Drei Menschen sterben in Offenbach: Gericht verhängt sieben Jahre Haft

Symbolbild: Blaulicht auf dem Dach eines Einsatzfahrzeugs
Symbolbild Feuerwehreinsatz

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Das Landgericht Darmstadt hat einen 32 Jahre alten Autofahrer nach einer Kollision mit drei Toten in Offenbach zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richter sprachen ihn am Mittwoch, 9. September 2026, wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge schuldig. Nach Überzeugung des Gerichts war der Mann auf einer Straße mit Tempo 50 mit mindestens 126 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen. Zwei Frauen und ein neun Jahre altes Mädchen starben infolge des Zusammenstoßes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann wegen Mordes angeklagt und eine lebenslange Freiheitsstrafe verlangt. Dieser rechtlichen Bewertung folgte die Strafkammer nicht. Sie sah keinen Tötungsvorsatz und verurteilte den Mann stattdessen wegen des verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge. Damit fiel die Strafe deutlich niedriger aus als von der Anklage gefordert.

Mindestens 126 km/h auf einer Straße mit Tempo 50

Der Unfall ereignete sich am 30. November 2025 auf der Mühlheimer Straße in Offenbach. Der damals 31 Jahre alte Fahrer war nach den Feststellungen im Verfahren bei regennasser Fahrbahn in Richtung Mühlheim unterwegs. Ein Sachverständiger ermittelte für die Fahrt eine Geschwindigkeit von mindestens 126 Kilometern pro Stunde. Auf der vierspurigen Straße waren 50 Kilometer pro Stunde erlaubt.

Als ein anderer Autofahrer aus einer Grundstücksausfahrt nach links auf die Mühlheimer Straße einbiegen wollte und kurz auf der Fahrbahn stehen blieb, wich der 32-Jährige aus. Dabei gelangte sein Wagen auf die Gegenfahrbahn. Vor dem Zusammenstoß hatte er seine Geschwindigkeit nach den Feststellungen im Prozess noch auf etwa 90 bis 100 Kilometer pro Stunde reduziert. Dort kollidierte sein Fahrzeug mit einem entgegenkommenden Audi.

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In diesem Wagen befanden sich eine 66 Jahre alte Frau, eine 88-Jährige und ein neun Jahre altes Mädchen. Sie waren auf dem Weg zu einer kirchlichen Veranstaltung. Die 66-Jährige erlag noch am Tag des Unfalls ihren Verletzungen. Das Mädchen starb am folgenden Morgen im Krankenhaus. Am 2. Dezember erlag auch die 88-Jährige ihren Verletzungen.

Gericht sieht keinen Tötungsvorsatz

Eine zentrale Frage des Prozesses war, wie die Fahrt strafrechtlich zu bewerten ist. Die Staatsanwaltschaft war von Mord ausgegangen. Sie vertrat die Auffassung, der Angeklagte habe angesichts seiner Fahrweise tödliche Folgen billigend in Kauf genommen und forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Verteidigung beantragte dagegen eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens.

Das Landgericht folgte keiner dieser beiden Forderungen vollständig. Die Kammer stellte zwar fest, dass der Mann mit seiner extrem hohen Geschwindigkeit bewusst ein erhebliches Risiko eingegangen war. Für einen Tötungsvorsatz sah sie jedoch nicht die erforderlichen Voraussetzungen. Deshalb sprach das Gericht ihn nicht wegen Mordes schuldig. Die siebenjährige Freiheitsstrafe entspricht der Forderung eines Vertreters der Nebenklage.

Auch eine von der Verteidigung geltend gemachte Mitschuld des Autofahrers, der aus der Grundstücksausfahrt auf die Straße gefahren war, nahm das Gericht nicht an. Nach Auffassung der Kammer gehörten gerade solche Verkehrssituationen zu den Risiken, mit denen der Verurteilte bei seiner Fahrweise rechnen musste. Ein Gutachter war im Verfahren zudem zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kollision bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre.

Alleinfahrt kann als verbotenes Kraftfahrzeugrennen gelten

Für eine Verurteilung wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens muss nicht zwingend ein Rennen zwischen mehreren Autos stattfinden. Das Strafgesetzbuch erfasst auch sogenannte Alleinrennen. Strafbar macht sich demnach unter anderem, wer sich als Fahrer mit nicht angepasster Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.

Kommt dabei ein Mensch ums Leben, sieht Paragraf 315d des Strafgesetzbuchs grundsätzlich eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren vor. Für minder schwere Fälle gilt ein niedrigerer Strafrahmen. Mit den ausgesprochenen sieben Jahren bewegte sich das Landgericht Darmstadt damit deutlich innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens für ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge.

Die Vorschrift wurde 2017 in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Sie ermöglicht es, besonders gefährliche Geschwindigkeitsfahrten unabhängig davon zu verfolgen, ob zwei Fahrer unmittelbar gegeneinander antreten. Entscheidend sind die konkreten Voraussetzungen des Gesetzes und die Feststellungen des Gerichts im jeweiligen Einzelfall.

Unfall führte zu verstärkten Kontrollen

Der tödliche Zusammenstoß hatte auch Auswirkungen auf die Verkehrsüberwachung an der Mühlheimer Straße. Polizei und Stadt führten dort in den Monaten danach verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durch. Das Polizeipräsidium Südosthessen bezeichnete den geradlinigen und überwiegend zweispurigen Verlauf in beide Fahrtrichtungen als einen Abschnitt, auf dem wiederholt hohe Geschwindigkeiten festgestellt worden seien.

Die strafrechtliche Aufarbeitung des Unfalls ist mit der Entscheidung vom Mittwoch noch nicht endgültig abgeschlossen. Gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt kann Revision eingelegt werden. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für die weitere rechtliche Bewertung der aktuelle Stand des Verfahrens.

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