
Die Frankfurter Wertpapierbörse hat die Börsenzulassung der Nexum Group AG im regulierten Markt widerrufen. Die Entscheidung soll mit Ablauf des 5. Oktober 2026 wirksam werden. Als Grund nennt die Gesellschaft nicht vollständig erfüllte Finanzberichtspflichten aus den Jahren 2023 bis 2025. Die Nexum Börsenzulassung steht damit nur wenige Wochen nach der Umfirmierung und Neuausrichtung der früheren Creditshelf AG vor dem Aus. Das Unternehmen will gegen die Entscheidung vorgehen und ausstehende Berichte nachreichen.
Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse fasste den Beschluss am 1. September. Grundlage ist nach der Pflichtmitteilung des Unternehmens Paragraf 39 des Börsengesetzes. Danach kann eine Zulassung widerrufen werden, wenn ein Emittent seinen Verpflichtungen aus der Börsenzulassung trotz einer gesetzten Frist nicht nachkommt.
Nexum erklärte zwei Tage später, betroffen seien Finanzberichtspflichten für die Jahre 2023 bis 2025. Diese Zeiträume lägen in der Insolvenz- und Sanierungsphase der Vorgängergesellschaft Creditshelf und damit vor der im Juni 2026 vollzogenen Mehrheitsübernahme durch die First Capital AG. Das heutige Management habe die Nachholung der Unterlagen veranlasst. Nach dem aktuellen Finanzkalender sollen mehrere noch ausstehende Jahres- und Halbjahresberichte am 20. September veröffentlicht werden. Auf der Internetseite des Unternehmens waren am 11. September unter anderem der Jahresabschluss 2022 und einzelne Zwischenberichte für 2023 abrufbar, die angekündigten vollständigen Berichte für die Folgezeiträume jedoch noch nicht.
Das Unternehmen beabsichtigt nach eigenen Angaben, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Ziel sei der Fortbestand der Zulassung. Damit ist der Widerruf zwar beschlossen, seine praktische Bedeutung für die Nexum-Aktie hängt jedoch auch davon ab, ob die ausstehenden Pflichten rechtzeitig erfüllt werden und wie das weitere Verfahren ausgeht.
Bei der aktuellen Gesellschaft handelt es sich nicht um ein Unternehmen, das im August 2026 erstmals an die Börse gebracht wurde. Creditshelf war bereits zuvor im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Während der Sanierung wurde ausdrücklich angekündigt, die bestehende Börsennotierung zu erhalten. Im April 2026 gingen die Aktien im Zuge des Insolvenzplans zunächst auf die PVM Private Values Media AG über. Im Juni verkaufte PVM 64 Prozent des Grundkapitals an die Münchner First Capital AG. Weitere Anteile sollten später folgen.
Im Anschluss wurde die Gesellschaft grundlegend neu ausgerichtet. Die Hauptversammlung beschloss unter anderem die Umbenennung in Nexum Group AG sowie einen neuen Unternehmensgegenstand. Statt des früheren Kreditgeschäfts von Creditshelf will Nexum Wohnimmobilienprojekte in deutschen Großstädten entwickeln. Vorstandschef Philipp von Erffa ist zugleich der First Capital AG zuzurechnen, die nach den veröffentlichten Stimmrechtsmitteilungen 64 Prozent der Aktien kontrolliert.
Mehrere Veröffentlichungen haben nach dem Entzug der Nexum Börsenzulassung auf frühere berufliche Verbindungen einzelner Beteiligter hingewiesen. Belegt ist, dass Vorstandschef Philipp von Erffa vor seiner Tätigkeit bei Nexum mehrere Jahre für Unternehmen der Signa-Gruppe tätig war. Auch Nexum selbst nennt leitende Positionen bei Signa Real Estate in seinem beruflichen Profil. Daraus ergibt sich jedoch kein Beleg für eine Beteiligung von Erffas an möglichen Rechtsverstößen im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Signa-Gruppe. Behördliche Angaben zu einem entsprechenden Vorwurf gegen ihn lagen zunächst nicht vor.
Focus Online stellte zudem einen Bezug zum früheren Wirecard-Umfeld über Aleksandar Vucak her. Im Abschlussbericht des Wirecard-Untersuchungsausschusses des Bundestags wird eine Zeugenaussage wiedergegeben, nach der Vucak mehrere Beraterverträge mit Wirecard gehabt habe und nach Kenntnis der Zeugin ein langjähriger Vertrauter des früheren Wirecard-Vorstands Jan Marsalek gewesen sei. Dabei handelt es sich um die im Untersuchungsausschuss protokollierte Aussage einer Zeugin und nicht um die Feststellung, Vucak habe sich strafbar verhalten.
Nexum bestreitet nach Angaben von Focus Online eine operative Rolle Aleksandar Vucaks bei der Gesellschaft. Das Unternehmen habe erklärt, er habe keine Funktion bei der Nexum Group AG. Zudem hätten Aleksandar und Claudia Vucak nach Angaben des Unternehmens zum Zeitpunkt der Antwort keine Aktien an Nexum oder First Capital gehalten. Eine unabhängig bestätigte Verbindung Aleksandar Vucaks zu der aktuellen Geschäftstätigkeit von Nexum lag zunächst nicht vor.
Unabhängig von diesen personellen Bezügen ist eine weitere Kapitalmarkttransaktion dokumentiert. Die First Capital AG meldete im Juni die Verpfändung von 230.000 Creditshelf-Aktien. Das entsprach damals 23 Prozent des Grundkapitals von einer Million Aktien. Die Veröffentlichung erfolgte als vorgeschriebene Directors-Dealings-Mitteilung und nennt weder einen bezifferbaren Preis noch ein bezifferbares Volumen. Aus der Meldung geht auch nicht hervor, wem die Aktien als Sicherheit dienten oder welcher konkrete wirtschaftliche Zweck hinter der Verpfändung stand.
Aus der Verpfändung selbst lässt sich kein Fehlverhalten ableiten. Sie zeigt jedoch, dass neben dem Mehrheitswechsel weitere Transaktionen mit einem erheblichen Aktienpaket stattfanden. First Capital hatte wenige Tage zuvor 64 Prozent der Gesellschaft übernommen. Die Nexum Group weist für Ende Juni daneben PVM mit 24,3 Prozent und einen Streubesitz von 11,7 Prozent aus.
Für den Börsenstatus ist derzeit vor allem die Finanzberichterstattung maßgeblich. Offiziell bestätigt ist, dass die Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf mit nicht erfüllten Pflichten aus der bestehenden Zulassung begründet hat. Die Entscheidung richtet sich damit nicht gegen einzelne Personen und wurde auch nicht mit deren früheren beruflichen Verbindungen begründet.
Nexum hat angekündigt, die ausstehenden Rechnungslegungsunterlagen nachzureichen und gegen den Bescheid vorzugehen. Nach dem eigenen Zeitplan sollen die noch fehlenden testierten Jahresabschlüsse bis zum 20. September vorliegen. Der Widerruf ist zum Ablauf des 5. Oktober vorgesehen. Ob die Zulassung durch die angekündigten Schritte doch noch erhalten werden kann, war zunächst nicht offiziell bestätigt.
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