
Am Bundesgericht in Oakland im US-Bundesstaat Kalifornien haben am Dienstag, 18. August 2026, die Eröffnungsplädoyers in einem weitreichenden Verfahren gegen den Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta begonnen. Im Social-Media-Prozess in Oakland treten 29 US-Bundesstaaten gegen das Unternehmen an. Der Prozess bündelt dabei unterschiedliche Anspruchsgrundlagen: Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey verfolgen gemeinsam Vorwürfe nach ihren Verbraucherschutzgesetzen, während Ansprüche nach dem bundesweiten Kinder-Datenschutzrecht COPPA von allen 29 beteiligten Staaten in das Verfahren eingebracht werden.
Meta weist die zentralen Vorwürfe zurück. Die Verteidigung erklärte zum Prozessauftakt, das Unternehmen habe über Jahre an Schutzmaßnahmen für jüngere Nutzer gearbeitet. Meta bestreitet insbesondere, Facebook und Instagram gezielt so gestaltet zu haben, dass Kinder abhängig würden. Die Verteidigung verwies zudem darauf, dass es nach ihrer Darstellung keinen eindeutigen wissenschaftlichen Nachweis dafür gebe, dass die Nutzung sozialer Medien bei Jugendlichen generell zu einem geringeren Wohlbefinden führe.
Die Klägerseite wirft Meta vor, bestimmte Funktionen von Facebook und Instagram seien so entwickelt worden, dass junge Nutzer möglichst lange auf den Plattformen blieben und immer wieder zurückkehrten. Nach Darstellung der vier federführenden Staaten habe das Unternehmen dabei Erkenntnisse über die Entwicklung und Reizempfindlichkeit jugendlicher Nutzer verwendet. Zudem habe Meta die Öffentlichkeit über Risiken seiner Angebote in die Irre geführt. Diese Vorwürfe sind Gegenstand des laufenden Verfahrens und bislang nicht abschließend gerichtlich festgestellt.
Daneben machen die 29 Staaten geltend, Meta habe personenbezogene Daten von Kindern unter 13 Jahren ohne die nach dem Children’s Online Privacy Protection Act erforderliche elterliche Zustimmung erhoben oder genutzt. COPPA soll in den USA die Privatsphäre von Kindern unter 13 Jahren bei Online-Diensten schützen. Meta hat auch Vorwürfe aus diesem Komplex bestritten und unter anderem darauf verwiesen, dass Facebook und Instagram nicht speziell auf Kinder unter 13 Jahren ausgerichtet seien.
Das Verfahren wird von Bundesrichterin Yvonne Gonzalez Rogers am US District Court for the Northern District of California geleitet. Im Gerichtssaal sitzt eine achtköpfige Jury. Ihr Votum wird jedoch nicht bindend sein. Rogers hat eine sogenannte Advisory Jury eingesetzt. Die Geschworenen sollen die Beweisaufnahme bewerten und ein Votum abgeben, die endgültigen Tatsachenfeststellungen und die rechtliche Entscheidung liegen aber bei der Richterin. Das Bundesgericht führt den Prozess unter dem größeren Verfahrenskomplex zu Social Media Adolescent Addiction.
Damit unterscheidet sich der Prozess von einem gewöhnlichen US-Zivilverfahren mit einem bindenden Geschworenenurteil. Rogers entschied sich für dieses Modell, nachdem Meta zuletzt ein Verfahren allein vor der Richterin bevorzugt hatte. Die Richterin kann das Votum der Geschworenen bei ihrer Entscheidung berücksichtigen, ist daran jedoch nicht gebunden.
Eine wichtige Vorentscheidung fiel Ende Juni. Rogers lehnte Metas Antrag ab, wesentliche Ansprüche der Staaten bereits vor der Hauptverhandlung durch ein zusammenfassendes Urteil zu erledigen. Die Richterin sah unter anderem offene Tatsachenfragen dazu, ob die Plattformen in der von den Klägern behaupteten Weise auf zwanghafte Nutzung angelegt seien und ob öffentliche Aussagen des Unternehmens dazu irreführend gewesen sein könnten.
