Meta vertagt neue Geschäftsregeln

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Grzegorz Walczak

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Meta verschiebt die Einführung neuer Geschäftsbedingungen für gewerbliche Nutzer von Facebook und Instagram. Der Konzern kündigte am Mittwoch, 28. Oktober 2026, weitere Gespräche mit Branchenverbänden an. Hintergrund ist ein Streit darüber, welche Rechte sich Meta beim automatisierten Zugriff auf externe Webseiten einräumen will. Auch eine mögliche Nutzung der Inhalte für künstliche Intelligenz steht in der Kritik.

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Einführung erneut verschoben

Ursprünglich sollten die neuen Bedingungen am 30. Oktober 2026 wirksam werden. Nach Einwänden von Verlagen und Werbetreibenden hatte Meta den Termin zunächst auf den 20. November verschoben.

Am Mittwoch erklärte das Unternehmen, vor einer Umsetzung umfassende Gespräche mit Vertretern der betroffenen Branchen führen zu wollen. Diese könnten über den 20. November hinaus andauern. In diesem Fall werde auch die Einführung entsprechend verschoben. Bis dahin sollen die bisherigen Nutzungsbedingungen gelten.

Ein endgültiger Termin für die geplanten Änderungen wurde damit nicht festgelegt.

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Neue Regeln betreffen auch externe Webseiten

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stehen Passagen der geplanten Meta-Geschäftsbedingungen, die den automatisierten Zugriff auf Webseiten ermöglichen sollen, die mit gewerblichen Konten oder deren Angeboten verbunden sind.

Die Regelungen betreffen damit nicht ausschließlich Beiträge auf Facebook oder Instagram. Sie könnten auch Inhalte eigenständiger Unternehmenswebseiten erfassen, die mit entsprechenden Meta-Angeboten verknüpft sind.

Eine frühere Fassung der Bedingungen sah ausdrücklich vor, solche Inhalte unter anderem für das Training von Produkten zu verwenden. Nach Kritik änderte Meta die Formulierungen und entfernte die ausdrückliche Erwähnung des Trainings. Die beschriebenen Verwendungszwecke wurden auf Werbe- und Geschäftsprodukte eingegrenzt.

Rechtsexperten sehen darin weiterhin einen erheblichen Spielraum, weil auch KI-gestützte Geschäftsanwendungen unter diese Bezeichnung fallen könnten.

Meta widerspricht der Darstellung, sich damit uneingeschränkte Rechte an fremden Inhalten sichern zu wollen. Nach Angaben des Unternehmens sollen sich die bisherigen Verfahren zum automatisierten Abruf von Webseiten nicht ändern. Betreiber könnten weiterhin über sogenannte robots.txt-Dateien festlegen, welche Zugriffe durch automatisierte Programme erwünscht sind.

Verlage und Werbewirtschaft wehren sich

Gegen die geplanten Regelungen haben sich mehrere Organisationen aus der Medien- und Werbebranche ausgesprochen. Beschwerden gingen unter anderem bei der Europäischen Kommission und der britischen Wettbewerbsbehörde CMA ein.

Die Organisationen befürchten, dass Unternehmen durch die Nutzung gewerblicher Meta-Angebote weitreichende Zugriffsrechte auf ihre eigenen Webseiten einräumen müssten.

Die Europäische Rundfunkunion EBU forderte am 27. Oktober eine ausdrückliche Möglichkeit, entsprechende Nutzungsrechte abzulehnen, ohne auf Facebook oder Instagram verzichten zu müssen.

Aus Sicht der Organisation dürfe die Verwaltung eines geschäftlichen Social-Media-Kontos nicht automatisch eine Erlaubnis zur Nutzung sämtlicher Inhalte einer verbundenen Webseite bedeuten.

Die Europäische Kommission begrüßte bereits die erste Verschiebung der geplanten Geschäftsbedingungen. Eine abschließende wettbewerbsrechtliche Bewertung der umstrittenen Regelungen lag zunächst nicht vor.

EU-Nutzer können KI-Training widersprechen

Unabhängig von den geplanten Bedingungen für Geschäftskonten können Nutzerinnen und Nutzer in der Europäischen Union der Verwendung bestimmter persönlicher Daten zum KI-Training widersprechen.

Diese Möglichkeit besteht bereits seit 2025. Meta verwendet nach eigenen Angaben unter anderem öffentliche Beiträge, Kommentare und weitere öffentlich zugängliche Informationen volljähriger Nutzer für die Entwicklung generativer KI.

Nach Artikel 21 der Datenschutz-Grundverordnung können Betroffene der entsprechenden Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen. Dazu stellt Meta Formulare für Facebook und Instagram bereit. Diese sind auch über die Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anwendungen erreichbar.

Eine Begründung ist für diesen Widerspruch nicht erforderlich. Nach Angaben deutscher Datenschutzbehörden kann er jederzeit eingelegt werden. Bereits erfolgtes KI-Training wird dadurch allerdings nicht rückgängig gemacht.

Ein solcher Widerspruch ist nicht mit einer pauschalen Ablehnung der geplanten gewerblichen Nutzungsbedingungen gleichzusetzen. Insbesondere lässt sich daraus kein genereller Ausschluss des Zugriffs auf sämtliche Inhalte einer verknüpften Unternehmenswebseite ableiten.

Weitere Bedingungen bleiben offen

Für gewerbliche Nutzer von Facebook und Instagram ändert sich durch die angekündigte Verschiebung zunächst nichts an den bestehenden Vertragsbedingungen.

Ob Meta die kritisierten Regelungen nach den Gesprächen mit den Branchenverbänden erneut verändert, ist offen. Auch ein verbindlicher Zeitpunkt für die Einführung steht derzeit nicht fest.

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