
Die Deutsche Rentenversicherung hat ihre ausführliche Rentenauskunft neu aufgebaut. Versicherte sollen dadurch schneller erkennen können, wann für sie eine reguläre oder vorgezogene Altersrente möglich ist und mit welcher Rentenhöhe sie nach heutigem Stand rechnen könnten. Die wichtigsten Angaben werden übersichtlicher zusammengeführt und verschiedene Möglichkeiten für den Rentenbeginn gegenübergestellt.
Die bundesweite Rentenversicherung stellte die neue Rentenauskunft am Mittwoch, 7. Oktober 2026, noch einmal ausführlich vor. Die technische und inhaltliche Umstellung liegt allerdings bereits einige Monate zurück. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hatte Ende Juli erklärt, dass die Rentenauskünfte bereits Ende Juni optimiert worden seien. Bundesweit werden demnach jährlich rund drei Millionen dieser ausführlichen Auskünfte automatisch verschickt.
Eine der auffälligsten Änderungen betrifft die Darstellung der verschiedenen Altersrenten. Versicherte können nun in einer Tabelle erkennen, zu welchem Zeitpunkt nach derzeitiger Rechtslage die reguläre Altersrente beginnen könnte und ob auch ein früherer Renteneintritt infrage kommt.
Zugleich weist die Rentenauskunft aus, ob die für eine bestimmte Altersrente erforderliche Mindestversicherungszeit bereits erreicht wurde oder voraussichtlich noch erreicht werden kann. Damit sollen Informationen, die zuvor über mehrere Teile des Schreibens verteilt sein konnten, schneller erfassbar werden. Die wichtigsten Daten zu möglichen Rentenbeginnen und den dazugehörigen voraussichtlichen Rentenhöhen stehen bereits am Anfang der Auskunft.
Die DRV Baden-Württemberg hatte zur Umstellung außerdem erläutert, dass Informationen stärker auf den jeweiligen Versicherten zugeschnitten werden. Angaben ohne unmittelbaren Nutzen sollen entfallen. Stattdessen werden Hinweise besonders hervorgehoben, wenn Versicherte selbst tätig werden sollten.
Die Rentenauskunft beschränkt sich nicht auf den möglichen Zeitpunkt des Ruhestands. Für die unterschiedlichen Altersrenten berechnet die Deutsche Rentenversicherung auch, wie hoch die jeweilige monatliche Rente voraussichtlich ausfallen könnte.
Dabei handelt es sich um eine Hochrechnung. Für die weitere Entwicklung des Versicherungskontos wird grundsätzlich angenommen, dass sich die Beitragsentwicklung bis zum Rentenbeginn ähnlich fortsetzt wie im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre. Die ausgewiesenen Beträge sind deshalb keine Garantie für die später tatsächlich gezahlte Rente. Änderungen des Einkommens, des Versicherungsverlaufs oder der gesetzlichen Rahmenbedingungen können das Ergebnis verändern.
Neu übersichtlicher dargestellt werden zudem Berechnungen zu den Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung, die von einer späteren Rente zu zahlen wären. Versicherte können damit besser abschätzen, welcher Betrag nach diesen Sozialversicherungsbeiträgen zur Verfügung stehen könnte. Eine vollständige persönliche Nettoberechnung einschließlich möglicher Steuern ist damit allerdings nicht gemeint.
Besondere Bedeutung hat weiterhin der Versicherungsverlauf. Sind im Rentenkonto Zeiträume bislang nicht geklärt, weist die Rentenauskunft darauf hin. Betroffene sollen diese Zeiten im Rahmen einer Kontenklärung überprüfen und gegebenenfalls durch entsprechende Nachweise ergänzen.
Ein vollständiges Versicherungskonto ist für die spätere Rentenberechnung wichtig. Fehlende Zeiten können nicht nur die Bearbeitung eines Rentenantrags erschweren, sondern je nach Fall auch Auswirkungen auf die Prüfung von Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der Rente haben. Die Rentenversicherung empfiehlt deshalb, erkennbare Lücken nicht erst unmittelbar vor dem geplanten Ruhestand zu klären.