In einem Teilbereich des COPPA-Komplexes entschied die Richterin zugleich zugunsten der Staaten. Nach ihrer Entscheidung hatte Meta die gesetzlichen Anforderungen an Information und elterliche Einwilligung nicht ausreichend erfüllt. Diese Vorentscheidung bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche Vorwürfe der Klägerseite bereits bewiesen oder alle Fragen zu Haftung, Sanktionen und möglichen Auflagen entschieden wären.
Sollte Rogers Meta am Ende für haftbar halten, könnte das Gericht zivilrechtliche Geldbußen verhängen und Änderungen an Facebook und Instagram anordnen. Die vier federführenden Staaten verlangen unter anderem strengere Altersbeschränkungen und Veränderungen an Funktionen, die nach ihrer Darstellung eine besonders lange Nutzung fördern. Im Verfahren wurden beispielsweise der endlose Inhaltsstrom, Like-Funktionen, Zeitbegrenzungen für jüngere Nutzer und eine konsequentere Durchsetzung der Altersgrenze für Kinder unter 13 Jahren genannt.
Über die mögliche finanzielle Größenordnung gibt es bislang keine feststehende Summe. Meta hat in Schriftsätzen eine theoretisch mögliche Belastung von bis zu 1,4 Billionen US-Dollar genannt. Vertreter der Staaten verwiesen zuletzt auf eine Größenordnung, die eher bei rund 200 Milliarden Dollar liegen könnte. Dabei handelt es sich um Prozesspositionen und Berechnungen, nicht um bereits zugesprochene Beträge.
Nach den Eröffnungsplädoyers begann die Vernehmung des früheren Meta-Sicherheitsingenieurs Arturo Béjar als erstem Zeugen der Klägerseite. Er hatte bereits in früheren Verfahren und vor dem US-Kongress Kritik an internen Sicherheitsprozessen des Konzerns geäußert. Im aktuellen Prozess geht es unter anderem um die Frage, welche Erkenntnisse innerhalb des Unternehmens über Risiken für junge Nutzer vorlagen und wie diese bei Produktentscheidungen berücksichtigt wurden.
Meta bestreitet die daraus gezogenen Schlussfolgerungen und will im weiteren Verfahren seine Maßnahmen zum Schutz junger Nutzer, interne Prüfungen und Veränderungen an den Plattformen darlegen. Auch Meta-Chef Mark Zuckerberg und Instagram-Chef Adam Mosseri werden als Zeugen erwartet. Der Prozess soll nach der derzeitigen Planung etwa sechs Wochen dauern.
Der Fall in Oakland ist Teil einer größeren juristischen Auseinandersetzung in den USA über mögliche Folgen sozialer Netzwerke für Kinder und Jugendliche. Neben Meta sind in anderen Verfahren auch Snap, die TikTok-Mutter ByteDance und der YouTube-Mutterkonzern Alphabet mit Klagen von Bundesstaaten, Kommunen, Schulbezirken oder Privatpersonen konfrontiert. Die Vorwürfe und rechtlichen Grundlagen unterscheiden sich je nach Verfahren. Richterin Rogers betreut auch einen größeren multidistrict litigation-Komplex mit zahlreichen weiteren Ansprüchen.
Der aktuelle Prozess entscheidet deshalb nicht über die Verantwortung der gesamten Social-Media-Branche. Er könnte aber erheblichen Einfluss darauf haben, wie weitere US-Verfahren die Verbindung von Produktgestaltung, Jugendschutz, Verbraucherschutz und Kinder-Datenschutz behandeln. Für Meta steht neben möglichen hohen Geldbußen insbesondere die Frage im Raum, ob ein Bundesgericht konkrete Änderungen an Facebook und Instagram anordnet.
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