
Nach Videoaufnahmen vom Bietigheimer Pferdemarkt hat das Veterinäramt des Landkreises Ludwigsburg in zwei Fällen Verstöße gegen das Tierschutzrecht festgestellt. Die Behörde leitete Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die jeweils verantwortlichen Personen ein. Auf den geprüften Aufnahmen seien in beiden Fällen Schläge mit der Hand auf die Nüstern eines Ponys zu erkennen. Andere Szenen aus dem Videomaterial bewertete das Amt dagegen überwiegend nicht als bußgeldrelevant.
Die Aufnahmen waren nach dem traditionsreichen Pferdemarkt in Bietigheim-Bissingen öffentlich geworden. Die Veranstaltung hatte vom 4. bis 8. September 2026 stattgefunden. Die Tierrechtsorganisation PETA hatte nach eigenen Angaben entsprechendes Material erhalten und am 8. September Anzeige beim zuständigen Veterinäramt erstattet.
Das Landratsamt Ludwigsburg wertete die übermittelten Videos anschließend tiermedizinisch aus. Das Ergebnis unterscheidet zwischen den einzelnen dokumentierten Situationen. In zwei voneinander unabhängigen Fällen erkannte das Veterinäramt einen Verstoß gegen das Tierschutzrecht.
Dabei geht es nach Angaben der Behörde jeweils um einen Schlag mit der Hand gegen die Nüstern eines Ponys. Das Veterinäramt stufte dieses Verhalten ausdrücklich als tierschutzwidrig ein. Gegen die verantwortlichen Personen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die jeweils zuständigen Behörden seien über die Fälle informiert worden, da die Betroffenen nach bisherigen Erkenntnissen nicht aus dem Landkreis Ludwigsburg stammen.
Über die konkrete Höhe möglicher Bußgelder ist bislang nicht entschieden. Der SWR berichtet unter Berufung auf die Behörde, dass die betroffenen Tierhalter mit einem Bußgeld rechnen müssen. Die Verfahren selbst sind noch nicht mit einem rechtskräftigen Bescheid abgeschlossen.
PETA hatte zuvor mehrere Szenen veröffentlicht. Zu sehen ist unter anderem ein angebundenes Pony, das sich heftig bewegt und offenbar loskommen will. Auf einer weiteren Aufnahme steigt ein Pony vor einer Kutsche. Die Organisation erklärte zudem, dass ein Pony sich losgerissen und durch eine Menschenmenge gelaufen sei. PETA wertete mehrere der gezeigten Situationen als Zeichen erheblichen Stresses.
Die behördliche Bewertung fällt differenzierter aus. Nach Angaben des Landratsamts waren zwar bei einzelnen Pferden Hinweise auf Stress erkennbar. In der überwiegenden Zahl der dokumentierten Situationen hätten die Tierhalter darauf jedoch angemessen reagiert. Diese Teile des Materials erfüllten nach Einschätzung des Veterinäramts keinen bußgeldrelevanten Tatbestand.
Damit bestätigte die Prüfung nicht sämtliche Bewertungen, die PETA mit der Veröffentlichung verbunden hatte. Bestätigt wurden jedoch ausdrücklich die beiden Fälle mit Schlägen gegen die Nüstern.
Die Stadt Bietigheim-Bissingen hatte nach Bekanntwerden der Aufnahmen erklärt, erst durch die Veröffentlichung der Videos davon erfahren zu haben. Die bei der Veranstaltung anwesenden Tierärzte sollten die Vorgänge prüfen. Sollten sich Hinweise auf tierschutzwidriges Verhalten bestätigen, werde man ihnen nachgehen und gegebenenfalls Konsequenzen ziehen, hatte die Stadt gegenüber dem SWR erklärt.
Grundsätzlich werde der Pferdemarkt nach Angaben von Stadt und Landkreis in enger Abstimmung mit Tierärzten durchgeführt. Das Landratsamt weist darauf hin, dass Pferdemärkte nicht erlaubnispflichtig seien, jedoch beim Veterinäramt angezeigt werden müssten. Während der Veranstaltung sei durchgehend ein praktizierender Tierarzt vor Ort gewesen.
Aus den nun bestätigten Einzelfällen zieht das Veterinäramt keine grundsätzlichen Konsequenzen für den nächsten Bietigheimer Pferdemarkt. Nach Auffassung der Behörde lassen die festgestellten Verstöße einzelner Personen keinen Rückschluss darauf zu, dass die Veranstaltung insgesamt gegen Tierschutzrecht verstoßen habe. Auswirkungen auf die Durchführung im kommenden Jahr sieht das Amt deshalb derzeit nicht.
PETA begrüßte gegenüber dem SWR, dass die Schläge Konsequenzen nach sich ziehen. Der Organisation gehen die eingeleiteten Verfahren jedoch nicht weit genug. Sie hält an ihrer Forderung fest, den Bietigheimer Pferdemarkt künftig ohne Tiere durchzuführen. Pferdemärkte bedeuteten aus ihrer Sicht für Pferde und Ponys Belastungen durch Lärm, Menschenmengen und eine ungewohnte Umgebung.
Der Pferdezuchtverband Baden-Württemberg widerspricht einer solchen generellen Konsequenz. Sein Geschäftsführer erklärte gegenüber dem SWR, Fehlverhalten einzelner Pferdehalter müsse gezielt verfolgt werden. Einen Schlag mit der Hand auf die Nüstern bezeichnete auch der Verband als ungeeigneten Umgang mit einem Pferd. Eine Abschaffung des tierbezogenen Teils des Marktes hält der Verband jedoch nicht für gerechtfertigt.
Damit stehen sich zwei unterschiedliche Konsequenzen aus den Vorfällen gegenüber. PETA fordert eine grundsätzliche Änderung der Veranstaltung. Veterinäramt und Pferdezuchtverband sehen dagegen in erster Linie die jeweiligen Tierhalter in der Verantwortung.
Das deutsche Tierschutzgesetz stellt bereits in seinem Grundsatz klar, dass einem Tier ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen. Für bestimmte Verstöße sieht das Gesetz Bußgelder vor. Wer einem Wirbeltier, das er hält oder betreut, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, kann nach § 18 des Tierschutzgesetzes ordnungswidrig handeln. Für bestimmte Tatbestände sind Geldbußen von bis zu 25.000 Euro möglich.
Davon zu unterscheiden ist der Straftatbestand des § 17 Tierschutzgesetz. Strafbar macht sich unter anderem, wer einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende beziehungsweise sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Das Gesetz sieht dafür Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.
Im Fall des Bietigheimer Pferdemarkts hat das zuständige Veterinäramt bislang ausdrücklich Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Eine strafrechtliche Bewertung der beiden bestätigten Vorfälle wurde von der Behörde nicht bekannt gegeben.
Der Fall zeigt zugleich, dass die rechtliche Bewertung nicht allein davon abhängt, ob ein Tier auf Bildern unruhig oder gestresst wirkt. Entscheidend sind der konkrete Umgang mit dem Tier, die Intensität einer Einwirkung und die jeweiligen Umstände. Genau deshalb hat die Behörde die einzelnen Szenen getrennt beurteilt. Zwei davon waren nach ihrer Bewertung tierschutzwidrig, die überwiegende Zahl der übrigen Aufnahmen dagegen nicht bußgeldrelevant.
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