
Der Schweizer Batteriehersteller Leclanché hat für zwei seiner deutschen Tochtergesellschaften Insolvenzanträge beim Amtsgericht Offenburg gestellt. Betroffen sind die Leclanché GmbH und die Leclanché Service GmbH mit Sitz im baden-württembergischen Willstätt. Hintergrund ist nach Angaben des Konzerns die Zahlungsunfähigkeit der beiden Gesellschaften. Der Mutterkonzern versucht weiterhin, kurzfristig neues Kapital zu beschaffen.
Die Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren über das jeweils eigene Vermögen wurden beim Amtsgericht Offenburg eingereicht. Das Gericht ordnete am 23. September 2026 für beide Unternehmen Sicherungsmaßnahmen an. Die Verfahren werden unter den Aktenzeichen 30 IN 589/26 für die Leclanché GmbH und 30 IN 588/26 für die Leclanché Service GmbH geführt.
Damit befinden sich die Gesellschaften zunächst in einem vorläufigen Stadium. Eine Eröffnung der eigentlichen Insolvenzverfahren war zunächst nicht bekanntgegeben. Die gerichtlichen Maßnahmen sollen verhindern, dass sich die Vermögenslage der Unternehmen bis zur Entscheidung über die Insolvenzanträge nachteilig verändert.
Leclanché begründet die Anträge mit Zahlungsunfähigkeit im Sinne von Paragraf 17 der Insolvenzordnung. Die erforderliche zusätzliche Finanzierung habe nicht rechtzeitig gesichert werden können.
Der Mutterkonzern bezeichnet die Insolvenzanträge als vorsorgliche Maßnahme. Sollte kurzfristig eine ausreichende Finanzierung zustande kommen und damit der Insolvenzgrund entfallen, könnten die Anträge nach Darstellung von Leclanché möglicherweise zurückgenommen werden.
Das Unternehmen führt nach eigenen Angaben Gespräche mit Kunden, strategischen Partnern und möglichen Investoren über die benötigte Finanzierung. Eine entsprechende Vereinbarung war zunächst nicht bekanntgegeben. Die konkrete weitere Entwicklung der beiden deutschen Gesellschaften hängt deshalb wesentlich davon ab, ob zusätzliche Liquidität bereitgestellt werden kann und wie das Amtsgericht über die Anträge entscheidet.
Welche unmittelbaren Folgen die Verfahren für Produktion und Beschäftigung am Standort Willstätt haben, war zunächst nicht konkret beziffert. Leclanché betreibt dort einen seiner Produktionsstandorte. Der Konzern hatte in der Vergangenheit außerdem Pläne für einen Ausbau der Zellproduktion in Willstätt vorgestellt.
Die Probleme der deutschen Tochterunternehmen treffen auf eine bereits angespannte Finanzlage des gesamten Konzerns. Leclanché mit Hauptsitz in Yverdon-les-Bains in der Schweiz entwickelt und produziert Lithium-Ionen-Batterien und Energiespeicherlösungen unter anderem für Schiffe, Schienenfahrzeuge und spezielle Straßenfahrzeuge.
Für das Geschäftsjahr 2024 hatte der Konzern einen Nettoverlust von 67,7 Millionen Schweizer Franken ausgewiesen. Der konsolidierte Gesamtertrag lag bei 18,4 Millionen Franken, der Kundenumsatz bei 17,4 Millionen Franken. Leclanché beschäftigte zu diesem Zeitpunkt nach eigenen Angaben mehr als 350 Menschen und verfügte über Niederlassungen beziehungsweise Vertretungen in mehreren Ländern.
Die Finanzierung blieb auch danach ein zentrales Problem. Im September 2026 musste Leclanché erneut eine Verlängerung für die Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2025 beantragen. Das Unternehmen erklärte dabei, derzeit nicht nachweisen zu können, dass die Gesellschaft mindestens bis Juni 2027 als fortgeführtes Unternehmen finanziert werden kann. Die SIX Exchange Regulation gewährte eine letzte Frist bis zum 30. September 2026.
Für Anleger hat der Insolvenzantrag eine Besonderheit: Eine direkte Börsenreaktion der Leclanché Aktie auf die neue Entwicklung lässt sich derzeit nicht feststellen. Der reguläre Handel mit den Namenaktien an der Schweizer Börse SIX ist bereits seit dem 1. Juni 2026 ausgesetzt.
Grund für die Aussetzung ist die ausstehende Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2025. Die Handelsunterbrechung soll nach den veröffentlichten Angaben grundsätzlich so lange bestehen bleiben, bis Leclanché den Bericht entsprechend den Vorgaben zur Ad-hoc-Publizität veröffentlicht.
Damit existiert für den 24. September kein regulär an der SIX gebildeter Aktienkurs, an dem sich die Reaktion der Anleger auf die Insolvenzanträge der deutschen Töchter ablesen ließe. Kursanzeigen auf Finanzportalen können deshalb ältere beziehungsweise zuletzt verfügbare Notierungen wiedergeben und stellen keine aktuelle Reaktion auf die Insolvenzmeldung dar.
Die Vorgänge in Deutschland betreffen einen wichtigen Teil der industriellen Struktur des Unternehmens. Leclanché hatte seine Produktionskapazitäten in Deutschland in den vergangenen Jahren als Bestandteil seiner europäischen Fertigungsstrategie hervorgehoben. Noch im Zusammenhang mit dem Geschäftsbericht 2024 hatte der Konzern Pläne für eine künftige Batteriezellfabrik mit einer Kapazität von bis zu zwei Gigawattstunden in Willstätt beschrieben.
Ob und in welchem Umfang diese Ausbaupläne von den aktuellen Verfahren betroffen sind, war zunächst nicht bekannt. Auch zu möglichen Änderungen bei bestehenden Kundenaufträgen oder Lieferverpflichtungen gab es zunächst keine gesicherten Angaben.
Die Leclanché Insolvenz in Deutschland ist zugleich Teil einer größeren Finanzierungsfrage des Gesamtkonzerns. Entscheidend für die nächsten Schritte sind nun die Entscheidungen im vorläufigen Insolvenzverfahren sowie die Bemühungen des Mutterunternehmens, kurzfristig zusätzliche Finanzierung zu sichern.
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