren. Kunden können ihn in Lidl-Filialen zurückgeben. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet. Andere Produkte der Marke Milbona und andere Erzeugnisse des Lieferanten sind nach Unternehmensangaben nicht von diesem Rückruf betroffen.

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Eine gesonderte Chargennummer wird in den veröffentlichten Rückrufinformationen nicht als zusätzliches Auswahlmerkmal genannt. Entscheidend sind damit Produktname, Packungsgröße und das Mindesthaltbarkeitsdatum 12.09.2026.

Bacillus cereus kann Magen-Darm-Erkrankungen auslösen

Bacillus cereus ist ein sporenbildendes Bakterium, das in der Umwelt weit verbreitet ist und auch auf Lebensmittel gelangen kann. Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung können bestimmte Stämme Giftstoffe bilden und dadurch Lebensmittelvergiftungen verursachen.

Mögliche Beschwerden sind Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Bauchkrämpfe. Je nach Art der gebildeten Toxine können Symptome bereits innerhalb weniger Stunden auftreten. Erkrankungen verlaufen häufig kurzzeitig, schwere Verläufe sind nach Angaben des BfR selten. Besondere Vorsicht gilt unter anderem für kleine Kinder, ältere Menschen, Schwangere und Personen mit geschwächtem Immunsystem.

Der aktuell betroffene Lidl-Pudding wird deshalb ausdrücklich nicht zum Verzehr empfohlen. Verbraucher, die nach dem Essen deutliche oder anhaltende Beschwerden entwickeln, sollten medizinischen Rat einholen.

Caviarcreme mit Räucherlachs ebenfalls zurückgerufen

Unabhängig vom Lidl-Fall ruft die Feinkost Reich GmbH aus Ditfurt eine „Caviarcreme aus Heringsrogen mit Räucherlachs“ zurück. Das Produkt wird in einer 70-Gramm-Tube verkauft. Betroffen ist das Mindesthaltbarkeitsdatum 19.11.2026. Die GTIN lautet 4013213006512.

Bei einer internen Kontrolle war nach Herstellerangaben ein ungewöhnlich süßer Geschmack aufgefallen. Weitere Prüfungen ergaben demnach, dass bei der Herstellung versehentlich Natrium-Saccharin statt Natriumbenzoat zugesetzt worden war. Natrium-Saccharin ist ein Süßungsmittel, während Natriumbenzoat als Konservierungsstoff eingesetzt wird.

Der Hersteller rät vom Verzehr der betroffenen Ware ab und bittet Verbraucher, die Tube zu entsorgen. Andere Mindesthaltbarkeitsdaten sowie andere Produkte von Feinkost Reich sollen nicht betroffen sein.

Rückruf gilt für Berlin und ostdeutsche Bundesländer

Nach den veröffentlichten Angaben gelangte die betroffene Caviarcreme in Berlin sowie in den fünf ostdeutschen Flächenländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in den Verkauf.

REWE hat den Rückruf auf seinem eigenen Produktrückrufportal veröffentlicht und nennt dort dieselben Produktdaten, darunter die 70-Gramm-Tube, das Mindesthaltbarkeitsdatum 19.11.26 und die GTIN. Caviarcremes des Herstellers Feinkost Reich werden auch in Edeka-Märkten angeboten. Eine zentrale Edeka-Mitteilung, die den aktuellen Rückruf ausdrücklich der konkret betroffenen Räucherlachs-Variante zuordnet, lag zunächst nicht vor.

Für Verbraucher ist deshalb nicht allein der Einkaufsort entscheidend. Wer eine entsprechende Tube zu Hause hat, sollte Produktbezeichnung und Mindesthaltbarkeitsdatum direkt auf der Verpackung vergleichen.

Zwei Rückrufe mit unterschiedlichen Ursachen

Beim Milbona-Pudding liegt ein mikrobiologischer Rückruf wegen Bacillus cereus vor. Für einen aktuellen Salmonellen-Nachweis in diesem Lidl-Produkt gibt es keine bestätigten Angaben.

Bei der Caviarcreme geht es dagegen um einen Fehler bei der Zusammensetzung. Dort wurde ein Süßungsmittel anstelle des vorgesehenen Konservierungsstoffs verwendet. Der Hersteller empfiehlt auch hier, das betroffene Lebensmittel nicht mehr zu essen.

Bei Lebensmittelrückrufen sind Produktname, Packungsgröße, Mindesthaltbarkeitsdatum und gegebenenfalls Chargen- oder Identifikationsnummern entscheidend. Nicht betroffene Varianten können nach den jeweiligen Herstellerangaben weiterhin verwendet werden.

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