
Die AfD-Bundestagsfraktion hat gegen den sächsischen Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf mehrere Ordnungsmaßnahmen verhängt. Der frühere außenpolitische Sprecher der Fraktion soll ein Ordnungsgeld von 5.000 Euro zahlen. Außerdem darf er sechs Wochen lang nicht im Plenum des Bundestages sprechen und drei Monate lang nicht bei Fraktionsveranstaltungen auftreten.
Der Beschluss fiel am Montag im Fraktionsvorstand. Ein Sprecher der AfD-Fraktion bestätigte die Entscheidung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Anlass ist ein parteiinterner Konflikt, der sich an einem öffentlich gewordenen Schreiben Moosdorfs entzündet hatte.
Moosdorf hatte sich in dem Schreiben kritisch über Markus Frohnmaier geäußert. Frohnmaier ist Fraktionsvize, außenpolitischer Sprecher und Vorsitzender des Arbeitskreises Außenpolitik der AfD-Bundestagsfraktion. Nach den bekannt gewordenen Angaben ging es dabei um den außenpolitischen Kurs der Fraktion und um persönliche Angriffe innerhalb der eigenen Reihen.
Die Sanktionen zeigen, wie angespannt das Verhältnis innerhalb der AfD-Fraktion in außenpolitischen Fragen ist. Dabei geht es auch um die Haltung zu Russland, den USA und zur internationalen Rolle Deutschlands. Moosdorf stand in der vergangenen Legislaturperiode selbst an der Spitze der außenpolitischen Arbeit der Fraktion.
Matthias Moosdorf gehört seit 2021 dem Deutschen Bundestag an. Der Politiker aus Sachsen zog über den Wahlkreis Zwickau ins Parlament ein. Auf der Internetseite des Bundestages wird er als Musiker und Hochschullehrer geführt. Ordentliches Mitglied ist er derzeit im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union.
Neben seinem Bundestagsmandat weist der Bundestag bei Moosdorf auch eine Tätigkeit als Honorarprofessor an der Moskauer Gnessin Akademie aus. Diese Verbindung war bereits früher politisch diskutiert worden, weil Moosdorf als AfD-Außenpolitiker wiederholt wegen seiner Russland-Bezüge in der Kritik stand.
Die aktuelle Sanktion steht nicht isoliert. Bereits im April war bekannt geworden, dass ein Ordnungsverfahren gegen Moosdorf eingeleitet worden war. Damals ging es um sein Schreiben an Fraktionskollegen und die darin enthaltene Kritik an Frohnmaier. Nun folgte die Entscheidung des Fraktionsvorstands mit Geldstrafe, Redeverbot und Auftrittsbeschränkung innerhalb der Fraktion.
Unabhängig davon läuft gegen Moosdorf ein Strafverfahren in Berlin. Das Landgericht Berlin I ließ im März eine Anklage zur Hauptverhandlung zu. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Juni 2023 im Reichstagsgebäude ein verfassungswidriges Kennzeichen verwendet zu haben. Moosdorf bestreitet die Vorwürfe. Eine gerichtliche Entscheidung in der Sache liegt noch nicht vor.
Mit den Maßnahmen gegen Moosdorf macht die AfD-Fraktionsführung deutlich, dass sie öffentliche Angriffe auf eigenes Führungspersonal nicht folgenlos lassen will. Zugleich verschärft der Fall den Eindruck, dass außenpolitische Grundsatzfragen innerhalb der Fraktion weiter umstritten sind.
Für Moosdorf haben die Sanktionen unmittelbare parlamentarische Folgen. Das Redeverbot beschränkt seine öffentliche Rolle im Bundestag für mehrere Wochen. Das Auftrittsverbot bei Fraktionsveranstaltungen trifft ihn zusätzlich in der internen Arbeit der AfD-Bundestagsfraktion.
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