Im Zuge der Überarbeitung sollen Hinweise, bei denen Versicherte selbst aktiv werden müssen, prominenter erscheinen. Nach Angaben der DRV Baden-Württemberg wird nach einer abgeschlossenen Kontenklärung außerdem unabhängig vom Alter zusammen mit dem Feststellungsbescheid eine Rentenauskunft ausgegeben.
Die Überarbeitung der Rentenauskunft ist keine neue Rentenreform. Weder das gesetzliche Renteneintrittsalter noch die Voraussetzungen einzelner Rentenarten werden allein durch das neue Schreiben verändert. Die Berechnungen erfolgen auf Grundlage des jeweils geltenden Rechts und der im Versicherungskonto gespeicherten Zeiten.
Genau deshalb können sich Angaben in späteren Auskünften verändern. Der Gesetzgeber kann rentenrechtliche Bestimmungen ändern, gleichzeitig können weitere Versicherungszeiten hinzukommen oder bereits gespeicherte Daten korrigiert werden.
Die Rentenauskunft ist zudem nicht mit einem Rentenbescheid gleichzusetzen. Sie dient der Information und Planung vor dem tatsächlichen Rentenbezug. Erst mit einem Rentenbescheid wird nach einem Antrag verbindlich festgestellt, welche Rente bewilligt wird, wann sie beginnt und wie hoch sie ausfällt. Gegen eine Rentenauskunft selbst ist deshalb kein Widerspruch wie gegen einen Rentenbescheid vorgesehen. Werden Unstimmigkeiten festgestellt, kann jedoch eine Überprüfung des Versicherungskontos veranlasst werden.
Die ausführliche Rentenauskunft wird Versicherten ab dem 55. Lebensjahr grundsätzlich alle drei Jahre zugesandt. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung betrifft dies Versicherte, die bereits mindestens fünf Jahre an Beitragszeiten erworben haben. Die gesetzliche Grundlage findet sich in Paragraf 109 des Sechsten Sozialgesetzbuchs.
Davon zu unterscheiden ist die kürzere Renteninformation. Sie wird grundsätzlich ab dem 27. Lebensjahr regelmäßig erstellt, wenn mindestens fünf Jahre Beitragszeiten vorhanden sind. Sie zeigt unter anderem die bislang erreichten Ansprüche und eine Hochrechnung der Regelaltersrente. Ab dem 55. Lebensjahr wird sie im gesetzlich vorgesehenen Turnus durch die wesentlich ausführlichere Rentenauskunft ersetzt.
Versicherte müssen nicht bis zum nächsten automatischen Versand warten. Eine Rentenauskunft kann auch unabhängig vom Lebensalter bei der Deutschen Rentenversicherung angefordert werden. Dafür fallen keine Gebühren an. Die DRV weist ausdrücklich darauf hin, dass kostenpflichtige Drittanbieter dafür nicht benötigt werden.
Über das Kundenportal können Versicherte ihre Unterlagen außerdem elektronisch abrufen und einstellen, dass entsprechende Dokumente künftig nur noch digital zugestellt werden. Ergänzend gibt es die Digitale Rentenübersicht. Sie führt nicht nur Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zusammen, sondern kann auch Informationen zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge einbeziehen. Damit erfüllt sie einen anderen Zweck als die persönliche Rentenauskunft der gesetzlichen Rentenversicherung.
Für Versicherte besteht die wesentliche Neuerung damit vor allem in einer verständlicheren Aufbereitung: verschiedene Rentenbeginne, mögliche Rentenhöhen, Versicherungszeiten und notwendige nächste Schritte sollen schneller erkennbar sein. An den dahinterstehenden gesetzlichen Rentenansprüchen ändert das neue Erscheinungsbild selbst nichts.
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