Jury sieht Facebook bei Datenschutz-Aussagen in der Pflicht

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Grzegorz Walczak

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Meta hat in den USA einen wichtigen Gerichtsprozess im Zusammenhang mit dem Umgang von Facebook mit Nutzerdaten und dem Cambridge-Analytica-Komplex verloren. Eine Jury am First Judicial District Court in Santa Fe im US-Bundesstaat New Mexico stellte am Freitag, 25. September 2026, fest, dass Facebook in zahlreichen Fällen gegen das Verbraucherschutzrecht des Bundesstaates verstoßen hat. Im Mittelpunkt standen Aussagen des Unternehmens über Datenschutz, den Zugriff Dritter auf Nutzerdaten sowie weitere Regeln der Plattform. Welche Geldbuße Meta zahlen muss, steht noch nicht fest.

Jury stellt Verstöße gegen Verbraucherschutzrecht fest

Das Verfahren mit dem Aktenzeichen D-101-CV-2021-00132 wurde vor dem First Judicial District Court von New Mexico geführt. Nach einem rund zweiwöchigen Prozess kam die Jury zu dem Ergebnis, dass Facebook bei einem Großteil der untersuchten Aussagen unfaire oder irreführende Geschäftspraktiken im Sinne des Unfair Practices Act von New Mexico angewandt hatte. Dabei ging es unter anderem um Aussagen darüber, welche Kontrolle Nutzer über ihre Daten hatten und wie das Unternehmen auf den Zugriff von Drittanbietern auf Facebook-Daten reagierte.

Das Meta Cambridge Analytica Urteil umfasst zugleich mehr als den historischen Datenschutzkomplex. In dem Verfahren wurden auch Aussagen Facebooks über die Durchsetzung eigener Plattformregeln untersucht. Bei mehreren dieser Punkte folgte die Jury der Argumentation des Staates. Bei einigen anderen Aussagen, darunter bestimmte Aussagen zur Entfernung problematischer Inhalte, stellte die Jury dagegen keinen entsprechenden Verstoß fest.

Damit handelt es sich nicht um eine pauschale gerichtliche Feststellung, dass sämtliche Vorwürfe des Bundesstaates zutrafen. Das Urteil bezieht sich auf konkrete Aussagen und Geschäftspraktiken, die den Geschworenen zur Entscheidung vorgelegt wurden.

Höhe der Strafe ist noch nicht entschieden

Die finanziell wichtigste Frage ist weiterhin offen. Über die Höhe der zivilrechtlichen Sanktionen entscheidet Richter Francis Mathew. Nach dem Verbraucherschutzgesetz von New Mexico kann für einzelne Verstöße eine Geldbuße von bis zu 5.000 Dollar verhängt werden.

Die Jury ordnete zahlreichen beanstandeten Aussagen jeweils sehr hohe Zahlen einzelner Verstöße zu. Insgesamt summieren sich die Feststellungen nach Angaben aus dem Verfahren auf annähernd 44 Millionen Verstöße. Der Bundesstaat verlangt die höchstmögliche Sanktion. Daraus könnte sich rechnerisch eine Summe von mehr als 219 Milliarden Dollar ergeben. Eine Strafe in dieser Höhe ist bislang jedoch nicht verhängt worden. Über die finanziellen Folgen muss das Gericht noch entscheiden. Eine Anhörung dazu ist für den 1. Oktober vorgesehen.

Auch mögliche weitere gerichtliche Anordnungen sind damit noch nicht abschließend geklärt. New Mexico hatte neben Geldbußen Maßnahmen verlangt, mit denen vergleichbare Geschäftspraktiken künftig verhindert werden sollen.

Meta widerspricht dem Juryurteil

Meta erklärte nach der Entscheidung, das Unternehmen sei mit dem Urteil nicht einverstanden und werde sich weiter gegen die Vorwürfe verteidigen. Der Konzern verweist darauf, dass er seine Plattformen selbst verwalten dürfe und dabei unter anderem Meinungsfreiheit, Datenschutz sowie Kontrollmöglichkeiten der Nutzer berücksichtige.

Schon während des Prozesses hatte die Verteidigung argumentiert, Aussagen des Unternehmens seien teilweise aus ihrem ursprünglichen Zusammenhang gelöst worden. Zudem bestritt Meta, dass der Staat ausreichende Belege für konkrete Schäden bei Einwohnern New Mexicos vorgelegt habe. Die Jury folgte dieser Verteidigung bei einem Großteil der zur Entscheidung gestellten Punkte nicht.

Cambridge Analytica steht seit Jahren für den Datenschutzstreit

Der Ursprung des aktuellen Verfahrens reicht in die Zeit vor der öffentlichen Aufarbeitung des Cambridge-Analytica-Komplexes zurück. Dabei ging es um Daten, die über eine von einem externen Entwickler betriebene Facebook-Anwendung erhoben wurden. Nach früheren Verfahren und Untersuchungen konnten Informationen nicht nur von Teilnehmern der Anwendung, sondern unter den damals geltenden technischen Bedingungen auch von Facebook-Kontakten erfasst werden. Die Zahl der weltweit potenziell betroffenen Facebook-Profile wurde später auf bis zu 87 Millionen beziffert.

Die US-Börsenaufsicht SEC warf Facebook 2019 vor, gegenüber Anlegern Risiken des Missbrauchs von Nutzerdaten über längere Zeit lediglich als hypothetisches Risiko dargestellt zu haben, obwohl das Unternehmen bereits Kenntnis von der Weitergabe von Daten an Cambridge Analytica gehabt habe. Facebook stimmte damals einer zivilrechtlichen Zahlung von 100 Millionen Dollar zu, ohne die Vorwürfe der SEC anzuerkennen oder zurückzuweisen.

Ebenfalls 2019 einigte sich Facebook mit der US-Handelsaufsicht FTC auf eine Zahlung von fünf Milliarden Dollar und umfassende neue Datenschutzauflagen. Die Vereinbarung wurde später von einem Bundesgericht gebilligt. Diese früheren Verfahren sind von dem jetzt entschiedenen Prozess in New Mexico zu unterscheiden.

New Mexico ging mit eigenem Verfahren vor Gericht

Die Klage in Santa Fe war 2021 eingereicht worden. New Mexico verfolgte seine Ansprüche gegen Facebook eigenständig weiter. Im aktuellen Prozess wurden unter anderem Videoaussagen von Meta-Chef Mark Zuckerberg und der früheren Facebook-Geschäftsführerin Sheryl Sandberg vorgeführt.

Mit der Entscheidung vom 25. September steht nun fest, dass die Jury bei zahlreichen untersuchten Aussagen Verstöße gegen das Verbraucherschutzrecht von New Mexico festgestellt hat. Noch nicht fest steht dagegen, wie hoch die daraus resultierende Zahlung ausfallen wird und welche weiteren Anordnungen das Gericht erlässt. Erst die Entscheidung von Richter Francis Mathew über die Sanktionen wird die konkrete finanzielle Tragweite des Urteils bestimmen.

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